TÜV Eintrag notwendig bei abgeschaltetem Beifahrerairbag?

Hallo zusammen.

Gleich vorab: es geht hier nicht darum ob es Sinn macht oder empfehlenswert ist den Beifahrerairbag abzuschalten .
Dafür gibt es schon genug Einträge.

Ich würde gerne wissen ob ich nach dem der Airbag fachmännisch (über Software + Widerstand/Blindstecker) deaktiviert worden ist, noch beim TÜV vorfahren muss. Und/oder noch beim Landratsamt vorbei schauen und diesen Eingriff eintragen lassen.

Zur Info : hat beim :smiley: 175,- Teuronen gekostet

#1

Moin,

was sagt Dein :smiley: denn dazu? Der sollte sich damit auskennen.

Ich würde sogar einen Schritt weitergehen und von einem Fachbetrieb erwarten, dass der Halter darauf hingewiesen wird, sofern eine Änderung in den Fahrzeugpapieren notwendig ist.

Gruß
Meschi

#2

Er hat das Fahrzeug extra den ganzen Tag behalten um das Ganze von seinem Dekra Futzi Abnehmen zu lassen.
Nur ist es so, dass der Dekra bei uns im südlichen Raum nicht viel machen darf. Dadurch musste mein :smiley: mich zum TÜV weiterleiten weil die sich ja wohl damit auskennen müssen. Und er sich nicht mehr sicher war,was jetzt richtig ist.

Beim TÜV : nach langem Gelaber und viel bla bla bla, versuchtem Verweis auf VW. Damit dieser eine Bescheinigung ausstellt.( die ich übrigens in den ersten 5 Sekunden des Gespräches dem Tüver unter die Nase gehalten habe.

Das Ende des Ausflugs brachte der Satz : ich müsste mich da erstmal einlesen, das macht der Kollege, ist natürlich diese Woche nicht da.

:hammer:

Hatte gehofft das hier einer mitliest, der/die sowas aus dem ff. weiß

#3

Wieso erledigt man solche „Vorarbeiten“ nicht im Vorfeld :-k
Egal welche Umbauten ich gemacht habe, bevor es ans Werk ging,
habe ich zuerst Erkundigungen eingeholt damit man solche Probleme zuerst lösen kann.
Nun fährst du mit einem abgeschalteten Airbag rum und weißt nicht einmal ob die Versicherung bezahlt,
wenn etwas passieren sollte, … Sorry :peng:

Nette Grüße

#4

Tach,

wenn Dekra das nicht eintragen durfte, dann ist die Fahrzeugänderung eine Abnahme nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 die in den alten Bundesländern nur beim TÜV und in Neufünfland nur bei DEKRA durch einen aaS durchgeführt werden darf.

Fahrzeugänderungen nach §19.2 müssen unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Das heisst man muss erstmal einen aaS finden der Bock drauf hat hierfür die Verantwortung zu übernehmen.

Entscheidend wäre was VW dazu sagt, wenn die auf irgendeinem Zettel was von § 19.3 schreiben darf das wiederum jeder HU-berechtigte Prüfer abnehmen und die Änderung muss nicht bzw. erst bei der nächsten amtlichen Befassung mit selbigen in die Papiere eingetragen werden.

Andreas

#5

@Manfred
Wenn ich zum :smiley: gehe und sage ich will diese Arbeiten durchgeführt haben und als Antwort kriege ich dann; kein Problem, machen wir, wir haben auch den Dekra im Haus der übernimmt die Eintragung, Sie müssen dann nur die Bescheinigung ihrer Versicherung übermitteln. dann sage ich doch , hier die Fahrzeugschlüssel, Papiere und das Geld. MACHEN!
Deswegen bringe ich doch mein Geld zum :smiley:

Und wenn sich dann beim abholen des Fahrzeugs die beschriebene Situation ergibt. Dann hilft auch das ganze geplane nichts.

Außerdem wenn nur die Hälfte von uns hier allen mit Ihren :smiley: zufrieden wären, würde diese Forum nicht so lebendig sein, und gerne genutzt weden.

