Schlüßel verloren für abnehmbare AHK!?

Hallo,

ich habe eine abnehmbare AHK von Westfalia an meinem Galaxy(Orginal) jetzt ist mir der Schlüßel abhanden gekommen, hat jemand vielleicht das selbe problem oder kennt jemand das Modell der AHK???

#1

Ruf doch mal nach, die haben einen super Service.

Auf der Kupplung sollte ein Typenschild sein.

#2

öh und ne ABE oder Bedienungsanleitung haste auch nicht mehr?

Alternativ lasse dran. Klauen tut die ja eh keiner mehr.

#3

Hallo,

Ne die war ja schon dran Orginal…bzw. wo ich ihn halt gekauft habe.

mir gehts nicht ums klauen sondern das ich und der Rest meiner Familie immer dran hängen bleiben… smilie_wut_114.gif

#4

Frag bei Rameder nach, die haben jede Menge Westfalia, dort gibt es auch die Anleitungen und Unterlagen zum runterladen.

#5

Weiterhin sollte man bedenken, dass wenn man eine Abnehmbare AHK dran hat, diese bei Nichtgebrauch auch abzunehmen ist. Macht man das nicht und ein anderes Auto brennt hinten drauf, bekommt man eine Teilschuld, denn man hätte ja durch das Abnehmen den Schaden geringer halten können. Das nennt man „Schadensminderungspflicht“. icon_rolleyes.gif

EDIT:

Ok, hab mal etwas gegoogelt und muss meine oben gemachte Aussage relativieren. Ist wohl doch nicht ganz so wie geschrieben.

Hier haben die das Thema lang, breit und schmutzig durchgekaut: www.motor-talk.de/forum/muss-man … 20403.html

Und das hier habe ich bei der Anwaltszentrale gefunden (Auszug):

"Spezialthema:

Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Leerfahrten abgenommen werden?

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muss. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. "

#6

Hallo,

ich habe gerade bei Rameder angerufen die schicken einen kompletten Schlüßelsatz mit 50 Schlüßeln aber bevor sie das machen muss man einen Pfandbetrag von über 100€ bezahlen, den bekommt man zwar wieder zurück aber ist schon nicht von schlechten Eltern.

Die günstigste Variante ist es das Schloß aufbohren und gut nur bin ich mir bei dem Tipp nicht so sicher ob das Rad auch bei belastung geschlossen bleibt oder nicht… smilie_denk_07.gif smilie_denk_07.gif

#7

Superdad0815 Wrote:Hallo,

Ne die war ja schon dran Orginal…bzw. wo ich ihn halt gekauft habe.

mir gehts nicht ums klauen sondern das ich und der Rest meiner Familie immer dran hängen bleiben… smilie_wut_114.gif

heisst ja auch anhängerkupplung icon_e_biggrin.gif

#8

Du solltest beim Vorbesitzer nochmal nachfragen, ob er noch die Einbauanleitung irgendwo hat. Die brauchst Du eigentlich als ABE.

Vielleicht findet er bei der Gelegenheit auch die Schlüssel wieder.

In der Anleitung gibt es einen Punkt, in dem man bei der Montage aufgefordert wird, die Schlüsselnummer zu notieren. Wenn der Vorbesitzer die Anleitung noch hat, stehen die Chancen nicht schlecht, das Du wenigstens die Schlüsselnummer bekommst und den richtigen Schlüssel nachbestellen kannst.

Ansonsten ist das Angebot mit dem Schlüsselbund von Rameder doch nicht so schlecht.

Das gute an der Westfalia ist doch, dass man von hinten von der Kupplung gar nichts mehr sieht, wenn diese abgenommen ist. Selbst die Steckdose kann man einklappen und so hinter der Stoßstange verstecken. Da würd ich alles dran setzen, die auch ab zu bekommen.

Gruß Volker

#9

Superdad0815 Wrote:Hallo,

ich habe gerade bei Rameder angerufen die schicken einen kompletten Schlüßelsatz mit 50 Schlüßeln aber bevor sie das machen muss man einen Pfandbetrag von über 100€ bezahlen, den bekommt man zwar wieder zurück aber ist schon nicht von schlechten Eltern.

Die günstigste Variante ist es das Schloß aufbohren und gut nur bin ich mir bei dem Tipp nicht so sicher ob das Rad auch bei belastung geschlossen bleibt oder nicht… smilie_denk_07.gif smilie_denk_07.gif

Das Angebot ist aber ok, und Rameder ist sehr schnell.

Die 100€ sind ein gümstiger Pfand, wenn man bedenkt wie lange es dauert 50 Neue zu machen.

#10

Rosl Wrote:Weiterhin sollte man bedenken, dass wenn man eine Abnehmbare AHK dran hat, diese bei Nichtgebrauch auch abzunehmen ist. Macht man das nicht und ein anderes Auto brennt hinten drauf, bekommt man eine Teilschuld, denn man hätte ja durch das Abnehmen den Schaden geringer halten können. Das nennt man „Schadensminderungspflicht“. icon_rolleyes.gif

EDIT:

Ok, hab mal etwas gegoogelt und muss meine oben gemachte Aussage relativieren. Ist wohl doch nicht ganz so wie geschrieben.

Hier haben die das Thema lang, breit und schmutzig durchgekaut: www.motor-talk.de/forum/muss-man … 20403.html

Und das hier habe ich bei der Anwaltszentrale gefunden (Auszug):

"Spezialthema:

Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Leerfahrten abgenommen werden?

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muss. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. "

dann nehme ich das hier > MrRumpel MrRumpel

Ich habe den kostenlosen Rechtsservice des „ADAC“ genutzt und auf die Thematik der „abnehmbaren AHK´s“ folgende Auskunft bekommen :

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Sie muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.

Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden.

Damit sollte das Thema wohl geklärt sein …

ich lasse meine dran. Da Parklücken bei uns eng sind und meine Stoßstange lackiert ist. Wenn also jemand meint er müsste auf Italienisch ausparken, kann er sich mit meiner Anhängerkupplung vertraut machen. (nach 1 Woche war übrigens die Plasteabdeckung schon kapputt)

Wenn er da gegen die Stoßstange gefahren wäre, hätte ich da jetzt nen Kratzer drin.

#11

Hallo,

also Schlüßel waren da und der passende war auch dabei, das Geld gibts wieder zurück und die AHK ist endlich weg… icon_e_biggrin.gif

#12

Hallo Zusammen. Habe das selbe Problem. Was hat dich denn dann der passende Schlüssel noch gekostet? Die 100.- Euro Pfand hast du ja wieder bekommen.

Gruß Peter