als ein Mensch, der sich mit Autos absolut nicht auskennt, mache ich mir (wie in meinem anderen Thread zu sehen) ja sehr viele Gedanken zum Thema Gebrauchtwagen.
Worauf muss ich achten…Was kann alles defekt sein… etc.
Jetzt wo ich mir den Thread mit über die Sachmägelhaftung durchgelesen habe, bin ich doch schon etwas beruhigt.
Ich stelle mir das so vor und wollte einfach mal fragen ob das nur eine Illusion ist:
Ich kaufe ein Auto und schaue es so gut ich kann an. Fehler werden gleich bemängelt die ich als Laie selbst feststellen kann.
Nach dem Kauf fahre ich in eine gute Werkstadt und lasse das Auto auf Herz und Nieren prüfen. So das ich wirklich 100% sicher bin, alle Fehler wurden gefunden. Nun ab zum Händler und alles richten lassen über die Sachmängelhaftung. Danach habe ich ein Auto das geprüft und gerichtet ist.
So muss man sich als Laie doch keine Sorgen beim Gebrauchtwagenkauf machen. Ich meine in einem Halben Jahr sollte man selbst bei einem SGA mit über 100.000KM so so gut wie alles was fehlerhaft ist finden. Was danach kommt ist halt pech, aber wenigstens hat mein bis dato keine Defekte drann.
das siehst Du so richtig. Du kannst allerdings nur wirkliche Defekte richten lassen. Verschleiß an typischen Verschleißteilen (abgefahrene Bremsen etc) gehören nicht dazu. So sieht es rechtlich aus (ganz grob umrissen).
Oftmals sind die Händler aber nicht leicht zu solchen Nachbesserungen zu überreden, da es ja deren Geld kostet. Viele Händler verkaufen daher Autos nur noch mit einer sog. Gebrauchtwagengarantie, die von irgendeiner Versicherung gewährt wird. D.h. man kauft das Auto mit so einer Art Reparaturversicherung. Nun sind die üblicherweise so gestaltet, dass der Eigenanteil mit steigender KM-Leistung des Fahrzeuges höher wird. Dieser Eigenanteil ist vom Händler zu tragen, allerdings wird häufig versucht, das auf den Kunden abzuwälzen. Wir sprechen hier nur vom ersten halben Jahr (also vor der Beweislastumkehr). In diesen 6 Monaten müssen die Reparaturkosten alle von wem anders übernommen werden (also nicht vom Käufer). Das ist dann der Händler bzw. die Versicherung oder beide.
Die Sachmängelhaftung muss man in der Theorie und der Praxis betrachten, auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen Vorgaben aber auf der anderen die Praxis und die schaut oft nicht so günstig für die Käufer aus, egal ob beim Fähnchenhändler oder bei Auweh gekauft, die drücken sich alle gerne vor Nachhypotheken