hat einer schon jemals eine plausible Erklärung bekommen, warum eine Neuwagenanschlussgarantie nur durch den Erstbesitzer bezogen werden kann.
Habe meinen Freundlichen gefragt (mein Auto ist ein VW Werksfahrzeug, war 3 Monate zugelassen, bevor ich es gekauft habe) und der hatte leider keine Antwort parat. Nur die Aussage, dass ich als Zweitbesitzer nur eine Gebrauchtwagengarantie abschliessen kann (gilt auch innerhalb der zweijährigen Werksgarantie).
Die Bedingungen sind zwar bei beiden Versicherungen wohl identisch, jedoch meine ich gehört zu haben, dass der Preis sehr unterschiedlich ist. Sprich eine Anschlussgarantie für zwei Jahre ist preislich identisch / ähnlich der Gebrauchtwagengarantie für ein Jahr plus der Nachteil, dass die Gebrauchtwagengarantie eine Karrenzzeit von 3 Monate beinhaltet, bevor sie greift.
Behandle ich ein Auto anders, wenn ich der Erstbesitzer für ein paar Monate bin vs. wenn ich „nur“ der Zweitbesitzer bin, der den Wagen nach ein paar Monaten (nach Erstzulassung) übernimmt, sodass hier ein höheres Risiko für VW (die Versicherungsgesellschaft) entsteht? Wohl eher nicht (da mag es marginale Unterschiede im Verhalten des Fahrers geben, jedoch wird niemand den Wagen beispielsweise die Bordsteinkanten hoch und runter donnern, wohlwissend das er das Auto bald wieder abgibt/verkauft - wenn eine Privatperson überhaupt eine so kurze Bezugszeit
Für mich stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, für meinen 2 Jahre alten Sharan mit 25tkm Laufleistung (Werksgarantie ist gerade abgelaufen) die Gebrauchtwagengarantie abzuschliessen - zu einem Preis von EUR 375,- p.a… Klar kann man jetzt sagen, wenn Du einen Motor- oder Getriebeschaden hast, wirst Du dankbar sein. Hatte in den fast zwei Jahren kein einziges Problem und der Wagen wird laut Herstellervorgabe auch beim Freundlichen gewartet.
Wie sind Eure Meinungen (ist natürlich subjektiv - hat jeder seine eigene Meinung) zu dieser Gebrauchtwagen-Garantie Option - zu diesem Preis?
Hat scheinbar keiner eine eigene Meinung, ob eine Gebrauchtwagengarantie für einen 2 Jahre alten Sharan mit 25tkm Gesamtlaufleistung und regelmässiger Inspektion für EUR 375,- p.a. sinnvoll ist. :-k
ob die Garantie sinnvoll ist, kann man Dir ganz sicher erst sagen, wenn sie um ist…
Ich habe an meinem Sharan damals die VW-Lifetime-Garantie abgeschlossen, für rund € 370.-/ 2 Jahre. Im 4. Jahr hatte ich Reparaturen für insgesamt rund € 4500.- und habe „Gott“ gedankt für solch eine Garantie. Wäre nichts passiert, hätte ich mich über „umsonst verschleudete“ € 370.- geärgert.
Schau Dir die Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie genau an. Was wird ausgeschlossen? Wieviel Eigenanteil hab ich? Was wurde schon während der Werks-Garantie ersetzt? Dann schaust Du Dir hier im Forum die Blogs der Fahrzeughalter an, samt deren Kosten und entscheidest dann, ob es Dir das Wert ist.
Also war heute beim und hab da eine Versicherung abgeschlossen, auch wenn mir der Spezialist keine Antwort geben konnte, warum die Versicherung einen Unterschied zwischen Erstbesitzer und Folgebesitzer macht (der die Versicherung abschliesst).
Ich kann nur jedem Neuwagenkäufer (mit Interesse an verlängertem Schutzpaket) empfehlen, den Vertrag innerhalb der zwei Jahre abzuschliessen. Ich zahle nun für zwei Jahre (mit neuer Versicherungssteuer von 19%) knapp 800 Euronen für 24 Monate vs. EUR 370,- für die Neuwagen-Anschlussgarantie (ebenfalls 24 Monate und gleicher Versicherungsumfang) für einen Erstkäufer. 8)
Ich stand seinerzeit vor der selben Problematik (Erstbesitzer für die ersten 1100 km war die VW AG), daher kam die Verlängerung nicht in Frage. Ich hab mich dann gegen eine zusätzliche Versicherung entschieden. Das Standheizungssteuergerät neulich (211 € netto) hätte ich wohl bezahlt bekommen, aber ansonsten gab es nur Kleinigkeiten die ich selbst für wenig Geld beheben konnte.
