heute grosses AHA Erlebnis … beim - VW Vertragshändler…
Wollte das Pickerl machen lassen… Auto technisch top… Nur er kann mir das Pickerl nicht geben weil die gelochten Bremsscheiben vorne nicht zulässig sind…
Begründung:
… es gibt in Österreich eine Vorschrift - ( Gesetz ?) dass für den SGA nur Bremsscheiben mit der originalen Werkseitigen „Lochung“ erlaubt sind - das ist so zu verstehen, dass wenn es werkseitig gelochte Scheiben gibt dann ist es ok!
Das ist beim SGA aber nicht der Fall
Die gelochten Scheiben müssen typisiert - eingetragen werden…
Das „leiwande“ daran ist, dass ich die gelochten Scheiben seit 4 Jahren habe und damit 3 mal beim „Pickerl“ war - und die gelochten Scheiben nicht beanstandet wurden…
1x bei einem anderen VW
2x beim ÖAMTC :!: :!: :!:
Ich hab natürlich den ÖAMTC angerufen - die Antwort war, dass wenn die Scheiben ein E1 Prüfzeichen haben, dann bedarf es keiner weiteren Eintragung, Prüfung etc. - weil EU weit gültig…
Der meinte daraufhin, dass es in Österreich diesbezüglich eine eigene Verordnung gibt…
Mein Frage daher an die Österreicher…
ist jemand diesbezüglich was bekannt :?: :?: :?:
Morgen hol ich mein Auto ohne neues Pickerl erst mal wieder ab versuche herauszufinden was Sache ist…
Es geht mir eigentlich darum, dass mich die Versicherung im Schadensfall nicht im Regen stehen lässt -wie man so schön sagt
Eine E1 Kennzeichnung ist für die gesamte EU bindend ! Ich halte persönlich die Aussage von deinem Freundlichen für Blödsinn. Das es grade für den Sharan eine Ausnahme geben soll macht das Ganze noch unglaubwürdiger !
Ps: Österreich ist ja sogar das einzige Land in der EU in dem Milchkannenhalter eintragungsfrei sind!
Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen ab einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht, in der Regel immer 6 Monate nach der jährlichen HU, bei Bussen alle 3 Monate nach HU
OK, Danke, wieder was gelernt!
Habe zwar BCE beim Bund bekommen, das habe ich aber trotzdem nicht gewusst.
EDIT: OK, galt ja auch erst ab 1999 - bin halt doch schon ein alter Sack
Habe heute mit der Rechtsabteilung des ÖAMTC telefoniert…
Meine frei interpretierten Erkenntnisse aus dem Gespräch sind die folgenden…
Bei der §57a - Pickerl - ist es nicht Aufgabe zu überprüfen ob nicht originale Teile „typisiert“ oder „zugelassen“ sind. Im Fall der Bremsen wird also nur der Zustand und die Funktionsfähigkeit geprüft.
Ein e1 Prüfzeichen bedeuted nur eine Technische Prüfung…
Die ABE für die Bremsscheiben bedeutet, dass Sie technisch an Stelle der originalen Teile am aufgeführten Fahrzeug verwendet werden können.
Streng gesehen müssen die Teile trotz e1 Prüfzeichen und ABE in Österreich aber eingetragen (… typisiert) werden. Beamte wollen beschäftigt sein und die Amtskasse will gefüttert werden
In Österreich gibt es für jedes Bundesland eigene Richtlinien ( Landesegesetze?) für die Typisierung und Eintragung…
ABER…
im Moment ist Österreich im Umbruch - es kommt ein elektronischer Zulassungsschein
Derzeit wird gerade eine zentrale Zulassungs- und Typisierungsdatenbank aufgebaut… mehr oder weniger schnell
und wenn da einmal ein Teil eingetragen wird, dann gilt das automatisch für jedes Fahrzeug gleichen Typs.
Und betreffend Unfall und Versicherung erst mal cool bleiben, denn da muss erstmal durch Sachgutachten ein eventuell möglicher Zusammenhang mit der Lochung der Bremsscheiben festgestellt werden.
Jedenfalls lass ich jetzt das „Pickerl“ erst mal vom ÖAMTC machen…
hoernchen
Das hab ich mit meinem TÜV Prüfer auch diskutiert, weil es gelochte für die Hinteren gibt, die aber keine ABE haben.
Eingetragen werden sie nicht meinte er und wenn ws passiert dann…
muss erst bewiesen werden, das die Löcher Schuld sind, hab ich darauf gesagt…
Was sind denn Löcher? NICHTS und nichts kann keine Schuld haben.
Weitere Erkenntnisse…
habe heute das Pickerl machen lassen und auch bekommen.
auf dem Gutachten steht im Kleingedruckten folgendes…
"Bei Fahrzeugen bis 3500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht wurden die Verkehrs- und Betriebssicherheit, sowie die Umweltverträglichkeit, nicht jedoch die Vorschriftsmässigkeit überprüft."
Um der Vorschriftsmässigkeit Genüge zu tun habe ich auch mal die zuständige Typisierungsstelle angerufen und mich erkundigt - die telefonische Anfrage ist kein Problem, die gucken in eine Datenbank und sehen was typisiert werden muss. Die Kosten der Eintragung betragen rund 40 €
Für die Eintragung ist neben der ABE (…e - Genehmigung) auch eine „Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau“ erforderlich.
die Bestätigung hab ich leider nicht weil ich die Scheiben selbst eingebaut habe - die Bestätigung für den fachgerechten Einbau kann ich mir aber beim TÜV holen … kostet laut Auskunft 150 € oder ein wenig mehr - :-k habe nicht mehr hinterfragt ob das „Pickerlprotokoll“ als Bestätigung gilt… denn bei der Überprüfung wurde ja die ordnungsgemässe Funktion (Prüfung der Bremswerte…) sowie Verkehrs und Betriebssicherheit festgestellt :!: :?:
Fazit… gelochte Bremsscheiben mit e1 Prüfzeichen und ABE müssen in Österreich extra typisiert (eingetragen werden)
TÜV… heißt „Technischer Überwachungsverein…“ betrifft also nur die Technik, TÜV ist eine normale Firma
die hat aber nichts mit einer Staatlichen Prüf- und Typisierungsstelle zu tun - das sind bei uns 2 sehr „unterschiedliche Paar Schuhe“
und für die Typisierung gelten bei uns halt eigene Spielregeln.