Hallo Leute,
mit sattem Ölverlust an unserem 3.065 km alten Sharan (07/2002) lerne ich nun nach bisherigen guten und oft genutzten Erfahrungen mit der Mob-Garantie bei dem alten Sharan, nun auch mal die Mogelpackung von VW bei unserem neuen Sharan kennen.
Für den außerplanmäßigen Werkstattbesuch und der notwendigen Reparaturzeit
(starker Ölverlust) gibt es kein Ersatzfahrzeug. Starker Ölverlust wäre nach VW Definition keine Panne !!! (bei einem Neuwagen).
Ich habe VW angeschrieben und werde, falls ich eine Stellungnahme erhalte, diese hier in dem Forum veröffentlichen.
Hier mein Schreiben an VW (vwmobilitaet@dialogservice.com)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 09.09.2002 mußte ich mit unserem neuen Sharan (3.065 km), Fahrzeug-Ident-Nr.: WVWZZZ7MZ3Vxxxxxx, außerplanmäßig in die Werkstatt. Fehlerursache: starker Ölverlust
Die Fa. Pedrotti, 50126 Bergheim (VW-Vertragswerkstatt) verweigerte mir die Stellung eines kostenlosen Ersatzfahrzeuges mit der Begründung, das Ölverlust nicht durch die Mobilitätsgarantie abgedeckt ist.
Allerdings frage ich mich dann als Kunde, was diese Aussagen über die Mobilitätsgarantie soll:
Ich habe nun einmal im Internet recherchiert und was finde ich dort:
www.vw-service.de/service/popups/popup_2.htm
Zitat VW
Ersatzwagen sofort bis zu 3 Tagen.
Im Falle einer Pannen erhalten Sie ein kostenloses Ersatzfahrzeug (Mietwagen) bis zu drei Tage lang ohne Kilometerbegrenzung
Zitat Ende
Nach meiner Begriffsdefinition hat das Auto in der Garantiezeit eine Panne (oder als was bezeichnen Sie einen starken Ölverlust bei 3.065 km )
Entweder wirbt hier VW mit Versprechungen, die unlauteren Wettbewerb darstellen oder die Fa. Pedrotti „bürstet“ einfach die Kundschaft ab, um hier Kosten zu sparen.
Ich bitte um Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Rubelowski