Taugt die Anhängerkupplung von AutoHAK was?

Grüßt euch,

ich suche für meinen Galaxy Bj. 2003 ne Anhängerkupplung. Taugt diese hier was?
www.ebay.de/itm/271762095031?_trksid=p2055119.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT
Der Preis ist für ne Abnehmbare AHK mit E-Satz ja genial.
So nebenbei: Was kostet dann die umkodierung vom MFE ungefähr in ner Werkstatt wo man kein Stammkumnde ist?

Danke schon mal

#1

Mit dem Link bist du im falschen Film, die ist bis Facelift .

Eigentlich ist es recht egal was du so nimmst,solange der Haken eine EG-Zulassung und genügend Anhängelast hat. Ich habe schon original über Grosshändler bei Westfalia oder Bosal/Thule/peka bezogene Haken von Noname im originalen Karton gesehen.

Und ich würde nur einen fzg-spezifischen E-Satz verwenden.

Codierung kann alles kosten zwischen paar € für die Kaffeekasse bis open end, weil man auf die Idee kommt nur nach vorheriger Kontrolle des korrekten Einbaus freizuschalten.

Ich bin kein Fan von abnehmbaren Haken, der Haken fliegt immer im Auto rum und wenn man ihn benutzen möchte „darf“ man sich zwecks Montage in den Dreck begeben und hoffen dass dere richtig einrastet.

Wenn der Haken nicht beutzt wird, dann muss er abgebaut werden , sonst drtohen versicherungsrechtliche und stvzo-mässige Sanktionen.

#2

Ah jetzt ja, jetzt seh ich es auch. Schade.

#3

"Wenn der Haken nicht beutzt wird, dann muss er abgebaut werden , sonst drtohen versicherungsrechtliche und stvzo-mässige Sanktionen."

Welche denn bitteschön, @eddiek?

#4

#3
Ich finde auch nur eine Pflicht dazu, wenn :

„Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren oder der Bauartgenehmigung als Auflage gemacht wurde, weil zum Beispiel der Kugelkopf der Kupplung beim Fahren ohne Hänger das Kennzeichen verdeckt und es in den Papieren als Last eingetragen ist, weil z.B. das KFZ Kennzeichen durch die Kugel abgedeckt wäre.“

Gruß

Rabbit

#5

Falls es zu einem unverschuldeten Auffahrunfall kommt, dann zahlt die gegnerische Versicherung den Haken jedenfalls nicht.

Im RTFM des Hakens habe ich häufig den Hinweis gesehen, das der Haken bei Nichtbenutzung zu demontieren ist.

Das gilt dann auch im Sinne der Stvzo…

#6

Spielt hier keine Rolle mehr. Hab die hier bestellt:

www.kfzteile24.de/artikeldetails?ktypnr=17307&returnTo=%2Fersatzteile-verschleissteile%2Fanhaengerkupplung%2Fanhaengerkupplung%3Fktypnr%3D17307%234&search=2330-4143

Und den Elektrosatz:

www.kfzteile24.de/artikeldetails?ktypnr=17307&returnTo=%2Fersatzteile-verschleissteile%2Fanhaengerkupplung%2Felektrosatz%3Fktypnr%3D17307%2311&search=2330-5417

Ist auch nicht teuer. Das andere wäre halt ein Schnäppchen gewesen wenn es für mein Auto gepasst hätte.

#7

#5 Der Hinweis ist mittlerweile nur noch drin wenn das Kennzeichen verdeckt wird. Alles Andere ist entfallen. Ich hatte da erst kürzlich eine Diskussion mit meinem Tüv-Prüfer.

#6 Du hast beim E-Satz gelesen das der keine Anhängererkennung macht oder? Also deine PDC wird nicht abgeschaltet. Das musst du dann selbst per Knopfdruck machen.

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#8

Ja.