Konnte jetzt ein paar Seitenschweller für meinen Dicken ergaunern bei 123.
Dazu habe ich ein Tüv Material Gutachten bekommen. Reicht mir das aus zum eintragen oder brauch ich da ein anderes schreiben?
Wie bekomme ich die Seitenschweller ans Fahrzeug dran? Kleben ist einerseits klar. Links und rechts an der seite jeweils ne schraube ist auch soweit klar.
Aber ich hatte mal von solchen Clips gehört. Wo bekomme ich die her und bringen die überhaupt was, wenn es die gäbe.
Nur mit ABE oder Teilegutachten bekommst Du die Schweller eingetragen. Ein Materialgutachten nützt nichts.
Bezüglich der Befestigung: Nachdem unsere Forums-Wahrsage-Glaskugel noch immer in Reparatur ist, sind Aussagen ohne genaue Kenntnis der Schweller (Bilder ?) wohl nicht zu erwarten.
Ist schon richtig das ich welche für den Preis bekomme nur leider habe ich das Geld nicht gehabt und konnte die jetzigen für 50 € ersteigern. Ohne ABE natürlich scheisse gekauft. #-o
Aber ich hatte mal gelesen, weiss nur nicht wo das es auch per einzelabnahme eingetragen werden kann. Irgendwie nach §21 oder so.
Ich habe da mal was gefunden. Was auf Felgen bezogen wurde
Einzelabnahme
Gibt es für das gewünschte Anbauteil (zum Beispiel eine Felge) kein TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO und keine ABE, muß eine sogenannte Einzelabnahme durchgeführt werden.
Was bedeutet Abnahme nach Paragraph 19,3 bzw. 21 StVZO?
Abnahme nach Paragraph 19,3 StVZO:
Hierbei handelt es sich um ein TÜV-/Dekra-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Allerdings müssen die im Gutachten angegebenen Rad/Reifenkombinationen und Einpresstiefen (ET) eingehalten werden. Eine Vorführung beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist erforderlich. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße notwendig sein. Entspricht die verwendete Rad-/Reifenkombination nicht denen des Gutachtens, ist eine Abnahme nach Paragraph 21 StVZO erforderlich.
Abnahme nach Paragraph 21 StVZO:
Sie erhalten zusammen mit den Distanzscheiben ein Festigkeitsgutachten über die Dauerfestigkeit der Scheiben. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist notwendig. Die Eintragung erfolgt im Kfz-Brief und Kfz-Schein. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße erforderlich sein. Hier ist nur eine Eintragung bis +2% Spurweitenänderung möglich. Über +2% hinausgehende Spurweitenänderungen müssen gesondert durch ein Fahrwerksfestigkeits-Gutachten nachgewiesen werden.
Naja da ich sowieso die kommende woche mit meinem Dicken zum Tüv muss werde ich gleich mal nach fragen und mal schaun ob es sich lohnt. Ansonsten werde ich sie wieder verkaufen und welche mit ABE holen.
Werde dann mal bescheit geben was draus geworden ist.