Preiserhöhung nach Auftragsbestaetigung

Hallo,
habe im Dezember Sharan Trendline bestellt - Auftragsbestätigung kam nach zwei Wochen unverbindlich fuer 04/2011. Zwischenzeitlich gab es eine Preiserhöhung! Wird diese Preiserhoehung auf der Rechnung erscheinen und wennn ja, muss ich das akzeptieren.

Daten:
7Sitzer, Seitenairbags, AHK, Winter, 8xReifen, night blue

Danke+Gruß

#1

Moin!

Ich meine in den VW-Verträgen steht bei Zeiten > 4Monaten muss der Kunde zahlen. Aber das hast Du doch bestimmt vertraglich ausgeschlossen/berücksichtigt? Bei den momentanen Lieferzeiten…

#2

Hmm…VW-Vertrag/Kaufvertrag so etwas finde ich in den Unterlagen nicht. An der verbindlichen Bestellung hingen zwei Seiten mit „Neuwagen-Verkaufsbedingungen“ (Unverbindliche Empfehlung der VW AG - Stand Juni 2010). In diesen findet sich nichts direktes zum Thema Preiserhoehungen.

Das ganze scheint ein „unverbindlicher“ rechtsfreier Raum zu sein…?

Gruß

#3

Nicht wenn man es vom Händler explizit in den Vertrag schreiben lässt. Denn mit dem macht man das Geschäft, nicht mit VW.
Darauf wollte Tom auch heraus.

#4

Leider habe ich keinen Vertrag in den man etwas hätte schreiben könnte. Es gibt eine Bestellung von mir und eine Auftragsbestaetigung von VW.

Das Geschäft wird rechtskräftig, wenn man auf die Bestellung des Neuwagens vom Hersteller eine Auftragsbestaetigung erhält. Ob man der Bestellung noch ein paar Zeilen hinzufuegen kann…? Dafuer muss man schon ziemlich pfiffig sein sich solche Sachen im Vorfeld ausschliessen zu lassen.

Gruß

#5

Tach auch,

also bei mir stand die ominöse Klausel auch im unteren Teil der beiden ersten Seiten der zu unterschreibenden „Verbindlichen Volkswagen-Besetllung“. Die zwei Seiten „Neuwagen-Verkaufsbedingungen“ (Stand Juni 2010) hängen auch dran, ABER über der Klausel war jweils eingedruckt: „Besondere Vereinbarungen mit Vorrang gegenüber nachseitigen Verkaufsbedingungen“.
Mein Händler war damals nicht bereit, über die Klausel zu verhandeln, ob sie jeder Händler verwenden MUSS, ist mir nicht bekannt.

Wenn die Klausel drinsteht, sieht es m.E. schlecht aus. Das nachträglich zu ändern dürfte nicht möglich sein. Auch mein Händler meinte im Januar als die Kiste endlich fertig war, ich müsse mich beeilen mit der Abholung, da sonst (nach exakt 4 Monaten) die Preiserhöhungsklausel automatisch greifen würde, immerhin ca. EUR 600.

Vielleicht kann mit dem Händler bzgl. anderer Goodies verhandelt werden … (Matten, Reifen, etc.)

@TomausDo: Jetzt gibts ja wohl keine Zweifel mehr, dass die Schale mal wieder nach DO geht, gell :prost:

Gruß Kalle

#6

Wenn ich das noch korrekt weiss, gelten die 4 Monate Bindung ab Inkraftreten der Preiserhöhung (wenn ich es richtig sehe, im Februar 2011).

Von daher hätte es bis ca. Anfang Juni Zeit mit der Lieferung. Im April bist Du noch fein raus.

Greetz Sandman633

P.S. Die Preisbindungsklausel steht gewöhnlich in den Bestellbedingungen, da es Händersache ist, ob er die weiter gibt oder schluckt.