Sind defekte Koppelstangen ein erheblicher Mangel?

Moin,

die all-zwei-jaehrliche HU steht mal wieder an. Puenktlich zu diesem Termin beginnt eine der beiden Dauerkrankheiten auf sich aufmerksam zu machen: die linke Koppelstange ist diesmal zuerst dran.

Spuerbar ist das noch nicht, mit feinem Gehoer kann man es bereits wahrnehmen. Waere dies ein erheblicher Mangel oder kann ich mir noch bissi Zeit fuer den Wechsel lassen? Zeitlich sieht es derzeit leider etwas kanpp bei mir aus…

Gruesse

ND

dersichmalwiedermeldet,immernochmitdem98erSharanundjetzt165tkm…

#1

Mir hat der Tüv einmal deswegen die Plakette verweigert. Allerdings war das Klappern schon sehr deutlich zu hören.

#2

Moin,

das ist sicherlich von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich. Bei mir war es beim Opel vor zwei Jahren so, dass ein Querlenker ausgeleiert war. Mit dem Versprechen, diesen Mangel umgehend zu beseitigen, bin ich dann durchgekommen (nur als geringer Mangel eingestuft).

Vielleicht hat das mit dem „Auge zudrücken“ auch was damit zu tun, dass es hier TÜV und Dekra gibt und bei zu hartem Durchgreifen ein Kunde futsch wäre. Ich weiß es nicht, ist nur sone Vermutung.

Ich würde die Dinger lieber vorher tauschen, ist schnell gemacht, kostet verhältnismäßig wenig und muss sowieso in Kürze erledigt werden. Dem gegenüber steht das Risiko einer Nachprüfung, die kostet zusätzlich Geld und Zeit.

Gruß

Meschi

#3

Mein letzter DEKRA-Prüfer hatte -aus meiner Sicht- eine sehr vernünftige Einstellung.

Entweder es ist in Ordnung, oder es ist kaputt.

Solche Beuteilungen wie „gealtert“ etc, gibt es bei ihm nicht, oder „Bremsleitung korrodiert,reinigen und konservieren, gegebenfalls ersetzen“, entweder futsch oder gut!

Da die Koppelstange ja zur Achs-Spurgeometrie gehört, wird er wohl nein zur Plakette sagen (insofern er die Koppelstange anschaut :roll: )

sharibo

PS nicht jeder ist ehrlich zu sich und dem Prüfer, daher finde ich eine „harte“ Beurteilung des PKW-Zustandes, der ja nur alle 2 Jahre gemacht wird, für sinnvoll.

#4

das ist ja ganz im Sinne der Verkehrssicherheit… :roll:

Ausgeleierte Koppelstangen führen zu einem unberechenbaren Fahrverhalten, die Lenkung wird insbesondere bei beladenem Fahrzeug um die Mittellage herum sehr unpräzise, bzw. sehr „sprunghaft“.

Bevor ich auf dieses Forum gestossen bin habe ich bei 120000 km die komplette Vorderachse durchsucht, weil der Galaxy einfach den Lenkbefehlen nicht mehr so recht gefolgt ist. Selbst bei der HU ist das nicht aufgefallen.

Andreas

#5

Stimmt irgendwie,

weil sobald die 2 Jahresplakette klebt macht der überwiegende Teil der Halter/Fahrer eh nix mehr am Auto.

Mit Schwarzweiss-Aufteilung ist es allerdings so eine Sache, mit dieser Begründung könnte man so ab 100000 km oder ca 5 Jahren eine Runderneuerung beispielsweise aller Fahrwerksgummiteile eines voll verkehrssicheren Fahrzeuges wegen Alterung verlangen…irgendwelche Alterungsspuren lassen sich bei der 2. HU immer finden.

Andreas

#6

Moin,

das ist imho alles Ermessenssache des Prüfers. Auf dem Prüfbericht stehen ja auch die kleineren Mängel und dass man diese im Sinne der Verkehrssicherheit abzustellen hat. Damit liegt die Verantwortung dann wieder beim Halter, was ich richtig finde. Wenn dieser seiner Verantwortung dann nicht nachkommt, ist das wieder eine andere Sache.

Ich denke die meisten Prüfer sind erfahren genug, um zu erkennen, ob ein Auto völlig verkommen ist oder ob es in Schuß gehalten wird. Im ersten Fall würde er dann wohl hoffentlich bei den genannten Mängeln die Plakette verweigern, im zweiten Fall würde er eventuell nur den Halter darauf hingewiesen und bitten, diesen Mangel umgehend abzustellen und es als geringen Mangel in seinen Prüfbericht aufnehmen. So halte ich es für vernünftig. Das ist zumindest meine Erfahrung.

Wenn man allerdings zur HU mit defekten Koppelstangen hinfährt, der Prüfer dieses merkt und man ihm dann auch noch sagt man hätte von dem Defekt gewußt, dann kann es so aussehen, als würde man versuchen, mit den defekten Dingern trotzdem eine Plakette zu bekommen. Macht keinen guten Eindruck.

Gruß

Meschi

#7

Ich war vor kurzem auch beim TÜV und hatte „erhebliche“ Mängel.

1:Standlichtbirne vorne rechts ohne Funktion./gewechselt

2:Beide Leuchtweitenregulierungsmotore defekt./gewechselt

3:Loch im Auspuf./geschweisst

Jetzt habe ich TÜV :smiley:

Gruss Sven

#8

Die Koppelstangen kosten ja nicht die Welt und in 10 min. sind die gewechselt.

#9

Moin,

wenn es eine ganze Liste kleinerer Mängel gibt, läßt dieses erkennen, dass das Auto in letzter Zeit nicht ordentlich gewartet wurde.

Klar, dass dann ein Mangel wie z.B. Koppelstangen oder sonstwas am Fahrwerk zur Plakettenverweigerung führen kann.

Gruß

Meschi

#10

tach,

Die Leuchtweitenregulierung ist seit neuestem ein erheblicher Mangel.

Die defekte Birne nicht, beim Loch im Auspuff kommt es auf die Grösse an.

Zur Nachuntersuchung/kontrolle müssen aber auch geringe Mängel behoben sein.

Wenn die Birne dann immer noch kaputt ist gibts keine Plakette.

Andreas