Hallo erstmal
Ich habe einen Sharan 2 Liter tdi bj 2012 verkauft
Der Käufer hat beim Testen ca 1 Minute die Kupplung mit angezogener Handbremse getestet .
Nu hat er das Auto gekauft und meldet sich einen Tag später das die Kupplung ab und zu hängen würde
Der Fehler ist mir nicht bekannt
Meine frage kann was beim Testen passiert sein der woran liegt das
Vielen Dank im Voraus
Wie kommt man auf so eine Idee und du hast so einen „Test“ zugelassen, was wollte er damit testen
Nette Grüße
Nun ja er hat ja den Wagen gekauft
Was mich interessiert ist ob es da ein Zusammenhang gibt , ob dabei halt irgendwas passiert ist
Müsste man zuerst schauen, warum die Kupplung hängen bleibt.
Möglich ist alles!
Ist Rauch aufgestiegen oder ein verbrannter Geruch entstanden?
Nette Grüße
Gewährleistung im Kaufvertrag formal korrekt ausgeschlossen?
Wenn ja, Pech für den Käufer.
Für die Aktion mit der Kupplung hätte ich ihn
Rauch kann ich nicht sagen da es schon dunkel war ,gerochen hab ich jetzt nichts ,aber auch nicht bewusst darauf geachtet
Im Kaufvertrag steht unter anderem gekauft wie gesehen
Unter Ausschluss jeder Gewährleistung oder Sachmängelhaftung ist rechtlich richtig, gekauft wie gesehen ist 0,00 wert
Könnte auch nur ein Bluff sein , ober es meldet sich irgendwer anders, der mit dem Kauf nichts zu tun hatte…….
Es gibt eine Menge derartiger Methoden
Ignorieren fertig
Gekauft wie gesehen führt automatisch zur Gewährleistung! Gefährlich für Privatverkäufer.
Moin,
der Käufer hat die Kupplung ja getestet und zwar eine Minute. Man macht sowas nicht über so eine langen Zeitraum, sondern max. für ganz wenige Sekunden, um zu sehen, ob der Motor bei eingelegtem Gang abstirbt. Macht der Motor das nicht, bedeutet es i.d.R., dass die Kupplung recht verschlissen ist. Dazu braucht man aber keine Minute!!
Fazit: Der Käufer hat die Kupplung ziemlich gequält (offenbar war das der Test, er hat sie dann für gut befunden und das Auto gekauft). Nun meldet er sich mit Mängeln, obwohl er getestet hat. Würde ich nicht drauf eingehen.
Interessant wäre, welche Formulierung wirklich im Kaufvertrag steht. Wenn man heutzutage Vorlagen aus dem Internet verwendet, wird bei Privatverkauf die Gewährleistung dort schon ausgeschlossen. Schau mal nach, was genau im Vertrag steht.
Gruß
Meschi