Neuwagen, was muss bei Übergabe im Serviceheft vermerkt sein?

Hallo,

ich habe mir dieses Jahr einen neuen Alhambra als Reimport gekauft. 2 Jahre Herstellergarantie wurden mir im Vertrag zugesichter, also ganz normal.

Leider hab ich nun ein Slowenisches Serviceheft und muss mir noch ein Deutsches als Übersetzung beim Freundlichen holen, genauso wie eine Anleitung.

Nun frage ich mich aber, was hat der Händler in Slowenien ausgefüllt. Ich habe auf der ersten Seite den Kleber mit den Daten des Autos und der Fahrgestellnummer, dann noch einen Stempel des Solwenischen Händlers. Aber kein Datum und keine Unterschrift.

Gekauft habe ich das Auto in Deutschland bei einem deutschen Händler, der allerdings keine eigene Werkstatt hat, zwecks Erstinspektion. Ich will eigentlich nur sicher gehen, dass ich im Falle eines Falles die Garantie geltend machen kann, ohne mich lange rumzustreiten.

Verkäufer ist laut Vertrag der Händler in Deuschland, und die 2 Jahre Garantie sind zugesichert.

Eine weitere Frage ist, ob die Erstinspektion (vor Auslieferung) im Serviceheft vermerkt werden muss. Da ist nämlich nichts eingetragen, kann allerdings die Sprache nicht. Und was sollte noch drin stehen?

#1

Kann keiner von euch mal schnell ein Blick in sein Serviceheft werfen und mich aufklären?

#2

Moin,

bei meinem „Italo-Ali“ war es damals so, dass der Reimporteur einen deutschen Brief besorgt hat und quasi im gleichen Zuge das Fahrzeug bei Seat Deutschland als in D ausgeliefertes Neufahrzeug gemeldet hat. Ich hoffe, ich drücke mit nicht zu laienhaft aus.

Aber dadurch wußte Seat Deutschland von dem Auto und die Vertragswerkstätten hatten Zugriff auf die Daten, auch was Garantieleistungen angeht.

Ich weiß nicht, ob das immer noch so läuft. Ich kann die Tage mal im Serviceheft nachschauen. Habe zwei, ein italienisches und ein deutsches. Wobei der „Erststempel“ auch nur im italienischen ist, wenn ich mich richtig erinnere.

Gruß
Meschi