Rechtliches zum Gebrauchtwagenkauf in Österreich ??

Hallo zusammen.

Wir haben uns Anfang September bei einem Händler in der Steiermark (Österreich)einen gebrauchten Sharan 1.9 TDI, 85kw , Bj 2006 mit ca. 15600km gekauft. Ledersitze, Klima, Sitzheizung, Navi etc. alles dabei und angeschrieben.

Bei der Abholung stellte sich heraus, das das Radio mit dem Navi nicht funktionierte. Haben ein leihgerät eingebaut bekommen, und das kaputte7
Gerät wurde eingeschickt. Weiters blieb die Abdeckung des vorderen mittleren Faches nicht zu. Auch das wollte der Händler in den nächsten Tagen erledigen.

Mit dem Auto dann ca. 120 km nach Hause gefahren und in der ersten Begeisterung keinerlei Mängel bemerkt.
Erst am nächsten Tag zuhause die ganzen Knöpfe etc. gecheckt und festgestellt das die Sitzheizung auf beiden Seiten nicht funktioniert.
Händler angerufen; ja okay… wird mit den anderen Dingen dann mit gemacht.

Nun gut… mittlerweile ca. 500 km gefahren und noch so einige Dinge bemerkt:

1.) Auto zieht nicht immer (Stellte sich heraus das das Gestänge des Turbos immer wieder hängt)
2.) Lenkrad zitter beim Beschleunigen (Tripodgelenke ?)
3.) Wasser am Boden Beifahrerseitig unter dem Handschuhfach
3.) Elektrische Spiegel klappen nach anklappen wieder zu weit raus

und eben die zuvor angeführten Mängel.

Verkäufer sicherte zu, das alles zu reparieren.
Am 2. Oktober hatten wir dann Werkstatttermin. Auto sollte am 5.10 fertig werden.
Anruf dann; wir brauchen noch bis 10.10 (Mittwoch). Wir melden uns.
Dienstag Abend Anruf; wir brauchen noch bis 17.10 !!! Melden uns am Dienstag.

Nachdem sich bis heute Mittag niemand gemeldet habe, habe ich selber angerufen.
Verkäufer war nicht da und in der Werkstatt wusste keiner das überhaupt was zu machen wäre !!!

Da war ich dann natürlich auf 100. Eventuell sei das Auto in einer Zweigstelle. Aber auch dort keine
Spur von meinem Auto. Habe dann gedroht die Polizei einzuschalten.
Halbe Stunde später Anruf des Verkäufers; Fahrzeug steht eh bei Ihnen, er wartet nur noch auf einen Teil.
Meldet sich am Mittwoch Mittag; Auto event. bis Donnerstag Abend fertig.
Gléich darauf Anruf vom Geschäftsführer: Er weis überhaupt nichts von einer Gewährleistungsreperatur !!
Kann sich das auch nicht vorstellen da einige Teile nicht in die Gewährleistung fallen fürden !!
Jetzt sieht es so aus das ich auf einen grossen Teil der Kosten sitzenbleiben werde.

Ich meinte noch das ich am Überlegen bin, den Kaufvertrag zu Rück zu Wandeln: Da meinte er, das geht
bei einem Gebrauchtfahrzeug nicht !!??

Hat da aus AT jemadn Ahnung davon ? Was würdet ihr mir raten ?
Im Prinzip will ich das Auto ja noch immer… ist irgendwie ein Auto das ich schon immer haben wollte.
Uns sonst steht er ja auch prima da…

Im Moment weis ich gar nix mehr

PS: Später nochmals Anruf vom Verkäufer das er erste Rüge bekommen hat, und morgen mit „unsren“ Sharan bei der anderen
Geschäftstelle vorfahren muss…

Hoffentlich ist ned Anzahlung und Auto weg :frowning: Unseren alten haben wir schon längst verkauft

#1

Das Gewährleistungsrecht in AT, scheint ziemlich gleich mit dem in DE zu sein, deshalb melde ich mich mal zu Wort.

Für alle seine geschilderten Mängel haftet der Händler. Wichtig dabei, immer alles schriftlich machen, damit die Mängel dokumentiert sind.

Dann weise den Verkäufer mal auf folgendes hin

broschuerenservice.bmask.gv.at/PubAttachments/REKLAMIEREN.pdf

Ich weiß zwar nicht wie das in Ösiland ist, aber hierzulande hat so ein Bundesminister schon was zu sagen.

