Wenn ich den integrierten Kindersitz, um den es ja anfangs ging, in der Mitte einbaue, brauche ich doch weder den Dreipunktgurt, noch den Beckengurt.
Anders sieht das natürlich aus, wenn ich den Integrierten nur als Sitzerhöhung nutzen möchtem oder einen „richtigen“ Kindersitz benutze. Dann brauche ich ZWINGEND einen Dreipunktgurt.
Vielleicht ist das auch ein Punkt, der in der BDA nicht gepflegt wurde, und als „Leiche“ noch im Ursprung vorhanden ist. Anders kann ich mir das nicht vorstellen…
Das würde ich so pauschal nicht im Raum stehen lassen wollen. Such bitte mal im Netz nach Bildern von Klasse 1 Sitzen, und dann verrate mir, wie die gegen die Fahrtrichtung montiert werden sollen. Ich denke, es geht da eher um Grupe 0 (Babyschalen). Diese müssen gegen die Fahrtrichtung montiert werden, die Bauform lässt da auch garnichts anderes zu.
Klasse 1 hatte unser Sohn natürlich auch. Er saß darin ähnlich wie in einer Babyschale, allerdings aufrechter und weniger „gebeugt“. Und natürlich in Fahrtrichtung, wie bei allem, was wir zu dem Zeitpunkt für Klasse 1 gefunden haben…
Richtig, es geht um die integrierten Sitze. Bei denen IST es möglich. Steht so auch in der Bedienungsanleitung.
Das hängt ja, wie oben schon geschrieben, davon ab, ob Du den Sitz als Klasse I nutzt (mit Hosenträgergurten) oder als II oder III. Bei II und III ist es (laut Handbuch) nicht zulässig. Und, wie schon gesagt, Du brauchst dann entsprechende Gurte!
Wenn ich nach Sitzen der Gruppe I suche, finde ich nur Sitze mit Hosenträgergurten. Der Sitz wird dann entweder per ISO-Fix oder Dreipunktgurt am Autositz befestigt. Ich habe keine Sitze gefunden, die I und II abdecken. 0 und I ja, diese sind dann auch rückwärts einbaubar.
Sitze nach Gruppe II und III sind eh nur vorwärts montierbar. Da ist die zulässigkeit in der BDA eher hinfällig, weil es eh nicht anders geht.
Aber ich denke, wir reden eh von ein und der selben Betrachtungsweise…