Ford entdeckt die Möglichkeiten des Steuergerätes.
Nun können auch S-MAX und Galaxy III mit TFL nachgerüstet werden.
Bislang war das TFL eigentlich ein Dauerlicht, inkl. Standlicht, Rücklicht, etc.
Nun kann der FFH das TFL so freischalten, das nur das Abblendlicht leuchtet, also ohne Standlicht und Rücklicht.
Die neuste Werkstattsoftware von macht es möglich.
Beim SGA konnte man das TFL über den Schalter aktivieren. Dann leuchtete nur das Abblendlicht.
Dies war bislang beim MAX und Gal III nicht möglich.
Das S und das A dienen nur der plakativen Überschrift. Quasi als Vergleich. Gemeint sind SGA I und SGA II. Ich denke dann weiss jeder was gemeint ist (ausser ein Herr aus Dortmund… )
Nun habe ich mich von meinen „alten Dicken“ getrennt und einen gebrauchten Galaxy WA6
geleistet.
Da bei diesem eine „Rundumbeleuchtung“ als TFL geschaltet ist will ich nun eine Programmierung wie Du oben schreibst ( Abblendlicht)haben.
Also Termin gemacht und um Bestätigung auf Durchführbarkeit der gewünschten Änderung gebeten.
Der Termin ist morgen 14:00Uhr.
Da ich bis jetzt noch keine Bestätigung erhalten habe also nochmals nachgefragt.
Der Servicechef persönlich: „Ob es geht weis er auch noch nicht, kommen Sie doch vorbei.“
„Unsere Software ist gerade 10 Tage alt“ , „werden wir dann sehen“.
Den Fahrzeugschein mit den Daten meines „neuen Dicken“ habe ich natürlich schon vorab gesendet.
Daher finde ich es schon merkwürdig das der Service von einem Fordhändler in Berlin da keine klare Ansage machen kann. Ist ja nicht gerade ein kleiner Laden.
Oder gerade deshalb?
Ich lass mich also überraschen.
Wer hat es schon machen lassen?
MfG B-m
Ist erledigt,hat 36.-EUR gekostet und ca.1Stunde gedauert!
Warum es aber nicht mit Lichtautomatik geht wundert mich schon.
Sollte doch machbar sein das beim gewählten Automatikmodus nur Abblendlicht immer an und die
„rundum“ Beleuchtung automatisch zugeschaltet wird.
Hi,
diese Funktion ist von Ford für Deutschland nicht freigegeben da es selbstverständlich nicht zulässig ist. Auf keinem Hauptscheinwerfer von Ford steht eine RL 87 Kennzeichnung d.h. es sind keine Tagfahrleuchten. Weiterhin müßten die Glühlampen auf 21 Watt gedimmt werden , wer aber mal eine 55 Watt Lampe auf 21 Watt gedimmt hat weiß, das er dann auch ein Teelicht in den Scheinwerfer legen kann das leuchtet genauso gelb.
Warum soll das nicht zulässig sein? Es handelt sich keineswegs um ein TFL, sondern um eine Fahrlichtschaltung. Eine etwaige Dimmung darf aber nur innerhalb der Grenzen für Abblendlicht erfolgen, keineswegs auf die 400 Candela für TFL.
Fahrlichtschaltungen sind elektrische Schaltungen, mit denen die bestehenden Hauptscheinwerfer mit verminderter Lichtstärke beim Einschalten der Zündung automatisch in Verbindung mit Begrenzungs- und Rücklicht sowie Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung aktiviert werden (skandinavische Version) oder Hauptscheinwerfer und Begrenzungsleuchten vorne, nach dem Lösen der Handbremse (nordamerikanische Version). Die Lichtstärke darf allerdings nicht auf den ECE-87 Wert von 400 Candela gedimmt werden, sondern nur innerhalb der engen Toleranzen für Abblendlicht. Die meisten Autohersteller, wie zum Beispiel Audi, Volkswagen und BMW, statten ihre Neuwagen mit solchen Fahrlichtschaltungen aus und Fachwerkstätten bieten sie als Nachrüstlösung an.
…
Alternativ zu den Fahrlichtschaltungen gibt es „modifizierte Tagfahrlichtschaltungen“. Diese Variante schaltet z. B. Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen weg oder versorgt ausschließlich die Frontscheinwerfer mit Strom während der Tagfahrlichtfunktion. Die Technik der Pulsweitenmodulation erlaubt es darüber hinaus, die Stromaufnahme der verwendeten Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlampenersatz dienen sollen, geringfügig (für Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer) zu reduzieren (Reduktion darf eine Herabsetzung der Leuchtstärke unter die Toleranzen der ECE nicht bewirken). "
RL=running light muss auf speziellen Tagfahrleuchten stehen bzw. auf Scheinwerfern mit TFL-Funktion.
