in Kürze werde ich mir für meine neue alte Jolle (für alle Nichtsegler: das ist ein kleines Segelboot) einen ungebremsten Trailer kaufen. Soviel ich weiß fahren diese Anhänger alle mit einem grünen Kennzeichen herum.
Welche Kriterien muss ich denn erfüllen, damit ich auch ein solches Kennzeichen haben kann? Muss der Hänger zum TÜV und zugelassen werden?
Interessant wird dabei dann auch eine 100 km/h-Zulassung. Wer kennt sich den damit aus? Gibt es die für ungebremste Anhänger?
Grüne Kennzeichen gibt es außer für LoF-Fahrzeuge auch für Anhänger für Sportzwecke. Aber die Finanzämter stellen sich da häufig quer, weil sie den Sportzweck nicht anerkennen.
100km/h Zulassung geht generell auch für ungebremster Anhänger.
Nach stvzo §18 sind Anhänger für Sportzwecke zulassungsfrei.
Für Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke (wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden) gilt folgendes:
Sie sind gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 6 m StVZO vom eigentlichen Zulassungsverfahren befreit
.
Sie benötigen gemäß § 18 Abs. 3 StVZO eine Betriebserlaubnis(entweder ABE des Herstellers oder bei „Einzelstücken“ Erteilung durch die Zulassungssstelle auf Grund TÜV-Sachverständigengutachten).
Sie benötigen gemäß § 18 Abs. 4 StVZO ein eigenesamtliches Kennzeichen (im Gegensatz zum „Wiederholungskennzeichen des Zugfahrzeugs“!), und unterliegen den Vorschriften bezüglich der Hauptuntersuchung.
Sie sind nach den entsprechenden Vorschriften von der Kfz-Steuer befreit, weshalb gemäß § 23 Abs. 1a StVZO die Zuteilung eines grünen Kennzeichens auf Antrag möglich ist
Achtung: Die Befreiung vom Zulassungsverfahren und von der Steuerpflicht gilt nur, wenn die Anhänger ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke verwendet werden.
Bei allen anderen Transporten werden sie zulassungs- und steuerpflichtig, und solche „Missbräuche“ sind dann keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern Straftaten (Vergehen) :!:
für deinen Jollenhänger gibt es kein Problem mit einem grünen Kennzeichen. Einfach zum TÜV, dann die 100er-Zulassung machen (ABS für Zugfahrzeug, Reifen müssen für die Geschw. zugelassen sein und max. 6 Jahre, Gewichtsformel können wir vernachlässigen (bei 1900kg Leergewicht des Autos sind das dann 570kg zGG für Hänger).
Dann gehst Du mit dem TÜV-Wisch und der Betriebserlaubnis zur Zulassungsstelle und lässt den Hänger auf dich zu. Fertig! Versicherung wird nicht benötigt.
bin mal wieder da. Kurz gesagt: Sinn des ganzen ist es, dass irgendwo hin die TÜV-Plakette geklebt werden kann. Wichtiger ist aber, dass der Anhänger mit einem eigenen Kennzeichen auche eine eigene Versicherungskarte zur Anmeldung braucht.
Ich habe einen Hundeanhänger, den ich mir mit meinem Schwager teile, Ich finde es von Vorteil, dass der Anhänger ein eigenes Kennzeichen hat und dadurch nicht dauernd von einem Wiederholungskennzeichen zum anderen gewechselt werden muss.
kurz gesagt sind deine Ausführungen so (auch) richtig - was den Kfz-Anhängerbereich anbelangt, sind Wiederholungskennzeichen meines Wissens nur für (zulassungs- und steuerfreie) land- und forstwirtschaftliche Anhänger zugelassen :!:
Für die grünen Kennzeichen von Sportanhängern braucht man definitiv keine Versicherungskarte!!! Diese Anhänger sind während der Fahrt über das Zugfahrzeug versichert. Grund: Meist werden diese Anhänger nur selten gezogen. Wer ihn öfter zieht, soll sich über diese Regelung freuen.
Wiederholungskennzeichen gibt es meines Wissen nicht mehr seit der Einführung der TÜV-Pflicht und damit des grünen Kennzeichens für Sportanhänger. Beim Wiederholungskennzeichen (schwarz) oder auch selbstgeschrieben gab es noch keine TÜV-Pflicht. Das wurde dann eingeführt, weil teilweise Anhänger unterwegs waren, die fast auseinander gefallen sind. Darum kam dann das eigene Kennzeichen. Die Steuer- und Versicherungspflicht wurde aber ausgesetzt.
Ausserdem sorry: Unser Anhänger hat doch ein schwarzes Kennzeichen. Daher die Versicherungspflicht.
Wiederholungskennzeichen gibts nur noch in der Landwirtschaft und bei Sattelaufliegern, die im Ausland zugelassen sind, aber von einer deutschen Zugmaschine gezogen werden.
Ich muss euch nochmal korriegieren das Folgekennzeichen bei Ausländichen Sattelauflieger gibt es seit einiger Zeit auch nicht mehr ich glaube seit letztem jahr.
nun habe ich ein Problem das ich mit den Antworten die in diesem Thread gegenben wurden nicht lösen kann.
Also ich hatte ja vor einger Zeit geschrieben das wir uns ein Pferd zugelegt haben, nun ist meine Tochter recht erfolgreich in Ihrem Reitsport und es war lästig immer jemanden zu fragen ob man sich seinen Hänger ausleihen könne.
Nun hat ein Vereinsmitglied seinen Hänger zum Verkauf angeboten, da ich den Hänger kenne und alles TipTop ist habe ich ihn gekauft. Auch mit dem Hintergedanken dass ich diesen Hänger für andere Dinge ebenso nutzen kann.
Der Hänger hatte beim Kauf eine schwarze Nummer. Nun war ich heute Morgen bei der Zulassungsstelle und dort erklärte man mir da es sich um einen Anhänger zu Sportzwecken handelt bekomme ich ein grünes Kennzeichen. Auf meine Frage der Hänger hätte doch ein schwarzes meinte mein Gegenüber das könne er sich nicht erklären, denn mein Hänger hat auch nur eine ABE und keinen Brief er weiss nicht wie ich zu einem schwarzen Kennzeichen käme. Er war sehr nett und meinte wenn ich ihn mit einem schwarzen Kennzeichen anmelden möchte müsse ich zum TÜV den Hänger umschlüsseln lassen zu einem gewerblichen Hänger, dann bekäme ich vom TÜV eine Bescheinigung mit der ich dann wieder zu Ihm kommen soll und dann darf er mir einen Brief ausstellen, und einschwarzes Kennzeichen offiziell erteilen.
Das das dann Versicherung und Steuer kostet weiß ich und wäre auch nicht das Problem, da ich den Hänger wie gesagt nicht nur zum Pferdetransport nutzen möchte sondern eben auch um mal große Dinge zu transportieren bis hin zu einem Fiat 500 (bald mein neues Hobby 8) )
Mit dem grünen Kennzeichen darf ich das nicht und werde ich auch nicht machen da ich keine Lust auf Ärger mit der Rennleitung habe.
Was kostet nun so eine Umschlüsselung und wie kann es sein das der Hänger ein schwarzes Schild hat. Der Vorbesitzer war schwerst erstaunt über diesen Zustand denn er hatte den Hänger seit 99 und er hätte damals ohne Probleme die Kiste so angemeldet bekommen. :-k