#17
Das ist nicht unbedingt gesagt, es gibt auch Mängel, die heruntergestuft wurden.
Bisher: | Achsmanschette fehlt, oder schadhaft -> erheblicher Mangel |
In Zukunft: | Achsmanschette fehlt -> erheblicher Mangel |
Achsmanschette mangelhaft/beschädigt -> geringer, oder erheblicher Mangel. |
also wenn die nur leicht eingerissen ist, gibt es trotzdem eine Plakette!
Außerdem wollen die Prüfer uns ja nichts Böses, es geht halt um die Sicherheit im Straßenverkehr und nicht jeder Fahrzeugbesitzer lässt geringe Mängel sofort beseitigen.