Desweiteren wird ein Hinweis auf §§ 922 ff. ABGB auch nicht schaden. Sollte der Verkäufer dann immer noch sagen:„Das geht nicht!“ Anwalt zu rate ziehen und nochmal, alles schriftlich machen.

CU
redjack

#2

redjack hat Recht, das deutsche Gewährleistungsrecht ist mit dem unseren konform.
Nicht abspeisen lassen, immer sachlich bleiben und vorallem immer alles schriftlich, auch wenn es Vorort mündlich besprochen wurde.
Dem Händler ein Fax zukommen lassen, was mündlich versprochen wurde, nicht per Email, wird bei uns als Beweis, wenn es dann gebraucht wird vor Gericht, nicht anerkannt.

Nette Grüße

#3

Hallo. Danke bis jetzt für die Rückantworten.
Also was die versprochenen Reparaturen betrifft, habe ich alles
nur mündlich. Sollte angeblich ja ein seriöses Autohaus sein.
Ich bin da anscheinend zu gutgläubig.
Der Geschäftsführer meinte am Telefon noch; Auto ist verkehrstüchtig
und Navi, Sitzheizung und Turbo haben da nichts damit zu tun und fallen
daher nicht in die Gewährleistung !! Das Auto war zb aber mit Navisystem
und Sitzheizung angepriesen worden. War für uns ja auch ein Kaufsargument.

#4

Folge doch mal dem Wort Gewährleistung.

Darin findest Du auch ein Dokument von Österreich zu dem Thema. :wink:

Noch einmal :
Wer schreibt, der bleibt!!!

Denn nur was der Richter schriftlich in der Hand hält, muß er glauben. :wink:
Schreib der Werkstatt per Einschreiben das sie die genannten Mängel, aufgrund des Gewährleistungsrechts, bis zum xx.xx.xxxx ( etwa 7-10 Tage ) beseitigen sollen.
Erwähne noch einmal, Stichwortartig die vergebliche Terminplanung des Verkäufers und das der Wagen ja bereits vor Ort ist.
Liste die Mängel noch einmal auf.
Reparaturen außerhalb der Gewährleistung möchte die Werkstatt Bitte innerhalb der oben genannten Frist mit Dir vorher schriftlich ab sprechen.
Nach dem dritten Erfolglosem Versuch, gehst Du zum Anwalt.

#5

@ TurboSam ,

> Bj 2006 mit ca. 15600km gekauft,

Du meinst wahrscheinlich 1.560.000 Km bei der Anzahl von Mängeln :shock: .

Wenn nicht besteht der Verdacht auf Tachotuning :-k, daß Auto wäre ja sonst nur weit unter 2600 Km im Jahr bewegt worden.

Gruß

Rabbit

#6

Sorry… meinte natürlich 156.000 km

#7

Frage doch mal den Geschäftsführer was „Verkehrstüchtigkeit“ und „Gewährleistung“ miteinander zu tun haben? Ich würde dann gleich wie schon erwähnt, „schriftlich“, auf eine Mangelbeseitigung innerhalb von 7 Arbeistagen bestehen.

CU
redjack

#8

Tach,

vielleicht kommt dem Geschäftsführer dann der Gedanke, dass man Gebrauchtgegenstände ohne Herstellergarantie wirtschaftlich vertretbar eigentlich garnicht an den Endverbraucher verkaufen kann.

Andreas

#9

Österreich gehört doch meines Wissens auch zur EU :wink:
Daher gilt das gleiche Gewährleistungsrecht in Österreich, wie es auch in Deutschland angewendet wird.

Zitat: ‚•Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel, die bei der Übergabe schon vorhanden waren.‘
( portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=440859&DstID=940=publikationen )

Da die aufgeführten Mängel wohl zweifelsfrei bei der Übergabe bereits vorhanden waren und dazu noch innerhalb der ersten 6 Monate festgestellt wurden, hat der Händler - auch bei gebrauchten Gegenständen - den Mangel zu beseitigen.
Die Schriftform ist natürlich bei einem evtl. Rechtsstreit
von Vorteil.

