Sitzeinbau umgekehrt !? Darf ich das ??

Hallo! In meinem 1,9 TDI haben meine Kinder am meisten Spass, wenn die Sitze der hinteren Reihe bei ausgebauter Mittelreihe entgegen der Fahrtrichtung montiert sind. Anschnallen funktioniert nach wie vor! Nämlich mit den äusseren Gurten der Mittelreihe.Frage: Darf ich das ?? BZW. muss das extra eingetragen werden ?? Ist das versicherungstechnisch OK ?? Oder nur nen „Lapsus“ von VW ???
Danke … - Christoph

#1

Keine Ahnung, aber stell Dir dabei mal einen Auffahrunfall vor. Da kanns noch so viel Spass machen, ich finde es nicht verantwortungsvoll.

#2

wobei ich mir nicht einmal sicher bin, ob es bei einem auffahrunfall nicht sogar besser ist, entgegen der fahrtrichtung zu sitzen! dabei würde die person durch die rückenlehne des sitzes abgestützt werden und ich könnte mir vorstellen, dass dies besser ist, als in den gurt zu knallen.

im vw-bus gibt es beispielweise einen sitz, der entgegen der fahrtrichtung eingebaut ist (ich glaube im multivan).

ich habe aber noch in keiner shagalal-bedienungsanleitung diese möglichkeit der sitzaufstellung beschrieben oder freigegeben gesehen. ich vermute, es ist nicht erlaubt.

duro
>Keine Ahnung, aber stell Dir dabei mal einen Auffahrunfall vor. Da kanns noch so viel Spass machen, ich finde es nicht verantwortungsvoll.

#3

Ich meinte einen Auffahrunfall, bei dem Dir einer hintenrein fährt…

#4

>Hallo! In meinem 1,9 TDI haben meine Kinder am meisten Spass, wenn die Sitze der hinteren Reihe bei ausgebauter Mittelreihe entgegen der Fahrtrichtung montiert sind. Anschnallen funktioniert nach wie vor! Nämlich mit den äusseren Gurten der Mittelreihe.Frage: Darf ich das ?? BZW. muss das extra eingetragen werden ?? Ist das versicherungstechnisch OK ?? Oder nur nen „Lapsus“ von VW ???
>Danke … - Christoph

Hallo Christoph,

meines Wissens ist die umgekehrte Montage der Sitze nur bei den integrierten Kindersitzen erlaubt. (Steht zumindest so in meiner Bedienungsaneitung Family 9/98) Dann dürfen die Sitze aber nur direkt hinter den Vordersitzen montiert werden und es dürfen ausschließlich die integrierten Hosenträgergurte benutzt werden.
Ob die Sitzanordnung, wie Du sie beschreibst, freigegeben ist, wage ich mal zu bezweifeln, da die Gurtgeometrie nicht mehr mit den errechneten Werten übereinstimmt.
Versicherungstechnisch ist das auch so eine Geschichte. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, das jede Sitzanordnung, die nicht von Hersteller explizit genannt wird (Bed-Anleitung), als nicht genehmigt eingestuft wird. Und dann wirds im Fall der Fälle ecklig!!

Die Sitze und Verankerungen müssten trotz allem die geänderte Belastung verkraften.

tschau Stefan
Sharan Family, 9/98, 2.0, OF