Ich kann diese Woche noch den :vw: stehen lassen und den :ford: nutzen. Also alles im Griff aber danke für die Fürsorge. :prost:

Werde dann noch berichten wie es beim TÜV aussieht.
Wird bestimmt auf irgendeine Gebühr von sagen wir mal 30€ hinauslaufen und 3 Minuten rumgeklicke am Rechner.
(Höfe ich mal) :pray:

#6

@jonnywgt,
ja wenn es so gelaufen ist O:)

Diesem :smiley: würde ich aber ein recht heißes Feuer unter den A… machen :mecker:
Kann doch nicht sein, dass er eine Arbeit annimmt und dann den Kunden hängen lässt.
Der Kunde hat einen Zweitwagen, um sie zu nutzen und nicht einen,
durch das Versagen des :smiley: auf seinem Hof stehen zu lassen.
Mehr als einen Hunderter würde ich sicher nicht liegen lassen,
wenn er mault, würde er zur Antwort bekommen: normal zahle ich nur die Hälft, oder weniger,
den eigenen Zeitaufwand würde ich mit ihm noch zusätzlich klären!

Nette Grüße

#7

Ganz ehrlich: mir wäre das Gelaufe einfach zu doof. Du hast den Airbag wohl wegen Deines Avatarbildes fachmännisch stilllegen lassen, oder? Also, alles richtig gemacht. Das sieht kein Mensch und wird auch keiner sehen. Selbst wenn es mal knallt, was ich Dir hiermit ausdrücklich NICHT wünsche, ist es für Dich dann höchstwahrscheinlich wichtiger, dass Du den Sack auf dem Beifahrersitz nicht gesehen hast… und dass man Dir deswegen einen Strick dreht, halte ich für einen schlechten Witz. Sind ja schließlich keine falschen Reifen o.ä.

#8

Hallo zusammen,

was ich hier lese finde ich interessant. Meine Schwester hat wegen der Kids vor einiger Zeit beim :smiley: wegen der Deaktivierung des Beifahrerairbags in einem Passat 3B gefragt.
Die Antwort war: geht nicht, weil
a) das keiner einträgt, da es von VW dafür keine Freigabe gibt
b) Deaktivierung nur geht, wenn werksseitig ein Schalter drin ist; ansonsten müsste der Luftsack komplett ausgebaut werden
c) das keine Versicherung mitmacht wenn man Sicherheitsteile zurückrüstet

Ich kenne das mit ausgebauten Airbags von meiner Zeit als Messfahrer. Da hatten wir einige Sharans ohne Beifahrerairbag. An der Stelle war ein LCD-Monitor fest eigebaut. Die Fahrzeugen waren aber total umgebaut, kosteten einen 6-steligen Betrag und waren lt. Papieren keine Volkswagen mehr.
In den Autos war ein großer, leuchtender Aufkleber auf dem Armaturenbrett mit der Aufschrift „Achtung Beifahrerairbag außer Funtion“.

Sorry, aber das kann hier so nicht stehen bleiben!
Dass der Airbag weg muss, wenn ein Kind entgegen der Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz ist, ist das Eine, aber gehen wir dein Szenario mal durch:
Es knallt (was hoffentlich nie eintritt). Es ist nicht ein Kind im Kindersitz sondern ein Erwachsener auf dem Beifahrersitz. Der Airbag löst NICHT aus (wie soll er auch). Bei der Untersuchung wird festgestellt, dass der Airbag deaktiviert wurde und dies nicht eingetragen und der Versicherung gemeldet wurde.
Was denkst du, wer das nicht für einen Witz hält und dann ganz schnell die Zahlung verweigert?

#9

Ich kenne die Situation aus dem Bereich der Sitzumbauten.
Dort ist es so das der Eintrag zwar in den Papieren gemacht werden kann, allerdings der Weg zurück nicht mehr möglich ist.
Zu Deutsch:
Wenn der Airbag mal ausgetragen ist kannst du den nicht wieder eintragen lassen.
Das solltest du wissen und dir gründlich überlegen!