Falls sich der Händler dumm stellen will, geht das Fahrzeug zu einem Gutachter - die Kosten hat selbstverständlich der Händler zu tragen :naenae:

Ob ein Defekt sicherheitsrelevant ist, oder nicht, interessiert hier nicht. Selbst wenn es nur ein abgebrochenes Näsle an einer Abdeckung wäre, hat’s der Händler zu beheben.

Bei manchen Gegenständen ist dieser Gedanke vielleicht gar nicht so falsch :wink: (die Entscheidung, einen Gegenstand - mit allen Pflichten - zu verkaufen, liegt aber immer noch beim Händler)

#10

Das Gewährleistungs-Risiko sollte eigentlich jedem, der gewerblich mit Gebrauchtwaren handelt, bekannt sein. Wenn nicht, dann muss man halt Lehrgeld zahlen!

Gruß
M

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#11

Das weißt weder Du, noch TurboSam, noch der Händler. Und schon gar nicht zweifelsfrei. [-X

Jetzt kriegst Du doch noch die Kurve. :mrgreen:
Das Feststellen der Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, ist der ausschlaggebende Punkt. Damit greift die gesetzliche Vermutung, dass die Mängel (Abweichung von der vereinbarten Eigenschaft der Kaufsache) bereits bei Übergabe vorhanden waren. Ob das tatsächlich und „zweifelsfrei“ so war, darauf kommt es grundsätzlich gar nicht an.
Der Händler könnte jetzt noch versuchen zu beweisen, dass die Mängel erst nach Übergabe des Fahrzeuges auftraten. Diesen Beweis wird er regelmäßig nicht führen können.

Gruß
t.klebi

#12

@Turbosam

Einschreiben/ Fax so wie von #4 Empfohlen.

Ich würde jetzt GANZ genau das KFZ unter die Lupe nehmen und dann weitere etwaige Mängel in einem zusätzlichen Schreiben auflisten (darf ich hier „Warmsanierung“ schreiben?), denn im Guten wirst du dich mit der Werkstätte nicht mehr einigen…

es sei denn, du möchtest „draufzahlen“…

Forderungen per RA durchsetzen, ggf. kann der auch wg. eines Ersatzfahrzeuges was machen…(dein KFZ wird dir dann eine Weile nicht zur Verfügung stehen…)

#13

Mein Favorit ist das Standardfax. Bei vernünftigen Faxgeräten, enthält des Sendeprotokoll eine Kopie der ersten Seite des gefaxten Schreibens. Damit hat man neben der Empfangsbestätigung einen Nachweis über den Inhalt.

Das oft empfohlene Einschreiben für sich, hat eigentlich keinerlei Beweiskraft. Es gibt ja keinen echten Beweis dafür, was im Briefumschlag eigentlich enthalten war. Im Zweifel behauptet der Gegner der Umschlag sei leer gewesen.

Gruß
t.klebi

PS:
Günstiger und bequemer ist das Fax außerdem.

#14

Mein KFZ habe ich schon seit 2.10 nicht mehr zu Gesicht bekommen.
Steht seit dem beim Händler. Fahrzeug wurde heute Früh vom Verkäufer ins Hauptgeschäft zwecks genauer Überprüfung gebracht.
Der Verkäufer steht laut eigenen Angaben voll auf meiner Seite. Sein Vorgesetzter, sprich der Geschäfstführer sieht die Sache
wie gesagt anders. Morgen soll ich den nächsten Anruf bekommen.

Ich bin mit dem Auto noch keine 1000 km gefahren. Mängel wurden von mir alle bereits 2 Tage nach dem Kauf gemeldet.
Verkäufer hat meine schriftliche Auflistung entgegengenommen und angehakt was erledigt wird.
Hätte nie gedacht das das alles so endet. Das nächstemal bin ich um einiges schlauer.

Mittlerweile habe ich auch Infos bei einem Juristen des ÖAMTC eingeholt.
Das mit dem Turbo muss ganz klar auf die Kappe des Händlers gehen; ebenso die Tripodgelenke.
Bei der Sitzheizung siehts schwieriger aus; aber da das ja für uns ein Kaufargument war müsste das auch durchgehen.
Navi (MFD) eher nicht… keine AHnung wieso. Abr auf dieses Tei kann ich gerne verzichten.

Ich berichte weiter… :frowning:

#15

Wenn der Jurist weiß wovon er redet. Und davon kann man wohl ausgehen. Dann gibt es in diesem Fall eklatante Unterschiede zum deutschen Recht.

