Hallo!
Ich hatte noch nie einen Wagen, bei dem die Rückfahrleuchten so wenig Licht brachten!
Kann man da eigentlich auch andere Glühlampen oder LED´s einsetzen?
Und wäre das überhaupt erlaubt?
Gruß
Sven74
#1
Das ist bei der Außenbeleuchtung leider nicht erlaubt.
Die Leistung der Beleuchtung ist gesetzlich festgelegt. Es dürfen nur Beleuchtungskörper mit Prüfzeichen eingesetzt werden, und das haben die LED Beleuchtungen nicht.
Vielleicht ein Masseproblem? Hast Du die Helligkeit mal mit einem Fahrzeug gleichen Typs verglichen?
#2
Ja, die Helligkeit ist so, wie sie vom Werk aus sein sollte!
Hab mal ein bißchen im gegoogelt, scheinbar empfinden das einige Sharan-Besitzer genau so!
Das war bei meinem alten Alhambra Baujahr 2002 um einiges heller!
Also kann man da nichts machen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?
#3
Ich denke nein, lasse mich aber gerne eines besseren belehren…
#4
Hi Sven,
natürlich gibt es da eine völlig legale Möglichkeit.
Du kannst einen zusätzlichen (oder auch zwei) Rückfahrscheinwerfer montieren.
Diese gibt es offiziell im Autozubehör zu kaufen.
Glaube, dass Du zu den 2 vorhandenen einen weiteren montieren darfst,
bei 2 zusätzlichen Rückfahrscheinwerfern müsse die originalen dann allerdings
abgeklemmt werden.
Sieht zwar ziemlich bescheuert aus, aber…
Gruß, Hu-Cky
#5
Oder ich kleb mir Teelichte auf die Stoßstange! Macht optisch dann richtig was her…
Ich find es ärgerlich, daß heutzutage scheinbar mehr auf die Optik als auf die Funktion der Rückleuchten geachtet wird!
Das Rückfahrlicht taugt höchstens dazu dem Hintermann anzuzeigen, daß ich gleich Rückwärts fahre! Ausgeleuchtet wird da nichts.
Ach ja, kann es sein, daß man im Handbuch keine Angaben über die Glühlampen und Sockel der Beleuchtung findet?
#6
Hatten wir schon mal: www.sgaf.de/content/rueckfahrlicht-dunkel-326303
Gruß Uwe
…darfst dann nur nicht mehr rückwärts fahren, wenn du kontrolliert wirst
#7
Es gibt auch für die Leuchtstärke ganz genaue gesetzliche Bestimmungen, in denen auch geregelt ist, dass der Rückfahrscheinwerfer nicht zu hell sein darf:
www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44856/publicationFile/41725/r-23-rueckfahrscheinwerfer-pdf.pdf siehe Absatz 6
Der Scheinwerfer wird mit einer Standardbirne abgenommen.
Folglich erlischt bei einem Austausch der Birne gegen eine stärkere Lichtquelle die Betriebserlaubnis.
Auch die von Hu-Cky genannten Zusatzscheinwerfer müssen selbstverständlich der oben verlinkten ECE Regelung entsprechen.
#8
Da hat VW wieder mal flott entfeinert und wohl 82.432 Cent pro Sharan gespart…
Beim Touran (Vorgängerfahrzeug) hat man noch was Gscheites gesehen, mit dem Sharan ist es ein kompletter Blindflug.
Hier geht es nicht mehr nur um Funktion, sondern auch um weniger Sicherheit. Hauptsache, die EBIT-Optimierer in Wolfsburg haben gewonnen.
#9
Dieser Punkt ist da der Beste:
1.1. „Rückfahrscheinwerfer“ eine Leuchte, die dazu dient, die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug zu beleuchten und andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zum Rückwärtsfahren ansetzt.
Ziel nicht ganz erreicht, würde ich sagen!
Ist aber schon geil, 21 Seiten Text mit Vorschriften für Rückfahrleuchten! Irre!
Nee, also LED´s werde ich mir da nicht einbauen! Das ist mir zu riskant! Das kann man ja niemandem weismachen, daß man die aus versehen da eingebaut hat…
#10
Laut Osram sind W16W drin, also 1x 16W. Ich habe 2x 21W drin. Prima Verbesserung! Testweise würde ich mal sowas probieren: www.ebay.de/itm/2-x-Led-Ruckfahrlicht-Canbus-T15-W16W-6SMD-LEDs-6000-Kelvin-weiss-Rucklicht-3w-/251132887636?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item3a78afc254
Zurückwechseln kann man immer noch…
Gruß Uwe
#11
Du hast jetzt normale W21W Glühlampen drin? Ist das nicht ein anderer Sockel?
#12
Ne, ich habe noch den Alten mit 2 Rückfahrscheinwerfern.
Gruß Uwe