#10

Mal ein anderer Gedanke.

Wenn mich nicht alles täuscht, wurde doch ab einem gewissen Baujahr die Möglichkeit angeboten, den Beifahrer-Airbag per Schlüssel zeitweilig abzuschalten (ich meine, das war dann von Werk aus so). Ich bin auch der Meinung, dass die Nachrüstung dieses mit Schlüssel betätigten Schalters hier irgendwo in den Tiefen des Forums dokumentiert ist. :-k

War der nicht dann oben im mittleren Fach untergebracht?

Ansonsten deckt sich meine persönliche Meinung mit der vom Andy. Einfach so herum fahren würde ich, ehrlich gesagt, auch nicht machen.

#11

Ich verstehe nicht, warum man sein Kind unbedingt auf dem Beifahrersitz, statt auf dem im Crashfall deutlich sicheren Fondplätzen transportieren will.
Kann mir das mal bitte jemand erklären.

Gruß
t.klebi

#12

@t.klebi: Der threadersteller hat ja nie geschrieben, dass er das tun will. Vielleicht ist das ja der Sitz für die Schwiegermutter, oder ganz was anderes?

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#13

Deine Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen. Allerdings kann man das dann auch weiterspinnen und sich fragen, ob der Airbag im Alter von zwölf Jahren überhaupt noch das macht, was er soll. Airbags halten nicht ewig. Wegen des Alters austauschen macht aber niemand. Ob man mit einem z.B. 20 Jahre alten Auto, dessen Airbags nicht auslösen, in Regress genommen werden kann halte ich deshalb auch weiterhin für einen Witz…

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#14

:kratz: Stimmt. :roll:

Nach neueren Erkenntnissen aber wohl fast ewig. Jedenfalls sind 20 Jahre wohl kein Problem.

#15

Du vermischst da aber zwei Dinge. Das eine ist ein Defekt, soetwas kann immer passieren sogar bei einem Neuwagen. Das andere ist eine „vorsätzliche Manipulation“. Und ich bin mir fast sicher, dass wenn ein Airbag bei einem Unfall nicht auslöst (und deshalb vielleicht noch jemand zu Schaden kommt) das untersucht wird. Und den Blindwiderstand findet jeder Gutachter.

#16

Hallo zusammen.
Wollte mal das Thema abschließen.

Wie schon oben geschrieben. Airbag abschalten mit abklemmen + überbrücken + softwareseitig hat beim :smiley: 171,-
Dann beim TÜV vorgefahren : 35,- für 2 Minuten
Und anschließend beim Landratsamt das ganze eintragen lassen für 45,-

Fertig.

Das ganze kann man natürlich wieder rückgängig machen. Die Kosten fallen dann natürlich nochmal an.

#17

Schön das du das so eingetragen bekommen hast. Mit deinem letzten Satz wäre ich mir da an deiner Stelle allerdings nicht so sicher. Da sind die Hürden etwas höher gelegt und wenn dir da jemand was anderes gesagt hat ist die Aussage wohl eher als Mutig zu bezeichnen.
Du wirst extreme Schwierigkeiten bekommen das ein Zünder der normalerweise max. 10 Jahre alt sein darf nach 13 Jahren nochmals seine Zulassung bekommt. Strenggenommen wären alle Airbags älter als 10 Jahre ohne ABE. Allerdings greift da „stillschweigend“ sowas wie Bestandsschutz. Bei einer Wiedereintragung wird das aber nicht so aussehen!

#18

Wieso sollen die denn ohne ABE sein? Es gibt bei den Airbags im SGA kein Verfallsdatum bzw. verpflichtendes Wechselintervall.

In der Anfangszeit der Airbags waren tatsächlich herstellerseitig Wechselintervalle vorgeschrieben. Manch Automobilhersteller schreibt auch heutzutage noch Überprüfung oder gar Wechsel vor.

Die VW-Gruppe gehört aber nicht zu diesen Herstellern.

Gruß
t.klebi