Leidiges Thema Reifen - Lastindex und AHK

Sorry, aber ich blicke überhaupt nicht mehr durch. Kann ich nun den 94 LI auch mit AHK fahren oder muss ich mind. 95 aufziehen lassen?
anbei die Zulassung von meinem Sharan

Danke für Eure Mühe

Jens

Eingetragen sind da Reifen mit LI 99. Wenn im COC keine Reifen mit LI 94 eingetragen sind, dann darfst du minimal Reifen mit einem LI aufziehen, die der maximalen Achslast entsprechen, und das ist „bei Anhängerbetrieb“ LI 95.

„Bei Anhängerbetrieb“ ist m.E., sobald da irgend ein Anhänger dran hängt, auch wenn du die Achslast gar nicht voll ausnutzt.

Oliver

Oliver, kannst Du mir sagen, wo ich diese COC her bekomme?

Beim Hersteller…

https://coc.volkswagen-konzernlogistik.de/jctvwtcocwebprd/COCWeb/startPage.do?method=german

Oliver

und wenn dann in dieser/meiner CoC ein Reifen mit LI 94 drin steht, dann kann ich den fahren auch wenn die Achse eigentlich höher belastet ist?

Könntest du. Da wird aber nicht viel anderes drinstehen als in dem Ausschnitt weiter oben.

Oliver

welchen Ausschnitt meinst Du?

Das obere ist aus dem COC

Oliver

ja, und in dieser CoC wird doch der Reifen 225/45 R17 94W aufgeführt. Also kann derjenige, falls er eine AHK hat trotzdem den 94LI fahren und das ist dann regelkonform, oder?

Wie auch schon geschrieben wurde, als 225/45 R17 W.

Da kann man jetzt diskutieren, ob der Geschwindigkeitsindex dann erforderlich ist…

Oliver

kannst du bitte einfach nur mit JA oder Nein antworten? Danke

Du musst mindestens Lastindex 95 fahren.
Zumindest gemessen an deinen Fahrzeugschein. Beschaff dir das CoC, wenn da etwas anderes steht, dann hast du Glück gehabt.

Danke „supernasenbaer“ für die klare Antwort.
Ich werde berichten, was in meiner CoC steht.

Schönes WE an Alle

Das sehe ich anders. Er kann alle Abmessungen fahren die im CoC eingetragen sind. Und für die 225er ist LI 94 ausreichend. Es gibt keine Einschränkung für den Anhängerbetrieb (außer Gesamtgewicht vom Fahrzeug und Anhänger) daher sehe ich LI 94 als ausreichend. 2 meiner Sharans haben auch diese Reifen und AHK.

Eines muss ich trotzdem hinzufügen: lt. CoC ist die größte zulässige vertikale Stützlast 85kg und nicht 75kg. Dies ist im Schein unter 13 zu finden.
Gruß

Die CoC Dokumente werden auf eine Fahgestellnummer ausgestellt. Weil in der FgstNr 1 etwas drin steht heißt es nicht das in der FgstNr 2 das gleiche steht.
Die EG Typgenehmigungsnummer aus dem Fahrzeugschein ist nicht die gleiche. Also ist an dem Fahrzeug irgendwas anders. Kann belanglos sein…muss es aber nicht.
Die Aussage dass er diese Größe fahren darf ist so pauschal sehr gefährlich. Deshalb ist es das Beste in den Unterlagen zum Fahrzeug nochmal zu suchen ob da irgendwo dieser Unscheinbare Zettel doch liegt, oder er sollte sich seine die CoC Papiere beschaffen um ganz sicher zu gehen.
Aktuell liegt uns als Dokument nur der Fahrzeugschein zur Bewertung vor und basierend darauf benötigt er mind LI95.

Edit: Im Fahrzeugschein gibt es die Angabe F1.2+85 und 7.2+75.
Das eine ist wenn ich mich recht erineere zulässig gemäß EG Genehmigung und das andere gilt für das Zulassungsland.

Abfrage von HSN/VSN ergab das hier:


Das ist deine Originalbereifung die du fahren darfst und die auch der Polizei und dem TÜV genau so vorliegen.

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Danke für den Hinweis:

Hier ist der Zettel (Ausschnitt) :partying_face: Ich habe ihn gefunden.
Sorry, dass ich mich so anstelle.
Das heißt nun, ich kann, auch wenn der Dicke jetzt eine AHK hat, trotzdem die 225/45R17 mit LI94 beruhigt fahren und alles ist gut?

Einen schönen Sonntag Euch
Gruß Jens

Ich denke schon, nicht umsonst ist der erhöhte Geschwindigkeitsindex „W“ vorgeschrieben. Du wirst ja bestimmt auch nicht komplett das zuässige Gewicht ausreizen.

Gruß Uwe

Mache nicht zu kompliziert.
Das heißt: JA, DU KANNST.