Sommerreifen

Hallo,
habe einen gebr Galaxy mit Alufelgen 7x16ET38 5/112 gekauft.

Aktuell suche ich Ersatz für die abgefahrenen Sommerreifen 205/55/16/94V.

Der beim Halterwechsel neu ausgefertigte KfZ-schein besagt 195/60R16C99/97H.
In dem entwerteten Schein waren ganz viele Größen bis 225 aufgelistet? Was tun?

1) Darf ich die Felge überhaupt fahren?

2) Mit welchen Reifen?

3) Habe noch gute Ganzjahrereifen auf Stahlfelge von meinem alten Gally 195/65/15/97T liegen.
Sind vermutlich nicht erlaubt - oder?

#1

Die werden nicht mal passen, da dein Fahrzeug eine 16 Zoll Bremse verbaut hat.

CU
redjack

#2

Hi Nessi,

die Felgen sind aus dem Zubehör?
Diese Größe (ET) gab es nicht von Ford.
Auf manchen Felgen in 7x16 dürfen die 195/60x16 gefahren werden, aber selten.
Meistens sind Größen ab 205/60x16 oder 215/55x16 freigegeben, ab und zu auch 225/50x16.
Wobei Du in 215/60x16 die größte Auswahl hast.

Gruß, Hu-Cky

#3

Nessie, wenn du mir deine Mail-Adresse schickst, dann kann ich dir die pdf-Dateien von Ford, mit allen zugelassenen Größen, senden.

#4

Hier hat der Fehlerteufel zugeschlagen! Richtig ist natürlich, wie Hu-Cky vorher schrieb, 215/55/16, als Lastindex reicht 94. Die meisten 215er haben einen Lastindex von 95 oder 97.

#5

war heute beim Qu…Reifendicount und könnte heulen. :cry:
Die sagten mir ich habe 8 Reifen, mit denen ich nicht fahren darf.

Nach einem Online-Check beim KBA dürfe ich nur 205/55 R16 C 98/96H auf diesen Alufelgen 7x16ET38 5/112 fahren. „Selten gefragte Transporter-Reifen“ … Kosten mit Montage auf vorhandener Alufelge 199 TEUROS pro Stück. Das ist mir auf Dauer zu teuer!

Die darauf montierten abgefahrenen Sommerreifen 205/55/16/94V, mit denen der Vorbesitzer 6 Jahre unterwegs war, dürfe ich gar nicht fahren. :?:

Geschockt entschied ich zunächst die noch aufgezogenen Winterreifen 205 55 16H GT Champiro WT AX XL 94H auf Stahlfelge (vermutl. Ford Original) weiterzufahren.
Antwort: die dürfe ich wg falscher Tragfähigkeit gar nicht fahren. :bahnhof: :bahnhof:

Kann eigentlich nicht richtig sein, weil:
diese Winterbereifung wurde 2009 vom Vorbesitzer angeschafft, nachdem das Auto bei der GTÜ wg falscher Tragfähigkeit durchgefallen war und durch genau diese ersetzt wurde - und damit mängelfrei bei gl. GTÜ bestanden hat.

Im März 2012 wurde mit genau der Winterbereifung mängelfrei die TÜV-Plakette erteilt.

WAS MACH ICH NU? Zum TÜV/GTÜ und riskieren, dass die erteilte Plakette entzogen wird???
Im Moment fahre ich lt Reifendienst ohne Versicherungsschutz.

Wer kann dazu denn überhaupt was Verbindliches sagen?

lieben Gruß nessie

#6

94er reichen! Lektüre dazu: www.reifen-server.de/kfzshop/download/bereifung.pdf

Den erforderlichen, ausreichenden LI kannst du dir anhand dieser Tabelle de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex und der im Fahrzeugbrief angegebenen zulässigen Achslast sogar selber ausrechnen.

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#7

Schon echt traurig, dass die „Fachleute“ es nicht besser wissen.

Wie bereits gesagt, prüfe welche Reifengrößen-Felgen-Kombinationen für dein Fahrzeug zulässig sind.
Bezüglich Geschwindigkeits- und Lastindizes sind ausschließlich bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und max. Achslast ausschlaggebend. LI 93 reicht bei 1.280kg max. Achslast.

Gruß
t.klebi

#8

Einfach bei ner Prüforganisation (KÜS;TÜV;DEKRA;GTÜ…) vorbeifahren und nen Prüfer fragen.
Die Plakette wird bei einer Frage keiner entfernen!
Selbst bei einer Hauptuntersuchung (TÜV) würde die Plakette nicht entfernt werden. Falsche Bereifung ist im allgemeinen ein „erheblicher Mangel“ (Mangel beseitigen und nochmal vorfahren), kein Kriterium für „verkehrsunsicher“ (außer extreme Abweichungen)!

Falls die Bereifung wirklich nicht zulässig wäre, heißt dass erlöschen der Betriebserlaubnis. Wenn also was passiert, kann man von der Versicherung in Regress genommen werden und es gibt ein paar Punkte in Flensburg.

#9

Doch, die darfst du fahren. Die Eintragung für „C“-Reifen (Transporter/Leichtlkw) ist nicht verbindlich.
Hier nochmal www.reifen-server.de/kfzshop/download/bereifung.pdf unter Punkt 3e

#10

Alles völliger Quatsch! Natürlich darfst du die 205/55/16 mit LI94 fahren.

Poste hier mal die genaue Bezeichnung deiner Felgen (KBA-Nummer) oder was du sonst auf der Felge findest. Ein Bild würde auch nicht Schaden.

Wenn du nur 205/55/16 fahren darfst, dann reicht wie oben beschrieben ein Lastindex von 94 auf jeden Fall aus! Alles andere ist grober Unsinn!

z.B. diese hier reichen aus: www.ebay.de/itm/4x-205-55-ZR16-HANKOOK-V12EVO-SOMMERREIFEN-NEU-/220993799335?pt=Auto_Reifen_2&hash=item337441c4a7

oder www.ebay.de/itm/Continental-Premiumcontact-2-205-55R16-94H-XL-/170822545350?pt=Auto_Reifen_2&hash=item27c5d12fc6

#11

Das ist für mich neu. Wenn „C“-Reifen gefordert sind, müssen auch verstärkte Reifen („C“, „XL“, „Extra Load“) gefahren werden!

#12

Hast Du das zwei mal verlinkte Dokument überhaupt gelesen?
Das solltest Du unbedingt mal nachholen.

Gruß
t.klebi

#13

@nessie Die Unterlagen von Ford hast du aber schon bekommen, oder?
Da steht doch haarklein drin was du fahren darfst.
Auch das mit der Achslast von 1280 kg ist erklärt.

#14

Danke Gerhard.
Stimmt, aber mit dem Vorbehalt für Original FORD-Räder
ZITAT
205/55 R 16 93 *, montiert auf Original Ford Stahlrädern 6 J x 16 H2, ET 53 mm ** bzw
215/55 R 16 93 *, montiert auf Original Ford Stahl- oder Leichtmetallrädern
6 J x 16 H2, ET 53 mm oder 7 J x 16 H2, ET 59 mm **

Habe jetzt die ABE des Felgenherstellers RIAL mit Freigabe für meinen Galaxy für 205/55 R 16, ohne dass Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen. :slight_smile:
War damit beim örtlichen Reifenhändler, der erst zweifelte, aber am PC 205/55 R 16 min. Traglast 93T fand - noch dazu zu zivilen Preisen.

Der Fachhändler hat tägl. das Problem, dass die örtl. Zulassungsstelle bei Neuausstellung nur eine Reifengröße druckt und Anmerk. weglässt.
Jetzt steht in meinen neuen Papieren nur 195/60R16C99/97H. Aber im Zweifelsfall gelten zunächst die Fahrzeufpapiere und ich muss dann beweisen, dass es anders ist.
Ein unbefriedigender Anfang mit einem neuen Auto

DANKE euch allen für die hilfreichen Links und Hinweise.

#15

Meines Wissens ist es andersrum: man muss DIR beweisen, dass die montierte Größe nicht erlaubt ist!

#16

FRAGE: Brauche ich mit der Felge eine kostenpflichtige TÜV/GTÜ Abnahme- oder nicht?
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Hier die ABE-Daten: PKW Sonderrad von Rial, Modell LeMans

Typ LE 706 B7/Z16 Durchmesser 70-57,1

Radgröße 7J x 16H2

LK 5/112 ET 38mm

Radlast 690kg

Abrollumfang 2015mm
RIALfelge1_0.JPG RIALfelge2_0.JPG

Nummer der ABE: 45185

Mein Galy ist im Teilegutchten der ABE zweimal aufgeführt (einmal mit Auflage A01 „Vorführung … erforderlich“ und einmal mit A02 „… Berichtigung Fahrzeugpapiere nicht erforderlich“

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#17

Bedeutet: Eintragung beim Tüv mußt du machen, Eintragung in die Fahrzeugpapiere mußt du nicht machen. Ich habe z.B. keine meine Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen sondern führe meine TÜV-Abnahmen im Fahrzeug mit.

Das was du hast kann eigentlich auch keine ABE sein, sondern ein Gutachten.

Bei einer ABE ist „normalerweise“ keine TÜV-Abnahme erforderlich.

Habe gerade geschaut, ist ein Gutachten!
www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=kba+45185+galaxy&oq=kba+45185+galaxy&aq=f&aqi=&aql=&gs_nf=1&gs_l=hp.3…8189.11395.1.11952.7.7.0.0.0.0.197.1067.0j7.7.0.rD1hUfl_Tns&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=49f5f9e0c1f2ec21