Hallo, laut aufgesuchter Werkstatt besteht mein Getriebeschaden „nur“ in 2 (von 4) gerissenen Schaltzügen. Reparatur insgesamt etwa 500 Euro. Eigentlich wollte ich das meinem Händler anhängen (Kauf vor knapp 6 Monaten). Der Werkstatt-Fritze bezweifelte aber, dass bei dem Schaden eine Vorschädigung anzunehmen wäre.
Ausserdem ist die Frage, ob die Gebrauchtwagengarantie zahlen muss, die nur in Öl laufende Teile abdeckt (was auf die Züge selbst natürlich nicht zutrifft).
hat der Galaxy den schon 200TKm weg sodas man billigenderweise mit soetwas rechnen muß ? Schaltzüge sind eigentlich kein Verschleißteil.
Mit freundlichem Gruß
Christian
>Hallo, laut aufgesuchter Werkstatt besteht mein Getriebeschaden „nur“ in 2 (von 4) gerissenen Schaltzügen. Reparatur insgesamt etwa 500 Euro. Eigentlich wollte ich das meinem Händler anhängen (Kauf vor knapp 6 Monaten). Der Werkstatt-Fritze bezweifelte aber, dass bei dem Schaden eine Vorschädigung anzunehmen wäre.
>Ausserdem ist die Frage, ob die Gebrauchtwagengarantie zahlen muss, die nur in Öl laufende Teile abdeckt (was auf die Züge selbst natürlich nicht zutrifft).
>Kommentare?
Hallo,
leider verwechseln viele Leute Gewährleistung mit Garantie. Die Gewährleistung besagt lediglich, dass ein Artikel zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung gewesen sein muß. Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler nach Auslegung unserer Gerichte dazu verpflichtet zu beweisen, dass das Teil in Ordnung war, ansonsten wird einfach davon ausgegangen, dass das Teil beschädigt war, oder ein Vorschaden bestand. Klartext: ist der Kauf keine 6 Monate her und ist es kein Verschleißteil muß der Händler ALLE Kosten übernehmen. Existiert allerdings ein Nachweis über eine Übergabedurchsicht von Seiten des Händlers aus dem hervorgeht, dass das Getriebe in Ordnung war, dann wird es schwierig Recht zu bekommen. Wende dich doch einfach mal an eine Schiedsstelle für KFZ, denn die sind dem Händler gegenüber Weisungsberechtigt.
Gruß, Michael
>Hallo,
>hat der Galaxy den schon 200TKm weg sodas man billigenderweise mit soetwas rechnen muß ? Schaltzüge sind eigentlich kein Verschleißteil.
>Mit freundlichem Gruß
>Christian
>>Hallo, laut aufgesuchter Werkstatt besteht mein Getriebeschaden „nur“ in 2 (von 4) gerissenen Schaltzügen. Reparatur insgesamt etwa 500 Euro. Eigentlich wollte ich das meinem Händler anhängen (Kauf vor knapp 6 Monaten). Der Werkstatt-Fritze bezweifelte aber, dass bei dem Schaden eine Vorschädigung anzunehmen wäre.
>>Ausserdem ist die Frage, ob die Gebrauchtwagengarantie zahlen muss, die nur in Öl laufende Teile abdeckt (was auf die Züge selbst natürlich nicht zutrifft).
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