Muß das Reserverad immer mitführt werden?

Hallo zusammen, mein :vw: ist 11 Jahre alt und war gerade beim TüV leider bin ich durchgefallen.

Aber jetzt zu meiner Frage:

Natürlich ist auch bei mir die Halterung hin und ich habe eine Notlösung mit Draht und Schellen gefunden die der TÜV jetzt bemängelt.

Der freundliche will mir eine ganz neue unterbauen, er sagt so für 250,00 € kann er das machen?!

Ich sagte zu ihm das ich mir das nicht leisten kann und ich den Reifen komplett abbauen werden.

Er sagte das das nicht möglich ist und der TÜV das nicht abnehmen wird? Es muss immer ein Reserverad mitgeführt werden.

Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank für die Unterstützung

Z°°m

#1

Überlege mal Wieviele Mit Gas Fahren, und deswegen KEIN Reserverad haben, und Ich habe Auch Kiens Wegen PölTank, und Viele Neue Fahrzeug haben Auch Keins mehr.

Das sollte beim Tüv Keine Probs geben

#2

Wenn Du kein Reserverad mitführen willst,oder kannst, mußt Du dir so ein Notfallset ( Reifendicht + Kompressor ) ins Auto packen.

Dann kann Dir der TÜV gar nicht´s…

Gruß Marco

#3

Ich hab nichtmal ein Kompressor, Reifendicht reicht. Ansonsten hier ein gebrauchte Seilwinde suchen unter „Suche“.

#4

Ein Reserverad muss demnach wohl nicht mitgeführt werden, allerdings ist es im Falle einer Reifenpanne sicherlich besser ein Pannenset dabei zu haben, damit man nicht zum Verkehrshindernis wird (siehe auch Liegenbleiben wg. Treibstoffmangel).

Allerdings wird nach Anlage VIIIa (§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung die Reserveradhalterung auf Zustand und Zulässigkeit sowie Auffälligkeiten geprüft. Also wenn dran, dann auch funktionsfähig.

So lese ich das zumindest.

#5

Hallo, wenn du nun unbedingt deinen Reservereifen dabei haben willst , leg ihn dir doch einfach in den Kofferraum.

Zumindest solange wie du beim Tüv bist.

Holger

#6

Hallo,

eine Reserverad-Pflicht gibt es in D-Land nicht. Meiner hat auch wegen DPF keins an Bord. Ob das Rep-Set mitzuführen ist, möchte ich bezweifeln. Es ist, meines Wissens nach, nirgends aufgeführt. Ich nehme bei längeren Fahrten immer ein (Winterrad/Sommerrad) im Kofferraum mit bzw. wenn beide Hunde mitfahren wird der mittlere Sitz hinten mit dem Rad getauscht.

#7

[quote="„Ranger“][quote=„StVZO“"]
§ 36a Radabdeckungen, Ersatzräder

(1) …

(2) …

(3) 1 Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. 2 Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch 2 voneinander unabhängigen Einrichtungen gesichert sein. 3 Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, daß eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere - insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler - ausfällt.
[/quote]

[quote]

Wenn das stimmt, müßte der TÜV jeden :vw: :seat: :ford: die Plakette verweigern, denn was hält das Rad, wenn das Seil reißt? :-k

#8

Kann es sein dass es hier um LKWs geht oder habt Ihr alle Unterlegkeile und Warnleuchten im SGA?

#9

Die StVZO spricht hier allgemein von „Fahrzeugen“. Wer was mitzuführen hat ist dann jeweils in den verwiesenen Paragrafen geregelt.

Für PKW gelten die Punkte 2 und 4.

#10

@schrauberoldie

ich habe gerade eine zerlegte Winde hier liegen: Das Rad wird zum einen vom Seil gehalten und zum zweiten durch einen federbelasteten Schieber, der das Teil, was in der Radnabe steckt sperrt(weisser Kunststoff beim neuen Modell). Diese Sperre wird gelöst durch das herunterdrücken des Kunststoffringes mit dem Schraubenschlüssel von oben, also doch zwei Sicherungen.

#11

Danke, so weit mußte ich den Seilzug noch nicht zerlegen. :nixwissen: Bin jetzt etwas beruhigter wegen der Sicherung! :prima:

Ich werde das Kunstoffteil mit in die Wartung aufnehmen! :idea:

Der freundliche :seat: hat das (wie vieles Andere) nicht gewußt, als ich ihn fragte ob das Seil der einzige Halt des Reserverades ist! #-o

#12

Oder mal hier reinschauen :wink: click.gif

Denn wir sind doch besser, als manch :smiley:

mfg.

#13

Hallo nach Ö, aber das weiß ich doch, auf alle Fälle viel besser als der, den ich kenne!! =D>

Den Beitrag habe ich gesehen, aber weit weg geschoben ( mein :seat: ist erst 5 ) und deshalb vielleicht den Mechanismus nicht ganz durchschaut! :-k #-o

#14

Mein Sharan ist sieben Jahre alt und das Teil war dadurch defekt, dass bei dem Teil aus dem sechsten Bild(…dieser Hebel) in dem Beitrag die Feder nicht mehr kunktionierte und dadurch die Führung von den Seil nicht mehr gegeben war. Somit hat es sich im Freestyle um die Achse gewürgt.

Im vorletzten Bild sieht man auch den Schieber, der als zweite Sicherung fungiert. Er ist auch schon bei ausgebautem Reserverad zu sehen