Das Problem ist, dass die Original-Rückfahrleuchten in der Heckklappe sitzen.
Da müsste also das Kabel durch die Heckklappe und Gummitülle geführt werden…
Ich denke, Tüftler wird die zusätzliche LED-Leuchte nicht an der Heckklappe befestigt haben, sondern irgenwo
optisch besser versteckt…
PS:
Ich habe LED-Lampen mit T15 Sockel statt der Original-Funzeln in die Original-Fassung gesteckt - bringt aufgrund des schmalen Rückfahrscheinwerfer-Reflekors kaum mehr Lichtausbeute.
ABER die LED-Kennzeichenleuchten - ganze Einheit von Amazon - leuchten schön hell für die Rückfahrkamera
So es ist geschafft, Anschluss am originalen Rückfahrlicht links. Das verlegen des Kabels insbesondere durch die Gummitülle von der Heckklappe in den Innenraum war eine herrausfoderung. Aber solange kein Anhänger angeschlossen ist, Wird auch kein Signal vom Steuergerät ausgegeben. Somit mußte ich an die Original Rückleuchte.
Verbaut habe ich den Scheinwerfer in der Aussparung links neben der Anhängerkupplung.
Über das Relais habe ich es gemacht weil zusätzlich noch eine Funkfernbedienung mit betätigt wird um in der Einfahrt einen Scheinwerfer zu schalten und das Signal von meiner shaussteuerung erfasst wird für zusätzliche Aufgaben.
An der selben Stelle habe ich mir auch einen LED Scheinwerfer eingebaut gehabt.
Ich habe es damals auch mit einem Relais umsetzen müssen, da die Lampen über PWM gepulst werden.
Ein Mini Relais stört das aber nicht - es erfüllt seinen Zweck und der Scheinwerfer leuchtet beim einlegen des Rückwärtsganges.
Jetzt noch die rechtliche Geschichte beim TÜV/Dekra/GTÜ:
Zusatzscheinwerfer dürfen nicht automatisch mit dem Rücklicht angehen.
Sie dürfen nur mittels separat zu bedienenden Schalter als „Arbeitsleuchte“ genutzt werden.
Sonst würde dies ein Mangel bei der HU darstellen - so zumindest damals die Aussage des Dekra Prüfers auf meine Nachfrage.
Damit ich dieser Geschichte kurzer Hand aus dem Weg gehe habe ich bei meiner Schaltung gleich noch ein Schalter mit eingebaut mit dessen Hilfe ich die Lampe abschalten kann.
Da die Arbeitsscheinwerfer bei der HU nicht geprüft werden, müssen Sie auch nicht leuchten.
Da ich hier keine PDF anhängen kann würde ich mal auf den Beitrag im Nachbarforum verweisen:
Das ist aber so nicht ganz richtig was der Prüfer da erzählt hat.
Zusatzscheinwerfer dürfen nicht automatisch einschalten, aber wenn diese explizit als Rückfahrscheinwerfer zugelassen sind ist das wieder kein Problem.
Denke auch das der TÜV keine Probleme macht da der rückfahrscheinwerfer nur an ist bei eingelegtem Rückwärtsgang und so ein zusätzlicher Scheinwerfer war schon immer erlaubt
Klar war ein zusätzlicher (2ter) Rückfahrscheinwerfer schon immer erlaubt. Dein LED-Strahler hat aber zu 99% keine Zulassung als Rückfahrscheinwerfer. Kannst dir ja mal die Prüfzeichen ansehen ob du da ein AR findest. Falls nicht ist es ein Arbeitsscheinwerfer und muss separat schaltbar sein.