Welche Entscheidung die Richtige ist weiß man halt erst am Ende der Versicherungslaufzeit.
man darf auch nicht vergessen das zu den Kosten der Garantie auch die Scheckheft-Inspektionen notwendig sind. Bei meinem V6 wären 450 Euro im Jahr gewesen.
Ölwechsel muss man nicht bei VW machen lassen.
Wenn ich im übrigen daran denke welchen Ärger ich mit VW und deren Werksgarantie habe krige ich das .
4 Tage noch und ich bin beim Anwalt. So gerne ich VW oder den Sharan fahre, in den Werkstätten werden die mich nicht mehr sehen.
gibt es diese Neuwagenanschlussgarantie auch bei Seat für 370 €? Wenn ja, gilt diese Garantie nur für deutsche Alis oder auch für in Deutschland registrierte EU-Alhambras? Wer weiß was?
Also wie ich den Kundenberater bei meinem bei Abschluss der Versicherung letzte Woche verstanden habe, bekommst Du das nur für Neufahrzeuge, die Du bei einem Vertragshändler erworben hast bzw. auch für Vorführwagen von einem solchen (autorisierten) Händler, wenn der Wagen nicht älter als 6 Monate ist.
Gehe ganz stark davon aus, dass Du diese Garantie auch für den Seat bekommst (gehört ja auch zur VW Familie).
Ruf doch mal bei Deinem an und frag nach, ob es auch für EU-Importe geht (was ich bezweifle) und wenn Dein Wagen eine Tageszulassung hat, kannst Du es auch gleich vergessen (dann bist Du unter deren Kriterien nicht mehr der Erstbesitzer).
Mir wurde letzten Winter von meinem Freundlichen so eine Anschlussgarantie angeboten obwohl mein Ali nicht bei diesem Freundlichen von mir gekauft wurde, sondern ein Reiport-Ali aus Italien ist.
Ich verstehe aber nicht, was hierbei der Unterschied zwischen einem Re-Import und einem „Originalauto“ ist? Die Dinger kommen doch alle aus der gleichen Presse! Ihr tut ja gerade so, als wenn diese Versicherung ein Geschenk des Himmels ist und nur ausgewählte Kunden in den Genuß dieser Anschlussgarantie kommen würden. Die Versicherung will einen Versicherungsvertrag verkaufen - nicht mehr und nicht weniger.
Klar ist eine Neuwagenanschlussgarantie (Versicherung) nicht mehr auf einen Gebrauchtwagen anwendbar - sagt ja schon der Name, dann bekommt das Kind halt eben einen anderen Namen und nennt sich Gebrauchtwagengarantie.
In jedem Fall gilt: Kosten und Garantiebedingungen (Kleingedrucktes) beachten und vergleichen. Da ich mein Auto vernünftig warte bzw. warten lasse, habe ich die Anschlussgarantie nicht abgeschlossen. Ich hoffe, dass es nicht die falsche Entscheidung war.
Das interessante ist, dass die Bedingungen (mal abgesehen von einer 3 monatigen Wartefrist nach Ablauf der 2 Jahres Werksgarantie bei einem Gebrauchten) für beide Versicherungen bei gleich sind. Einziger KLEINER Unterschied ist die Versicherungsprämie (370,- für 2 Jahre bei Neuwagen vs 770,- für 2 Jahre bei einem Gebrauchtwagen).
PS: Die genannten Preise beziehen sich auf meinen 85kw TDI. Ist immer Typen und m.E. auch Bj abhängig!
Nun erklär mir doch mal bitte einer, warum zum Beispiel ein Wagen mit Tageszulassung oder wie bei mir ein VW Werksfahrzeug (ein paar Monate alt, wo ich es kaufte), eine doppelt so hohe Prämie zu zahlen hat. Eine Versicherung (ähnlich wie eine Bank) kalkuliert ein Risiko und berechnet dementsprechend eine Risikoprämie. So wo ist nun der Unterschied bei so einem jungen Gebrauchten vs. einen Neuwagen?