Tempo 100 ganz einfach

Hallo

Heute habe ich die 100er Plakette geholt .

Für alle die das vorhaben so habe ichs gemacht.

Am Freitag habe ich mit der Zulassung telefoniert für alle Fälle und dort wurde mir gesagt was ich tun soll.

Heute morgen bin ich zur Zulassung und zwar sofort an den Schalter für die Schilderausgabe, habe gesagt das ich am Freitag telefoniert habe und es ging los. Personalausweis, Zulassung und Brief vorgelegt, dort wurde die Zulassung eingelesen und ich bekam ein Zettel mit dem ich zur Kasse ging, gekostet hat es 12,80€ plus Schild insgesamt 15,31€, mit meiner Quittung und 100er Schild zurück zur Schilderausgabe dort wurde noch ein Stempel auf das Schild geklebt, das war alles. Zeitaufwand 30min.

Um es noch mal zu unterstreichen, ich hatte kein Ww dabei nur mein Hund, es wurden keine Fragen zu unserem Wohnwagen der 3 Jahre alt ist gestellt.

#1

Dann würde ich mal sagen: Herzlichen Glückwunsch!

Das haben wir schon weitaus schwieriger erlebt… ich kann davon ein Lied singen. Dass es jemand ohne Herstellerbescheinigung und ohne TÜV-Gutachten bei einem gebrauchten Wohnwagen geschafft hat ne 100er Zulassung zu bekommen, hätte ich persönlich nicht für möglich gehalten.

#2

Die 100er-Zulassung ist aber auch in den Papieren deines WoWa vermerkt?

Wäre mal interessant zu wissen, was die Zulassungsstelle da reingeschrieben hat?

Gruß

octa

#3

@ manny,

herzlichen Glückwunsch =D> !

Der Rhein-Sieg-Kreis ist da etwas „aufwendiger“ :evil:

Trotz Herstellerbescheinigung ( unser Wohnwagen wird erst 3 Jahre ) muß ich für die 100er Plakette zum TüV o.a. „wegen der Reifen, die können ja wesentlich älter sein“ - herzlichen Dank ! Zu den ca. € 15,-- fürs Strassensverkehrsamt kommen dann nochmals gut € 40,-- für das Gutachten ! Ergo die Aktion auf kommendes Jahr verschoben, da muß er sowieso zum TüV… :roll:

Viel Spass beim erlaubten Tempo 100…

#4

Bei mir ging es sogar noch etwas einfacher.

Habe von Knaus mir die Bescheinigung für meinen Wohnwagen schicken lassen, damit bin ich zur Zulassungsstelle.

Meine Frage an die nette Dame:

„Ich möcht die 100-er Zulassung, was benötigen Sie noch?“

Antwort:

„Nichts“, =D> liest, druckt Zahlungsbeleg aus, ich damit zur Kasse, 13 Eus bezahlt, zurück an Schalter, gesiegelter Aufkleber in die Hand bekommen und aufwiedersehen.

Eingetragen wurde nichts, Stempel und Unterschrift der Zulassungsstelle auf dem Schreiben von Knaus.

Zeitaufwand, inklusive Wartezeit: 20 min!

Ehrlich gesagt, ich war sehr erstaunt über das neue, einfache Verfahren. #-o Beschweren wollte ich mich aber auch nicht. :smiley:

P.S.: Mein Wohnwagen ist fast sechzehn Jahre alt. TÜV ist zwar ganz neu, ASK ist eingetragen. Nach den Reifen hat keiner gefragt, sind aber erst vier Jahre alt.

#5

@ Octa

Öhm in der Zulassung steht nix, sie wurde nur gescannt, sicher falls ich ma geblitztdingst werde.

Aber da hät ich an die 100derter Fraktion doch noch ne Frage.

Wo klebt Ihr das Riesenschild denn hin?

Da ich hinten ein Fenster habe, wollt ichs von innen mit Tesa ankleben, kann mir doch nit son Schild wie so Zirkusanhänger hinten drankleben.

