Reifen (Allgemeine Info)

Reifenbezeichnung
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1.Reifenhersteller (Marke)
2.Profilbezeichnung / Reifentyp
3.Reifenquerschnittsbreite in mm
4.Verhältnis Reifenhöhe zu Reifenbreite in %
5.Radialreifen
6.Felgendurchmesser in Zoll
7.Kennzahl für die Reifentragfähigkeit
8.Geschwindigkeits-Index
9.Tubeless (Schlauchloser Reifen)
10.Herstelldatum (XX = Woche, X = Jahr, 11.Abnutzungsanzeiger (Tread Wear Indicator) (1,6 mm)
12.Zusatzbezeichnung für Reifen mit erhöhter Tragfähigkeit
13.Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- und Ganzjahresreifen

Quelle: Reifenfibel, 1.Auflage 1999, Schweiz
Copyright by Bridgestone, Continental, Dunlop, Goodyear,Michelin, Pirelli

Dimension des Reifens

Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername und Reifentyp.
Reifenbreite (3)

Sie wird in Millimetern angegeben (z.B. 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. TD-Reifen von Dunlop oder TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die Breiten reichen von 160mm bis 240 mm. Die tatsächliche Breite weicht, bedingt durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter. Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen montiert ist. Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen verschiedener Breiten zu montieren. Diese Breitenunterschiede können Ursache dafür sein, dass auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller (Markenbindung) oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen montiert werden dürfen, da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim Lenkeinschlag)„freigängig“ sind. Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten sind hier die Hinweise in Fz.-Papieren und Bedienungsanleitung.
Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie …/50, /60, /70,/80 (4)

Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent. Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so groß ist wie die Reifenbreite. Mit „fallenden“ Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45…). Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die „…/80“ in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch „155 R 13“ stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf „155/80 R 13“.
Reifenbauart (5)

„R“ steht hier für „Radial“(zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übliche Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des „R“ ein „D“ oder auch „-“. Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung - also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig.
Felgendurchmesser (6)

Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand ermittelt, das Maß wird meist in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10 " bis 20 ". Bei TD-Reifen von Dunlop sowie TRX-, TDX-Reifen oder dem PAX-System von Michelin werden die Felgendurchmesser in Millimeter angegeben. Die gängigsten Durchmesser gehen von 315 mm bis 440 mm.
Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) (7)

Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel „85“ = 515 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig.Zusatzangabe „Reinforced“: (12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen… ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.
Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch „Speedindex“)( 8 )

Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw?s).
GSY km/h
M 130
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR >240
Laufrichtungsbindung

Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie „Rotation“, „Drehrichtung“, „Direction“, in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil eingeprägt.Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Lauf- oder Drehrichtung zu beachten.
Tubeless („Schlauchlos“) (9)

Pkw-Reifen sind üblicherweise „Schlauchlos“-Typen. Das Einziehen eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist - von wenige Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer Reifenpanne mit Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf gelten.
Produktionsdatum(10)

Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. „DOT“-Nummer geben das Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 =40.Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.
Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1. Woche 2000.
Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , „TWI“)(11)

Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel „TWI“ (auch andere Zeichen möglich) eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem Bereich das Profil nicht völlig in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!
M&S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (13)

Winterreifen sind mit „M&S“, „M+S“ oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse.
Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern:

Ist „Winterausrüstung“ (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber tatsächlich sehr eingeschränkt.
Prüfzeichen „E“:

Das „ECE-Prüfzeichen“ wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30). Bild 6: Die anhängende quot;12" weist auf Österreich als Prüfungsland hin Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung („TÜV“) würde das als „schwerer Mangel“ am Fahrzeug eingestuft.
Runderneuerte Reifen

Sie tragen als Kennzeichnung „R“, „runderneuert“, „retread“ oder „retreaded“. Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum von Neureifen angegeben.

Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt? Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

Lastindex LI:
Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.

LI Radlast ( Achslast also 2x Radlast)
91 615 kg
92 630 kg
93 650 kg
94 670 kg
95 690 kg
96 710 kg
97 730 kg
98 750 kg
99 775 kg

Ein Auto hat zum Beispiel eine max. geforderte Achslast
Vorne: 1240 KG ( minimaler LI wäre demnach 92 )
Hinten: 1280 KG ( minimaler LI wäre demnach 93 )
also gesamt mindestens LI 93

Geschwindigkeitssymbol:
Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.

Winter-/Ganzjahresreifen:
Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fz.-Papieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muß ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.
Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.

Allwetter-Reifen:
Ein Allwetter-Reifen ist immer ein Kompromiss zwischen Sommerreifen und Winterreifen.
Dieser Kompromiss bewirkt aber nebenher, dass der Allwetter-Reifen im Sommer nicht so einen guten Nässegrip hat, das Kurvenhandling ist nicht so Ideal und die Laufruhe ist auch nicht so befriedigend wie bei Sommerreifen.
Der Grip im Schnee ist auch nicht so hoch wie bei einem Winterreifen und die Kälte-Haftung ist absolut nicht zu vergleichen.
Der letzte und nicht zu vernachlässigende Punkt ist, dass der Alwetter-Reifen ja das ganze Jahr durch läuft und somit schneller verschlissen ist als ein Satz Sommer- und ein Satz Winterreifen und trotz allem bis zu 100% teuerer ist als einzelne Sommer- oder Winterreifen…

P-Reifen
(amerikanische Klassifizierung, Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15…).
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen.Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) „P“-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens „P“ die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.

ZR- ,VR-Reifen.
Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.

Quelle: Internet; Angaben ohne Gewähr

Ergänzend hier noch die Antwort des Michelin-Kundenservice auf die Anfrage eines SGAF-Mitglieds bezüglich des Geschwindigkeitindexes:

Sehr geehrter Herr Schuster,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da Sie Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol H haben, darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeuges im Fahrzeugschein 201 km/h nicht überschreiten.
Sollte Ihre zulässige Höchstgeschwindigkeit über 201 km/h liegen, so benötigen Sie V (240 km/h) Reifen.
Es gibt eine Formel, um eine Art Toleranz der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit während des Fahrens zu berechnen:

6,5 km/h + 1% der Höchstgeschwindigkeit.

Sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeuges 201 km/h betragen, so gäbe es nach dieser Formel eine Toleranz von 8,5 km/h = 209,5 km/h.
Wir empfehlen jedoch nicht, das Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800 000 1163 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Nicole Wiemann

Michelin Kundenservice

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