Dürfen die Dinger überhaupt am SGA betrieben werden? Müssen TFL von Fremdfahrzeugen eingetragen werden auch wenn eine e-Nummer vorhanden ist? Die sind doch für den A6 zugelassen und nicht für den SGA.
an ein Fahrzeug darf man jede zugelassenen Leuchte montieren, sind nicht fahrzeuggebunden.
Nur die Abmessungen der TFL sind doch 41x35x6,5 cm (l x t x h). Wie soll die denn montiert werden, wenn man an der Leuchte nichts verändern tut. Habe gerade am Passat nachgemessen (Ali steht zu Hause), dort habe ich nur max. 22cm in der Länge und ca. 22 cm in der Tiefe, somit funktioniert das in keinster Weise.
ich hab heute früh aufen weg zu Arbeit mein ersten Audi (neueres Modell) gesehen mit TFL über NSW, wir standen beide an der Tanke und holten Café - ließen beide den Motor laufen ohne Licht…
wenn es wirklich so sein sollte wie es @DGL geschrieben hat müssten seine NSW dunkler sein als meine und dieses konnte ich nicht feststellen [-(
wenn ich nicht so in eile gewesen wäre dann hätte ich die junge Dame auch mal gefragt aba so gehe ich mal von aus das das TFL auch nachgerüstet war …
Es dürfen auch Nebelscheinwerfer alleineals „Licht bei Tag“-Beleuchtung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind (27. KFG-Novelle, BGBl I 57/2006, 9.5.06).
Ich jedenfals, könnte nicht negatives über die ungarische Rennleitung schreiben, obwohl ich auch schon bezahlt habe!
Wir haben Föhn und es ist angenehm warm, also ein super, schöner Herbst!
Wünsche ein schönes Wochenende und nette Grüße zu den „Kürbisse“!!
Nächsten Donnerstag, bis Sonntag, ist so eine Horde „Kernölvernichter“ bei mir zu Besuch!!! #-o