Nebelscheinwerfer als TFL in Öst. erlaubt!

Zum Thema Fahren mit Licht am Tag in Österreich ist ja hier schon einiges geschrieben worden.

Ich glaube es ist allerdings noch nicht durchgedrungen, dass in Österreich die Verwendung von Nebelscheinwerfern OHNE Abblendlicht bereits jetzt erlaubt ist, (ab wahrscheinlich 1.10.2005) es Pflicht wird Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden.

Auszüge:

§ 99 KFG

(5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden; Fernlicht darf außer während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei Nebel an Stelle von Abblendlicht verwendet werden. Nebelscheinwerfer dürfen sonst nur auf engen oder kurvenreichen Straßen, Nebelschlußleuchten nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden. Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht zu verwenden.

In der 26. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), in welcher Fahren mit Licht am Tag zur Vorschrift wird, steht ausserdem explizit:

Im § 99 KFG wird nach Absatz 5 folgender Absatz 5a eingefügt:

„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.“

Alles klar?!

#1

Wobei Fahren mit Nebelscheinwerfern ohne entsprechende Sichtbehinderung noch bis zum Inkrafttreten der 26.Novelle nicht erlaubt ist!

Danke für Deinen Beitrag, aus Deinem Zitat der 26.Novelle schliesse ich dass Abblendlicht ohne Standlicht und Schlusslicht auf jeden Fall ausreichend ist (war zwar zu erwarten aber man weiss bei uns ja nie :slight_smile: )

#2

Aber bitte bei überschreiten der Grenze richtung Deutschland die NSW ausschalten, da dies von einigen der dortigen Eingeborenen als kriegerischer Akt missverstanden werden könnte …

:wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:

#3

Bei uns weiß man übrigens auch nie!

Gruß nach A

Meschi

#4

Wo weiß man „das“ denn schon … :?:

Also ich kenne kein Land, in dem diese Frage insgesamt mit „ja“ oder auch nur mit „besser …“ beantwortet werden könnte -

weder „im Land der unbegrenzten Möglichkeiten“

noch bei unserem „auch schönen südwestlichen Nachbarland CH“,

und zumindest was den Straßenverkehr anbelangt, gleicht sich in der EU ohnehin vieles zunehmend an … :wink: :slight_smile:

Gruß nach Europa und …

Hohenloher

#5

@wolfgang:

Lies genau:

Nebelscheinwerfer dürfen sonst nur auf engen oder kurvenreichen Straßen (…) verwendet werden.

Da wir ja beide aus Salzburg sind: Also ich fahr IMMERauf engen oder kurvenreichen Straßen :wink:

#6

JaJa, die Alpenstrasse ist aber auch kurvig und eng :slight_smile:

#7

und wieso warst Du dann nicht auf dem Treffen in Salzburg :mecker: :mecker: :smiley:

#8

Moin moin

Na vielleicht wusste Geraldo garnichts von dem Treffen? :-k

Er hat erst 3 Beiträge die zählen, und ist vielleicht nicht so oft wie die Freaks hier im Forum. :smiley:

Windstar sei bitte gnädig. :pray:

Bis dann

Thomas

#9

War doch auch nicht bös gemeint. :wink:

Hab nur anständig gefragt, wenn ich ungnädig bin sieht das bei mir anders aus. :lol:

#10

Also das mit dem Treffen in Salzburg hab ich leider wirklich nicht mitbekommen…

@Wolfgang: leider darfst du NICHT mit Abblendlicht ohne Standlicht und Schlusslicht fahren, auch nicht nach der Novelle. Im Kraftfahrzeug-Durchführungsgesetz steht nämlich, dass sich Abblendlicht nur dann einschalten lassen darf, wenn sich davor auch das Standlicht einschaltet (technisch gelöst).

Falls Nebelscheinwerfer mehr als 40cm von der Aussenkante des Fahrzeugs angebracht sind, dann dürfen auch diese sich nur mit dem Abblendlicht gemeinsam einschalten lassen.

Sind Nebelscheinwerfer jedoch weniger als 40cm von der Aussenkante angebracht (wie eben auch beim SGA), so dürfen sie sich auch ohne Abblendlicht einschalten lassen.

Tja…

#11

Dann bräuchte man also doch eigene Tagfahrleuchten?

Dann wären aber alle neu ausgelieferten VW illegal unterwegs

#12

Mmmhh, ich denke dass es eher auf die „Funktion“ Tagfahrlicht ankommt. Also auch wenn der Hersteller für die technische Funktion „Tagfahrlicht“ die AbblendSCHEINWERFER verwendet (ist das so bei aktuellen VWs?) müssen trotzdem wenn du „manuell“ betätigt auf AbblendLICHT schaltest die Standlichter und Schlussleuchten vorher angehen.

Tagfahrlicht (mittels AbblendSCHEINWERFER) ist bei den aktuellen VWs dann wohl automatisch an, bereits bei Zündung, oder? Oder kann man das schalten?

#13

Nein, ist so wie Du es beschreibst:

Bei Zündung an leuchten die Abblendscheinwerfer (wenn nicht Xenon dann mit reduzierter Leistung)

Wenn Du Standlicht einschaltest gehen das Abblendlicht aus und bei Abblendlicht natürlich wieder an :slight_smile:

#14

Hallo Geraldo!

Spätestens jetzt, muß ich dir wiedersprechen :?

leider darfst du NICHT mit Abblendlicht ohne Standlicht und Schlusslicht fahren, auch nicht nach der Novelle.

Ich war bei der Gendarmerie/Polizei mit meinem Ali und es leuchtet nur das Abblendlich, wenn der Motor läuft, nicht schon bei „Zündung ein“!

Kommentar von den Herren:

Da ist noch so vieles unklar, dass wir ganz sicher keinen Autofahrer anhalten, selbst wenn er „ohne“ Licht unterwegs ist.

Alles was so nun herum geistert, über das Fahren mit Licht am Tag, ist noch nicht bei der Polizei angekommen, daher wird absolut nichts geahndet!

Selbst hier 01-5332718-0 werden verschiedene Darstellungen vertreten #-o

mfg.

#15

@Manfred: Ich kann mir nicht vorstellen das VW jetzt alle Neuwagen ohne Strassenzulassung verkauft und den Kunden empfiehlt bestehende Fahrzeuge entsprechend umzubauen dass sie die Strassenzulassung verlieren.

Da war wohl nur Dein Ex-Gendarm etwas schlecht informiert

Übrigens ist die Einführung schon von 1.Oktober auf 1.November verschoben worden weil die Herren Politiker das Gesetz nicht schnell genug beschliessen können :slight_smile:

#16

also…ich habe es mir angewöhnt generell immer die lamperln brennen zu lassen (also stand-schluss-abblendlicht) sofern ich mich auf einer autobahn, autostraße, landstraße befinde. selten schalt ich im stadtgebiet die lichtlein ein - ausser es is weihnachten :lol:

stand- und nebellicht vorne: hat früher in der golf- und bmwfraktion als supercool (heute einfach „geil“) gegolten und wurde von uns jungspunden mit anderen kfz´s als proletuid ( :lol: ) schier abgelehnt.

kA ob ich die lebensdauer meiner xenons durch das verlängern kann - wenn ja, werde ich das abblendlicht weglassen und stattdessen die neberl leuchten lassen.

aufgrund der fahrsituiation und der wetterlage fahr ich meistens eh mit festbeleuchtung vorne rum :mrgreen:

#17

Hallo Leute!

Mein Alhambra hat Xenon,die ich nicht unbedingt unter Tag verheizen will.Hat wer eine Anleitung,wie ich die Nebelscheinwerfer am besten auf TFL umrüsten kann?

#18

Hallo!

Nach der gestrigen Sitzung im Verkehrsministerium betreffend TFL in Österreich kann ich mit 99%er Sicherheit sagen, dass das Gesetz frühestens Ende 2005 bzw. Anfang 2006 eingeführt wird. Der 01. Oktober ist es definitiv NICHT!

Also abwarten bevor man umbaut und dann nach etwaigen Änderungen der Gesetztesentwürfe eventuell wieder alles ändern kann/muss…

mfg olst

#19

Ausserdem sollen angeblich (Quelle ÖAMTC) Nebelscheinwerfer, Abblendlicht mit reduzierter Leistung und TFL-Lösungen ohne beleuchtete Rücklichter für Österreich nicht ausreichend sein.

Wenn die keinen Vogel haben in Wien …