Der nette Mann auf der Zulassung wußte auch nicht wo son Schild hinkömmt.Vielleicht oben aufs Dach für die Hubschrauber :roll:

#6

Ich betrachte den Aufkleber als Trophäe und klebe den gern hinten dran. Je größer desto besser!

Zitat aus der Vorschrift:

[quote"]
…die von der Straßenverkehrsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist
[/quote]

Wo die Rückseite des WW ist, ist wohl nicht auch noch definiert (obwohl mich in Deutschland sowas nicht wundern würde), aber der gesunde Menschenverstand sagt, dass es irgendwo hinten sein muss.

Ob nun die „Rückseite“ schon bereits an der Fensterinnenseite anfängt, musst Du wohl selbst beurteilen oder Dich im Ernstfall von der Rennleitung belehren lassen.

#7

Keine Eintragung in die Papiere und keine extra abgestempelte Bescheinigung???

Wie willst Du der Rennleitung vor Ort erklären, dass Du die 100er-Plakette zu Recht an Deinem WoWa hast?

Die Plakette allein kann man sich doch sehr einfach besorgen?

Ist ja bei allem anderen auch so… Wär ja sonst klasse, wenn man nach der Umrüstung auf breitere Räder oder Sportfahrwerk einfach mal eben schnell seinen KFZ-Schein bei der Zulassungsstelle scannen läßt und danach ist alles erledigt.

Also ich würd da nochmal nachhaken. Zumindest ne Bescheinigung über die 100er-Zulassung müssen sie Dir ausstellen.

Du hast sonst keinen legitimen Nachweis, dass Du wirklich auch die 100er-Zulassung hast.

Zum Thema der Plakette haben wir das mit transparenter Adhäsiver Folie geregelt. Die Plakette einfach draufgeklebt und dann von innen an die hintere Scheibe geklebt. So muß die Plakette nur dann sichtbar sein, wenn sie auch nötig ist. Ansonsten lässt sich die Plakette ganz einfach abziehen und wieder anbringen.

Theoretisch wäre so auch der Transfer auf nen anderen WoWa nötig. Und genau deshalb hab ich die Zulassung auch eingetragen. So ist das ganze unabhängig von der Plakette jederzeit nachvollziehbar, dass der WoWa 100tauglich ist.

Gruß

octa

#8

@Octa:

[quote"]
Die Plakette allein kann man sich doch sehr einfach besorgen?
[/quote]

Habe ich oben schon zitiert: Es muss halt die von der Behörde ausgegebene und gesiegelte Plakette sein.

Die Plakette ist sicher einfach zu besorgen, aber das Siegel?

Ein Eintrag in die Papiere ist lt. Verordnung für WW mit Antischlingerkupplung nicht zwingend vorgeschrieben. Vielleicht haben sie es vergessen…who knows. Tatsache ist, es steht nirgends, dass Tempo100 eintragungspflichtig ist.

Bei mir hat die Behörde auch darauf bestanden, aber ich war froh, nicht auch noch zum TÜV zu müssen. Da habe ich nicht lange diskutiert.

#9

Also ihr macht mich ganz schön schockelisch mit Eintragen oder nicht.

Ich habe eben noch mal bei der Zulassung angerufen, die amtliche Plakette(Prüfsiegel) is das wichtige Teil, auch die Frage ei da reicht es ja wenn ich mir sone Plakette besorge, es gibt keine, auch nicht auf dem Schwarzmarkt und wenn ich das 100Schild auf eine anderen Ww klebe, sagt der Sachbearbeiter ist das die gleiche Straftat wie wenn ich Nummernschilder selbst austausche.

Wie auch immer es muß nicht eingetragen sein, er sagte auch das gilt ab einem bestimmten Bj. nagelt mich nicht ich glaube ab 1990, jedenfalls sind alle neueren Ww so oder so mit Reifen, Schlingerd. und hydraulischen Dosstämpfern ausgerüstelt das es paßt und jeder Fahrer ist selbstverantwortlich ob er die Bestimmungen einhält oder nicht.

