Lenkeinschlagbegrenzer

Hallo,

mein S-max (2,2 TDCI Titanium) Bj. 2010 ist mit 16 Zoll GJ Rädern ausgeliefert.
Frage: Wenn ich auf 18 Zoll umrüste, muß dann dieser Lenkeinschlagbegrenzer rein von dem ich gelesen habe, oder ist der schon drin?
Falls das jemend weiß, bitte antworten.
Mit Dank im voraus.

MfG

#1

Der muss rein, ist nur werkseitig verbaut, wenn die 18 Zöller auch vom Werk aus drauf sind. Ist aber blöde, das Ding, wenn ich den Wohnwagen rangieren will, fehlt mir der Lenkeinschlag. Ich werde den rausschmeißen und hoffen, dass nichts schleift.

Cognitanus

#2

Hi cognitanus,

wo ist denn der verbaut bzw. wie erkenn ich den, damit ich mal nachschaun kann.

Gruß
Frankensharan

#3

Ähh, kann ich Dir imho nicht sagen, es gab mak eine Anleitung den zu entfernen, aber evtl. war’s in einem anderen Forum. Ich kann mir vorstellen, dass er jeweils links und rechts unter einer Manschette der Lemkstange sitzt.

Cognitanus

#4

Hallo,
ich glaube, der Lenkeinschlagsbegrenzer muss nicht zwingend rein bei 18 Zöllern. Galaxy/S-Max sollten in der Beziehung doch eigentlich gleich sein und bei meinen nachgerüsteten 18 Zöllern mit 7,5 x 18 ET 40 hat der TÜV nichts zu beanstanden gehabt und ich hatte vorher auch die serienmässigen 16 Zöller drauf.
Im S-Max Forum gab es dazu eine ganze Menge Lesestoff, nach einem Hackerangriff (so heisst es zumindestens) ist allerdings der meiste Inhalt verloren gegangen…
Gruss Kai

#5

Hi Frankensharan,

Der Lenanschlagbegrenzer wird verbaut, wenn vom Werk aus
17" oder 18"-Räder mitbestellt werden.

Im Nachbarforum sind einige ohne unterwegs, entweder selber ausgebaut
oder nicht nachgerüstet.
einige TÜVler haben solange nicht schleift, nichts dagegen, andere
wiederum sagen, dass der verbaut werden muss.

Mit Spurverbreiterungen wie ich sie fahre können sie auf jeden Fall entfernt werden.
Ich selber muss es auch noch machen, der Wendekreis ist schon extrem.
Mal sehen, wenn ich im Frühjahr auf SR wechsel kommen die Dinger raus.

Gruß, Hu-Cky

PS: ohne Lenkanschlagbegrenzer schleifen die 18"-er bei vollem Lenkeinschlag
und fast voll eingefedert. Die Ford-Räder haben allerdings auch nur eine ET55.

#6

Hi Hu-Cky,

die Spurverbreiterungen müssen doch sicher eingetragen werden, oder gibt es eine ABE die man nur mitführen muß?

MfG
Frankensharan

#7

Jetzt muß ich gleich nochmal dumm weiterfragen.
In dem komischen Papier was früher mal der Fahrzeugschein war sind bei mir nur die 16 Zoll eingetragen. Wenn ich jetzt die Original 18 Zoll von Ford draufmachen muß das dann eingetragen werden?
Und gibt es für diese Ford 18 Zoll y design felge eine ABE, wer kann mir eine abe dazu schicken?

MfG
Frankensharan

#8

Hi FS,

ich habe die 18"-Individual mit 235/45/18 vom Werk und keinen Eintrag in die FZG-Papiere.
Beim Kauf der Winterräder (18"-Individual mit 235/45/18 ) war ein Gutachten/Freigabe dabei.
Diese kann ich mal scannen und Dir zusenden (Mailadresse per PN).

Spurverbreiterung hatte ein Gutachten dabei, 1 x zum TÜV/GTÜ und eintragen lassen.
Die Papiere sind mitzuführen und bei der nächsten Um/Abmeldung in die FZG-Papiere einzutragen.

Alles völlig problemlos.
Allerdings benötigst Du für die Originalfelgen von Ford so was nicht.
Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, frag den Freundlichem nach den COC-Papieren,
da sollten alle möglichen vom Werk aus vorgesehenen Rad/Reifenkombinationen drin stehen.

Gruß, Hu-Cky

#9

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