mir ist ein Stein in mein rechtes Lampenglas geflogen und hat ein kleines, aber durchgehendes Loch reingeschlagen.
Meine drei Fragen:
o Zahlt das die Teilkasko (ohne Selbstbeteiligung)?
o Wann verliert man eigentlich die Prozente in der Teilkasko?
o Ist die Scheibe einzeln zu tauschen oder muss die ganze Lampe neu?
Turbo
26. November 2004 um 07:44
2
#1
Soweit ich weiß, gibts in der Teilkasko noch keine Prozente, sondern nur in der Vollkasko !!
mavo
26. November 2004 um 07:59
3
#2
Ich kann nur für meine ehem. Teilkasko (HUK-Cob. Allgem.) sprechen:
Diese hat mir, ohne Selbstbeteiligung, einen kompl. Scheinwerfer für meinen Golf ersetzt, da es sich um einen „Glasschaden“ handelt.
Wie es sich dies bei den Karbonit-Kunststoff Scheinwerferabdeckungen der SGAs verhält, kann ich aber nicht genau sagen …
Da sollten wir mal unseren Versicherungexperten Marcus fragen !
Jujido
26. November 2004 um 07:59
4
#3
Hallo,
die Teilkasko zahlt bei Glasschäden. Wenn Du ohne Selbstbeteiligung vereinbart hast, dann auch ohne Selbstbeteiligung.
Es ist richtig, bei Teilkaskoschäden wirst Du nicht hochgestuft. Wenn Du den Scheinwerfer nur komplett bekommst, dann müßte Deine TK-Versicherung auch die kompletten Kosten übernehmen.
Viele Grüße
F.-J.
Anonym
26. November 2004 um 08:01
5
#4
Ein wenig bin ich auch Versicherungs-Heini!
1.) Teilkasko ist immer ohne Schadensfreiheitsrabatt=Prozente!
2.) Da die Abdeckung mit dem Scheinwerfer verklrebt ist,es den Scheinwerfer also nur komplett gibt,wir dieser ersetzt!
Gruß cx500
Elwood
26. November 2004 um 08:05
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#5
Für den 97er SGA gibt es das Glas einzeln.
#6
… und es ist noch richtiges Glas. Die Kunststoffteile gibts nur beim neuen Modell.
Eine Anleitung, wir man die Scheibe tauscht, findest Du hier .