Im Schadenfall oder einer Anzeige wird es sich schnell herrausstellen ob man sich an die Regeln gehalten hat oder nicht. Es ist ja auf der Behörde sowohl das Kfz. od. auch der Hänger registiert.

#10

Manny, bleib ganz locker.

Du hast ne offizielle 100er Zulassung und gut ist. Wenn die Zulassungsstelle mit derselben Vehemenz gegenüber der Rennleitung auftritt, falls die mal ne Frage hat, ist doch alles in Butter. Wie Flintcamper schon schrieb, ist der Eintrag nicht zwingend erforderlich, zumindest steht davon nichts in der Verordnung.

Allerdings sind bei weitem nicht alle neuen Wohnwagen mit einer Antischlingervorrichtung ausgerüstet. Bei etlichen muss man die einzeln dazukaufen oder in einem ohnehin sehr sinnvollen Paket mitordern.

#11

zb an meinem wohnwagen mußte ich die AKS nachrüsten!

BJ98

#12

Das dicke Ende lag heute im Briefkasten - ein Schreiben meiner Zulassungsstelle mit folgendem Inhalt: :bahnhof:

Berichtigung der Fahrzeugpapiere - Amtl. Kennzeichen…

Sehr geehrter Herr…,

nach § 27 Abs. 1 StVZO müssen die Angaben im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Nach einer hier am … eingegangenen Mitteilung des KBA stimmen die in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragenen Daten (die Angabe zu Ziff. 13 :-k fehlt in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht mit den tatsächlichen Daten überein.

Mein Versehen bitte ich zu entschuldigen.

Ich bitte Sie daher Ihre Fahrzeugpapiere bis zum … bei …, unter Vorlage folgender Unterlagen:

- Zulassungsbescheinigung Teil I

berichtigen zu lassen.

…so weit, so gut. Die Fristsetzung für einen Fehler der nicht auf meinen Mist gewachsen ist, konnte ich gerade noch akzeptieren (bevor es Ärger mit der Rennleitung gibt). Aber jetzt kommt noch der letzte Fettgedruckte Satz:

Für den Fall der Nichtbeachtung der o.g. Frist müsste ich die kostenpflichtige Untersagung (30,10 €) des Fahrzeugbetriebes im öffentlichen Verkehrs gem. bla bla bla - ggf. die zwangsweise Stilllegung (180,10 €) Ihres Fahrzeuges - einleiten. :shock:

Mit freundlichen Grüßen

Also, wieder abregen, noch mal hin und machen was das Gesetz verlangt. Hoffentlich geht es wenigstens genau so schnell wie beim ersten mal. :twisted: :twisted: :twisted:

Was ich eigentlich damit sagen wollte (außer das ich mal Dampf ablassen musste):

Es muss doch etwas eingetragen werden :!:

#13

Da bin ich aber mal gespannt ob die dich trotz das es nicht deine Schuld war nochmal zur Kasse bitten!

#14

Ich habe gestern bei der Zulassung meines neues gebrauchten 2000er Fendt mal die dumdreiste Methode versucht, um an die 100er-Erlaubnis zu kommen. Die Vorraussetzungen sind soweit gegeben, aber ich hatte kein Gutachten und keinen Wohnwagen dabei.

Es hat nicht geklappt! Ich habe mit denen freundlich rumgeschnackt, aber eintragen wollten sie mir das nicht - geschweige denn einen gesiegelten 100er-Aufkleber aushändigen.

Der gutgelaunte Leiter der Zulassungsstelle - selbst auch Camper - meinte: ohne Gutachten des TÜVs, des Herstellers oder aber der schon vorhandenen Eintragung im Brief kann er das nicht machen… :expressionless:

Wenn ich das demnächst nachtragen lasse, kostet mich das aber bei der Zulassungsstelle nur 2 EUR mehr, als wenn ich es alles zusammen gemacht hätte (12 statt 10 EUR). Damit kann ich leben - die Gutachtengebühren (40 EUR) stören mich wesentlich mehr… :cry:

Hab jetzt erst mal Fendt wegen des Gutachtens angemailt… Mal sehen… :anxious:

#15

Hallo,

eine kurze Frage zur 100er-Zulassung, habe da noch nichts darüber gefunden:

Wenn man schon eine 100er an seinen Anhängern hat (nach der bisherigen Regel), dann sollte man doch eigentlich nichts mehr machen müssen.

