Motorschaden und Partikelfilter

Hallo, mein Sharan 2.0 TDI, 77.000km, 3 Jahre, hatte einen Motorschaden (Kolben 2 gefressen). Ich lies das Auto zu einer örtlichen VW- Reparaturwerkstätte abschleppen. Ich habe das Auto erst kurz vorher von einem anderen VW Händler gekauft, der weiter weg ist.

Das ganze wurde über die Gebrauchtwagengarantie (bzw. teilweise VW-Kulanz) abgewickelt, ich musste nur 200 euro zahlen.

Nach weiteren 2000 km kam nun eine weitere Störmeldung Störung im Abgassystem. Erst wurde ein Sensor (kostenlos) getauscht, nach ewigem Hin- und Her hat mir die VW-Werkstätte nun mitgeteilt, dass das wahrscheinlich derr Partikelfilter ist. Kostet mich ca 1.300 Euro, ohne Garantie, dass das auch der Fehler ist. Habe mich darüber sehr gewundert! Der Partikelfilter ist laut Werkstätte nicht von der Garantie gedeckt. Ich sollte mich aber mal an den VW - Service wenden.

Ich habe dann das Auto zu dem Händler gebracht, wo ich den Sharan gekauft habe. Der hat das durchgecheckt, und einwandfrei festgestellt, dass der Partikelfilter schadhaft ist. Laut seiner Aussage ist das eine Folge des Motorschadens, und er versteht nicht, warum der nicht gleich mit dem neuen Motor getauscht wurde. Auch eine weitere Werkstätte meinte, dass das selbstverständlich ist, dass das zusammenhängt, weil da immer Öl in den Partikelfilter kommt.

Ein Anruf beim VW Service hat mich nicht wirklich weitergebracht. Die sagen, ein Kulanzantrag muss über die VW-Werkstätte laufen, sie selber haben da nichts damit zu tun. Wieder sehr sonderbar. Zu der Werkstätte habe ich mittlerweilen kein Vertrauen mehr. Ich werde von Pontius zu Pilatus geschickt.

Meine Frage:

Ist jemand schon mal sowas passiert?

Was kann man mir raten?

Ist der Partieklfilter doch Garantie, weil das ja im Zusammenhang mit dem Motorschaden steht?

Nützt es etwas, einen Anwalt einzuschalten?

Oder ADAC?

Bringen Kulanzanträge was?

Wie werden bei VW Kulanzanträge gehandhabt, und wie schnell?

Oder soll ich den Verkaüfer des Autos in die Pflicht nehmen?

Ich bin etwas in Eile, da ich bald in Urlaub fahren möchte. Muss die Kostenfrage eindeutig vorher geklärt sein, oder soll ich erst reparieren lassen, und dann mich um die Kosten streiten?

Danke!

#1

Hi

Wann genau wurde das Auto gekauft?

Wenn der Schaden innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum aufgetreten ist, dann hat der Händler der das Auto verkauft hat sämtliche Schäden auf seine Kosten zu reparieren bzw die notwendigen Zuzahlungen bei der Garantieversicherung zu leisten.

Gib dazu bitte die Infos, denn wenn das Auto noch innerhalb der 6-Monatsfrist ist, dann fällt das alles unter die gesetzliche Händler Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung

Reparieren lassen darfst du erstmal nichts, sondern den Händler auffordern innerhalb einer angemessenen Frist (2 Wochen) den Schaden auf seine Kosten zu beseitigen.

Gibst Du ihm nicht die Möglichkeit zur Nachbesserung dann ist der raus und du trägst alle Kosten, das sind die Spielregeln

mfg HH

P.S. So wie es ausschaut wieder mal ein Vertragshändler der von seinen gesetzlichen Gewährleistungspflichten nichts weiss, bzw wissen will und erst aufgeklärt werden muss

#2

Und hole gleich die EUR 200 wieder. Wenn er nichts davon wissen will, bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt. Sag ihm das aber, vielleicht frischt es sein Gedächtniss auf…

#3

Sorry, wenn ich da was in einem falschen Berecih reingeschrieben habe.

Jedenfalls an die Anwortschreiber,

Danke für die Tipps.

Im Rahmen meiner ADAC-Mitgleidschaft habe ich eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch genommen. Die Anwältin hat mir genau das gleiche gesagt, dass nämlich der Verkäufer für alles im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung haften muss. Ich habe dem dann schriftlich eine 2-Wochenfrist zur Behebung des Schadens gesetzt, die aber umgehend abgelehnt wurde.

Ich lasse das nun alles reparieren (hoffentlich wars das dann und das Auto macht keine Zicken mehr), und hole mir die Kosten mit Hilfe meines Anwalts. Schade, dass offensichtlich einige Händler freiwillig nicht zu ihren Pflichten stehen.

Danke nochmals!

#4

Setz einen Brief auf nach Wolfsburg zur VW AG uns schildere denen den Fall, vor allem die Weigerung des Händlers sich an die gesetzliche Gewährleistung zu halten, nenne Roß und Reiter

Die können zwar direkt nichts machen, aber wenn du da rein schreibst das du vor hast in der nächsten zeit noch einen Neuwagen zu kaufen aber bei einem solchen verhalten der Marke VW die der Händler ja vertritt… :twisted: