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Du meine Güte! Jetzt wird aber wirklich mit Kanonen auf Spatzen geschossen!
Natürlich ist das sch… von VW, wenn Sie den Beitrag einfach nach Gutdünken rausschmeissen. Gibt bestimmt keine Sympathiepunkte. Aber überlegt doch mal: die setzen das Ding aus Marketinggesichtspunkten auf und wollen damit Service und Kundennähe demonstrieren. Wer lässt sich da schon gerne in die Suppe spucken und das Instrument zum Gegenteil verwendet sehen? Schliesslich ist es die VW-Seite und keine unabhängige, das sollte jedem klar sein. (einn kräftiges Hurra auf SGAF.DE!!!) Ich will hier wirklich nicht Partei für VW ergreifen, aber man sollte es immer auch von 2 Seiten betrachten, dann relativiert sich einiges.
Ich habe übrigens auch schon wegen der Mobilitätsgarantie gekotzt. War mein alter Golf. Lenkung kaputt, aber keine Mob-Garantie, weil ich selber noch zur Werkstatt gefahren bin, ich Hirsch! Hätte ich mich abschleppen lassen unter dem Hinweis, dass es mir zu unsicher wäre selbst zu fahren, wäre alles ok gewesen …
Aber im Nachhinein ist doch eigentlich klar, dass nicht jeder Garantiefall zur Mob-Garantie werden kann, sonst würden uns die Kisten ja noch mehr kosten, da für jeden Garantierfall gleich ein Ersatzwagen einkalkuliert werden müsste …
Natürlich sollte das zum Service gehören, keine Frage, aber nicht umsonst leben wir ja in der Servicewüste Deutschland, oder?
Nix für ungut, und ich arbeite auch nicht bei oder für VW,
Jochen
Sha 6/02, 85kw TDI, family
>Zur Erinnerung:
>GRUNDGESETZ
>für die Bundesrepublik Deutschland
>m Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
>Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
>AUSSER FÜR DIE MARKETINGABTEILUNG DER (ZUM TEIL BUNDESEIGENEN) VOLKSWAGEN AG
>Artikel 5
>[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
>(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
> Eine Zensur findet nicht statt.
>(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
>(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.