Ich hab mir Anfang Oktober 2010 einen VW Sharan, Baujahr 2000 von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Nun sind mir im Laufe der Zeit so einige Mängel aufgefallen:
-Heckscheibenheizung arbeitet nicht (Sicherung ist ok, Spannung liegt an)
-Frontscheibenheizung arbeitet nur teilweise (mehrere Felder von etwa 10 CM Breite werden nicht frei)
-Immer wieder geht die Motorwarnleuchte an (16795 - Sekundärluftsystem Durchfluss fehlerhaft)
-Klimaanlage arbeitet teilweise nicht.
Nun ist die Frage, ob dieses alles noch unter die Gewährleistung fällt.
Der Händler sagt, dass er nur für Getriebe und Motor ein halbes Jahr haften muss.
Wer kennt sich aus?
Die Beweislastumkehr gilt im ersten halben Jahr nach Kauf.
Danach gilt der gesetztliche Grundfall, dass derjenige in der Beweispflicht ist, der Ansprüche geltend machen will.
Oder so. Auf jeden Fall soll er darauf achten, die Schäden rechtzeitig zu melden, damit er nicht hinterher beweisen muss, dass die Schäden schon beim Kauf waren.