Eine Fahrlichtschaltung hat mit Tagfahrlicht aber nichts zu tun.
Na Leute bevor Ihr Euch noch an den Ohren zieht,
ich habe mir die Funktionsbeschreibung lt. Ford mal ausdrucken lassen:
Diagnose und Prüfung
Siehe Schaltpläne, Untergruppe 417-04, für Schaltplan- und Steckerinformationen.
Funktion
Das Tagfahrlicht (DRL) ist so konzipiert, dass es automatisch das Abblendlicht, Parkleuchten und Kennzeichenleuchten einschaltet sobald der Motor läuft.
Die Instrumentenbeleuchtung wird in dieser Betriebsart nicht eingeschaltet um den Fahrer darauf aufmerksam zu machen das er nicht das reguläre Abblendlicht eingeschaltet hat.
Um die Lebensdauer der herkömlichen Glühwendellampen zu erhöhen werden diese bei eingeschaltetem Tagfahrlicht (DRL) mit einer verminderten Spannung von maximal 11.5 Volt betrieben, was auch eine verminderte Leuchtintensität zur Folge hat. Gasentladungsscheinwerfer werden dagegen auch beim Tagfahrlicht (DRL) mit unverminderter Spannung betrieben und arbeiten mit normaler Leuchtintensität.
Fahrzeuge mit oder ohne Tagfahrlicht unterscheiden sich nicht mehr in der Verschaltung der Scheinwerfer sondern durch unterschiedliche Softwarekonfiguration des GEM.
Das Tagfahrlicht (DRL) ist unter den folgenden Bedingungen EINGESCHALTET:
Zündschalter in Stellung RUN und
Fahrlichtschalter in Stellung AUS oder
Fahrlichtschalter in Stellung automatisches Fahrlicht bei ausreichenden Beleuchtungsverhältnissen.
Das Tagfahrlicht (DRL) ist unter den folgenden Bedingungen AUSGESCHALTET:
Zündschalter in beliebige Stellung außer RUN oder
Fahrlichtschalter in Stellung Parklicht oder
Fahrlichtschalter in Stellung Abblendlicht oder
Fahrlichtschalter in Stellung automatisches Fahrlicht und nicht ausreichende Beleuchtungsverhältnisse.
und wie ist das bei Xenon-Beleuchtung? Laufen die Xenons dann mit voller Leistung mit? Verringerte Leistung gibt es ja net; oder kann die Funktion bei Xenon nicht aktiviert werden.
Vor ein paar Tagen kam mir ein Galy III (vor-2010er Modell) entgegen, der die Nebelscheinwerfer als TFLs geschaltet hatte; es waren eindeutig nur die Nebel-SW an, alles andere war aus. Die Nebel-SW haben ja imho keine RL- Kennzeichnung, eigentlich sollte das nicht erlaubt sein. Machbar duerfte das nur mit einer selbstgestrickten Schaltung sein. Oder hat sich hier Neues ergeben?
Ist eigentlich bekannt, ob Ford den Galy III irgendwann mal mit LED-TFLs ausstatten will? Ich finde es traurig, dass es hier immer noch keine saubere Loesung gibt; das einfachste waere eine Integrierung von LEDs in das Nebeler-Gehaeuse, Platz hat es dort ja mehr als genug. Alle anderen (legalen) Bastelloesungen finde ich bisher optisch nicht akzeptabel.
Gasentladungsscheinwerfer werden dagegen auch beim Tagfahrlicht (DRL) mit unverminderter Spannung betrieben und arbeiten mit normaler Leuchtintensität. werden dagegen auch beim Tagfahrlicht (DRL) mit unverminderter Spannung betrieben und arbeiten mit normaler Leuchtintensität."
Xenon = „Gasentladungsscheinwerfer“
Ford und andere Hersteller waren und sind da nicht allzu flexibel.
Auch wenn der Aufwand nicht Groß wäre,sie tun da nichts…Alleine die Rücklichterbirnen wackeler…
Die neuen Facelift Rücklicht LEDs passen nicht usw.
Bist du dir sicher das es die Nebelscheinwerfer sind, der Galaxy III Facelift hat nämlich seine Standlichter in den Scheinwerfern der Nebelleuchten eingebaut, schaltet man jetzt nur das Standlicht beim Fahren an, sieht es so aus als wären die Nebelscheinwerfer ein, da ja in den Hauptscheinwerfern kein Standlicht mehr ist.
ich habe nächste Woche Termin bei meinem FFH wegen einer Garantieleistung und da habe ich gleich die Programmierung der Fahrlichtschaltung gewünscht. Erste Reaktion: „Kenn ich nicht, geht sowas überhaupt, ist mir neu“. Soviel zum Know-How meines FFH. Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich es meinem FFH nächste Woche erkläre, wo er die Programmierung vornehmen muss? Schon Mal vielen Dank für die Hilfe.