Wie schon erwähnt, stehe ich im Kontakt mit Ford (Köln). Habe eine schriftliche Liste mit allen Mängeln eingereicht. Der Mitarbeiter vom Kundendienst hat mich auch bereits schon mehrmals angerufen. Die Sache mit dem Schweller sei wohl noch in der Klärung. Ich behaare jedoch auf die falsche Beschreibung in der Bedienungsanleitung. Sollte sich Ford sträuben, werde ich versuchen die Angelegenheit mittels Rechtsbeistand durchzusetzen.
Ich denke je mehr sich mit diesem Problem bei Ford- Kundendienst (in Köln) melden, um so mehr steht Ford unter Druck und muss letztlich reagieren.
Ich gebe jedenfalls in diese Sache nicht klein bei.
Nochmals die Telefonnummer von Ford in Köln: 0221/9033333.
Besser ist es immer noch die Angelegenheit schriftlich zu fixieren und dann direkt nach Köln zu schicken.
es bringt wirklich gar nichts, die von Dir benannte Nummer anzurufen. Dort melden sich nur unqualifizierte Call-Center-Mitarbeiter.
Ich hatte mein Fahrzeug zum Reifenwechsel bewusst zu einem Ford-Vertragshändler gebracht und habe darauf hingewiesen, dass die Schweller schnell verbiegen. Dort war ein derartiges Problem nicht bekannt. Nach dem Reifenwechsel stellte ich fest, dass der Lehrling hinten rechts die Falz verbogen hatte. Der Schweller wurde nach Reklamation sofort gerichtet.
Als ich unter der genannten Telefonnummer anrief, teilte mit ein freundlicher Mitarbeiter mit, dass er von so einem Problem noch nie etwas gehört hätte.
Denkt an mögliche rechtliche Schritte. Deshalb alles schriftlich und nochmal schriftlich fixieren.
…bei mir haben die eigenen Anschreiben an den Kundenservice gar nichts gebracht, ausser freundlich-nichtssagenden Rückrufen. Ein Schreiben vom Anwalt, und Ford zahlt „kulanzhalber“…
kann nur jedem raten anwaltlichen Beistand einzuholen! Habe entsprechend gute Erfahrungen damit gemacht. Bei mir hat mein Anwalt Ford dazu gebracht die Reparaturkosten für alle vier beschädigten Schweller und die ebenfalls betroffene Karosserie zu übernehmen. Kann euch da gerne meinen Anwalt empfehlen. Wer da einen Kontakt bekommen möchte kann dies gerne hier einstellen. Kann ja als Gast leider keinen Link setzen. Ok, gucke die Tage hier noch mal vorbei…
Jetzt hat´s mich auch erwischt. Ich habe versucht mit Hilfe der Betriebsanleitung die Räder zu wechseln und mir beim ersten Rad den Schweller verbogen und eingerissen. tert22 bitte die „Koordinaten“ des Anwalts hier posten. Danke!
habe gestern Abend meinen S-Max demoliert! Hätte ich mal (der Spruch diesmal nicht in Verbindung mit Aktien) vorher in diesem Forum nachgelesen! Also habe gestern Winterreifen gewechselt. Aus Zeitgründen lasse es sonst immer machen! War aber alles Überfüllt! Mit Hydraulikwagenheber und Holzklotz den Wagen angehoben und nun habe ich vorne an der Fahrerseite einen geradezu eingenickten Schweller! Habe mir also heute von einem Fachmann (Autobauer) sagen lassen, dass der Holzklotz zu dem Schaden geführt hat. Die Belastung wird nicht auf den Punkt gebracht sondern verteilt sich! Also wie in der anleitung beschrieben 8cm Teller evtl. Stück Teppich wegen der Kratzer und fertig.
Ich hoffe es wird nicht zu teuer, da ich gesehen habe das sich auf der anderen Seite der Schweller vorne Beifahrerseite auch leicht verformt hat! Hätte ich das bei TAGESLICHT gesehen hätte ich auf der anderen Seite garnicht weitergemacht! Hinten ist komischerweise nichts passiert.
Fazit: Bei diesem Auto werde ich nie wieder einen Wagenheber ansetzen! [-X
Der Rechtsstreit ging bis vor das Amtsgericht. Eigentlich hatte ich mir im vorab vorgenommen, dass ich meinen Gal. auf keinen Fall mehr beim Händler, wo ich das Fahrzeug zuvor erworben hatte, reparieren lasse. Mein Anwalt riet mir zu einem Entgegenkommen (Man weiß nie welche Entscheidung der Richter fällt). Durch mein Einlenken wurde folgender Vergleich aufgestellt:
Wenn ich dem Händler das Recht zu Nachbesserung einräume, werden sämtliche Kosten übernommen (Reparatur (logisch), Anwaltskosten und die Kosten vom Sachverständigen).
Komisch, dass hatte man auch kostenneutraler und stressfreier im Vorfeld regeln können.
Mich würde wundern, wenn die Vollkasko das trägt. Sonst müsste sie ja auch zahlen, wenn Du den Kofferraumdeckel beim Zumachen verformst, nur weil Du etwas viel reingequwetscht hast…
@User1211: ja, im Prinzip hast ja Recht, aber Vollkasko ist doch dazu da, die eigenen Schäden auch mit zu bezahlen
@wobbelsv: Gratuliere, danke für die Info…bin gerade aktuell dran, ich habs dem Ford Werk gemeldet, die haben sich mit dem Händler unterhalten, jetzt muss ich zum Händler und das begutachten lassen, mal sehen, was danach draus wird.
Soweit ich weiss, werden Unfallschäden auch am eigenen Auto durch die VK abgedeckt, demzufolge also auch ,wenn man gegen einen Baum fährt, bin mir da aber nicht sicher…
Ich glaube nicht, dass meine Meinung zählt, sondern die der Versicherung und der deutschen Gerichte.
Die Vollkasko kommt für Schäden am eigenen Wagen auf, die durch einen durch mich verursachten Unfall entstehen (z.B. bei der durch dich genannten Nummer mit dem Baum). Ich bin mir jedoch nicht sicher, dass die VK auch für Schäden aufkommt, die während einer eigenhändig durchgeführten „Reparatur“ am Fahrzeug entstehen. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren Belehren.
Gibt es auch eine Darstellung oder Fotos für aktuellere Baujahre von Ford?
Ich bin mir jetzt immer noch nicht im Klaren darüber ob ich nachträglich einfach einen originalen Ford Zubehörwagenheber kaufen kann (weil leichter im Auto verstaubar, evtl. würde ich nachträglich auch noch ein Notrad dazukaufen…) oder einen (vermutlich hydraulischen) Werkstattwagenheber mit 8 cm Telleraufnahme (und den dann in der Garage lassen und für den Fall einer Reifenpanne auf das vielkritisierte Reifendichtsystem hoffen…).
Ich habe vorhin für Baujahre bis 2015 ein Kit aus Notrad, Wagenheber, Tasche und Schlüssel(?) für 190 EUR entdeckt. Wäre die Frage wo man das unterbringt. Wie früher unterhalb vom Auto fällt dann wohl wahrscheinlich weg…
Wenn das überhaupt für einen Galaxy ist, kann es eigentlich nur für einen 5-Sitzer gewesen sein.
Da wäre dann eventuell der Platz unter dem Ladeboden vorhanden.