#16

Das verstehe ich auch nicht. Beide Teile sind Bestandteil des Fahrzeugs und damit Bestandteil des Kaufs, somit gehört Alles zu Sachmängelhaftung (zumindest in D, aber lt. EU sollte dieses Recht ja in der gesamten Gemeinschaft gelten).

Da das Fahrzeug, so wie ich es herausgelesen habe, erst ein paar Tage dem TE gehört, ist davon auszugehen, dass die Mängel bereits vorhanden waren.

Erst fertiglesen :smiley:

Was innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf sogar völlig egal wäre.

Was je nach Richter auch nicht ausreicht :hammer:

Ausserdem kann damit nur nachgewiesen werden, dass das Schreiben abgegeben wurde. Ob das der Hausmeister oder der Klempner war, nützt dann auch nichts.

Persönlich mit (unanbhängigem) Zeugen abgeben, ist die sicherste Methode - nur nicht immer praktikabel.

#17

Nein, denn in dubio pro reo.

Wenn zwar die Lösung richtig, aber der Weg falsch ist, gab es zumindest früher in der Schule Null Punkte. :dribbel:

Das ist falsch. Es gilt zwar die gesetzliche Vermutung, es steht aber dem Händler frei das Gegenteil zu beweisen. Nur wird sich der Händler in der Praxis meist schwer tun, einen derartigen Beweis zu führen. Es sei denn, der Mangel ist bereits (nachweislich) bei Übergabe vorhanden.

#18

Moin,

oder vor Ort das Schreiben selber abgeben und auf einer Kopie den Erhalt vom Empfänger quittieren lassen.

Noch mal zurück zur Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung:

Es handelt sich meiner Ansicht nach nicht um ein EU-Gesetz sondern lediglich um eine Richtlinie, d.h. in welchem Rahmen die Sache an sich dann in den EU-Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden soll. In sofern kann sehr wohl deutliche Unterschiede zwischen den Gesetzgebungen der Mitgliedsländer geben. Ich bin mit diesem Thema im Bereich des WEEE „befreundet“. Dabei geht’s zwar um Elektroschrott, aber der Weg der Gesetzgebung dürfte identisch sein. Also erst Richtlinie aus der EU, die dann in nationales Gesetz gemeisselt wird. Was WEEE angeht, sind die Ziele des Gesetzes in D und A zwar gleich, aber die Umsetzung ist schon ziemlich unterschiedlich, also das jeweils nationale Gesetz und die Umsetzung dessen in der Praxis. Daher muss geprüft werden, ob tatsächlich das deutsche und das österreichische Gewährleistungsrecht identisch ausgestaltet ist.

In Deutschland ist es jedenfalls so, dass innerhalb der genannten Fristen eine mängelfreie Sache vom Endkunden erwartet werden kann. Es geht z.B. nicht darum, welche Ausstattung bei Fahrzeugen ausschlaggebend für den Kauf war. Es geht um die Mängelfreiheit an sich. Und da ist eine Sitzheizung einfach mal mit drin in der Gewährleistung.
Was nicht mit drin ist, dass sind klassische Verschleißteile wie abgenutzte Reifen, Bremsen usw. bei gebrauchten KFZ, denn man kauft ja schließlich einen gebrauchten Gegenstand der durchaus normale Verschleißerscheinungen haben darf, aber eben keine Mängel im Sinne von Defekten.

Gruß
Meschi

#19

Auch das nicht völlig korrekt bzw. missverständlich.

Es geht bei der Mängelfreiheit eigentlich gar nicht um Defektfreiheit. Zumindest nicht grundsätzlich.
Sachmängel, welche Gewährleistungsansprüche zur Folge hätte, liegen vor, wenn die Kaufsache von der vereinbarten Eigenschaft abweicht. Und zwar in jeglicher Hinsicht.

Ein Sachmangel läge da z.B. auch vor, wenn der Kaufvertrag über einen grünen Wagen abgeschlossen wurde und geliefert wird das identische Fahrzeug in Rot. Die falsche Farbe ist kein Defekt aber sehr wohl ein Sachmangel.
Anderseits das Fahrzeug z.B. einen Turbodefekt aufweisen, ohne das Gewährleistungsansprüche bestehen. Falls nämlich dieser Turbodefekt im Kaufvertrag ausdrücklich beschrieben wird.

Gruß
t.klebi