Was aber, wenn man nun ein neues/weiteres Zugfahrzeug hat. Die Anhänger haben ja weiterhin die 100er Plakette, muss ich nun mit dem Zugfahrzeug etwas machen oder läuft das jetzt nach dem Motto der Eigenverantwortung?

#16

@ trikeflieger

Nach der neuen Regel wird die 100er-Zulassung ja nur noch für den anhänger erteilt. Wenn Dein Hänger schon die entsprechende Zulassung eingetragen hat. brauchst Du nix mehr zu ändern.

Ob das Gespann die gemeinsamen Voraussetzungen erfüllt, muß der Fahrer immer in Eigenverantwortung prüfen.

@ joerg1966

Dann mußt Du jetzt wohl noch für die neuen Fahrzeugpapiere löhnen. War ja mein reden von Anfang an… ohne offiziellen Eintrag der Zulassungsstelle in die Papiere halte ich die Plakette für wertlos. Auch das amtliche Siegel hilft da nix. Schließlich wird ja kein Kennzeichen zusätzlich darauf vermerkt.

Gruß

octa

#17

@octa:

[quote"]
Schließlich wird ja kein Kennzeichen zusätzlich darauf vermerkt.

[/quote]

Du siehst das Ganze mit dem gesunden Menschenverstand und hast in der Beziehung Recht.

Allerdings handeln Bürokraten bekanntermaßen nach ihren Vorschriften und eben NICHT nach dem gesunden Menschenverstand. Wenn sie es täten, bräuchten wir diese Bestimmungen mit dem formellen Teil nicht mehr.

Und die Vorschrift besagt für Anhänger ohne Stabilisierungseinrichtung, dass diese vom Sachverständigen zu prüfen sind und die Papiere entsprechend geändert werden müssen.

Für Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung gibt es diesen Passus in der einschlägigen Verordnung gerade NICHT. Somit ist ein Eintrag in die Papiere bei diesen Anhängern nicht vorgeschrieben, aber nach dem gesunden Menschenverstand durchaus sinnvoll…

#18

Hallo zusammen,

ich habe mir die Tempo 100 Plakette letzte Woche geholt:

Mußte zum TÜV, der hat dann folgendes kontrolliert:

  1. Reifen

- Geschwindigkeits Index Q

- Alter
2. Anti Schlingerkupplung

Er hat mir das dann mittels eines Prüfberichtes bestätigt,

34,80 € abgeknöpft und hingewiesen das mein Zugfahrzeug

das entsprechende Leergewicht haben muß!

Dann ab zur Zulassungsstelle, Bescheinigugung, Fahrzeugschein und Brief abgeben.

Es wurden mir die neu erstellte Papiere ausgehändigt,

d.h. einen neuen Brief und Schein!

Im Schein steht jetzt ein neuer Zusatz:

Der Anhänger erfüllt die Vorgaben der 9. Ausnahmegenehmigung zur STVO

Der alte ungültige KFZ Brief wurde mir auch ausgehändigt,

da ja dort etliche Vermerke niedergeschrieben sind, als im neuen Brief!

Dann bekam ich noch meine 100er Plakette mit Siegel, bezahlte die 18,60 € klebte den Aufkleber

am WoWa hinten links oben hin und fertig.

#19

Hallo octa,

ich war zwar noch nicht auf der Zulassungsstelle, habe aber schon mal nachgefragt.

Ergebnis:

- keine Nummer ziehen

- keine Wartezeit

- direkt zum Bearbeiter

- neuer Schein

- keine Kosten (Fehler lag ja wohl bei der Zulassungsstelle)

- versprochener maximaler Zeitaufwand - 10 Minuten

Lediglich die zweite Anfahrt ist für mich ärgerlich.