Ich will ihn endlich auch fahren dürfen

Hallo SGAF-Gemeinde,

ich habe seit einer Woche ein Problem, dass sich Sharan nennt.

Ich habe vom DRK ein Notarzt-Sharan gekauft. Seit einiger Zeit dürfen ehemalige Blaulicht-Fahrzeuge nur noch mit einer TÜV-Bescheinigung wieder zugelassen werden. Soweit kein Problem. Das DRK hat den Blaulichtbalken abgebaut, aber den Dreh-Zug-Schalter eingebaut gelassen. Auch kein Problem. Am Montag wollte ich mir die notwendige Bescheinigung beim TÜV holen. Der Dipl.-Ing. sieht den Schalter und zieht daran. Ich habe gedacht micht trifft der Schlag. In dem Fahrzeug ist eine Schlaglichtschaltung eingebaut, die abwechselnd die Nebelscheinwerfer und das Fernlicht blinken lässt. :^o

**Meine Frage an die Technik-Freaks:

Wie kann ich die blöde Technik komplett lahmlegen. Den Schalter habe ich schon ausgebaut. Ich will aber auf Sicher gehen und den Rest auch ausbauen, wer weiss schon was sonst noch passiert.**

Nicht immer auf den TÜV schimpfen, der Dipl.-Ing. hat nichts dafür berechnet.

#1

Hi DRK,

die Elektronik bekommst Du sicher kostenlos von der Fraktion ausgebaut „90 PS Serie (180 PS nach Chiptuning)“ damit die Pampers auf der linken Spur so richtig fliegen können :smiley:

ok ok hätt ich ja auch gerne aber ich kenn mich mit der Elektronik nicht so aus :slight_smile:

#2

Tja,

gute Frage teure Fragem warum,leider nicht Serie.

Du kannst wenn nur mal die Kabel nachverfolgen wo sie hin gehen. Die müßten normal auf eine Box gehen, wo 2 Relais drin sind. Diese steuern dann die Lampen an. Entwerde isnd sie auf der MFE mit aufgeklemmt oder sogar dirket als Adapter am Lichtschalter.

Aus der Ferne was zu vermuten ist leider schwer,

aber verschlungen ist der weg des Signals :smiley:

#3

Hallo

Leute, ich hab den Schein vom TÜV. Hab erstmal die kabel vom Schalter abgeknipst und den Schalter ausgebaut. Ist eine Fummelarbeit, weil Schalter hinten dick und wenig Platz. Jetzt hab ich erstmal Zeit den Rest auszubauen.

Der TÜV-Mann hat mir gesagt, dass der Wagen mit der Schaltung bei ihm nie eine Plakette bekommen hätte, auch nicht beim DRK. Ist überhaupt nicht zulässig.

Bye

#4

… dafür fahren aber ziemlich viele Leute mit der Zwiebel auf dem Dach mit eben dieser Schaltung rum, oder?

#5

JA JA JA der Liebe Düf, an deiner Stelle hätte ich den schalter schon vor der ersten begutachtung ausgebaut.

Was der Tüv nicht weis macht ihn bekanntlich nicht heis :wink:

hatte am Passi nebler drann die NICHT am Fahrtlich angeschloßen waren (auch keinen Tüv bekommen) naja dann Schalter ab,Kabel versteckt und zu nem anderen Tüv gefahren.

(die Nebler sind Kombiteile Fern/Nebellicht)

*Kay

#6

Hallo

wenn wir nur mit dem fahren dürften was erlaubt ist sähe es sicher so aus.

Einsatz, bitte nicht zu laut an das gerätehaus anfahren,bitte keine fremden Parklätze benutzten

Tor auf,

Blaulicht an, aber bitte nicht zu hell

Martinshorn an, nur tagsüber aber wie immer sollte in der Nachbarschaft jemand schlafen bitte auslassen,

dann leise und langsam zur einsatzstele fahren immer anderen verkehrsteilnehmern vorfahrtlassen.

an der Einsatzstelle bitte Einsatz schnell ohne Lärm, Wasserschaden und Geruchsbelästigung erledigen Straße sofort freigeben niemanden behindern.

Nur schnell sollen wir sein!

Nur wie!

Schon bei der Anfahrt zur einsatzstelle niemand macht den weg frei an Kreutzungen müssen wir schon mal beim abbiegen auf die andere Straßenseite aber keiner macht platz trotz Martinshorn und Blaulicht.

Wenn du hinter einem Pkw herfährst , der sieht dein blaulicht gar nicht, martinshorn er telefoniert oder hört Radio darum Frontblitzer und Springlichtschaltung obwohl in Deutschland beides nicht zugelassen in höhe der Heckscheibe, in der hoffnung das uns jemand sieht.

peter

#7

Hallo

ihr habt das schon verstanden? Der :vw: läuft nichtmehr als NEF, sondern ganz Zivil. Btw: Auch die roten Folien an Hauben und Türen mussten entfernt werden, so dass das Auto jetzt in reinstem Weiß dasteht.

Was die Schaltung betrifft, so ist das die Aussage einesTÜVlers. Es wird wohl oft genug toleriert oder einfach übersehen. Aber sei es wie es ist, Hauptsache läuft und nicht all zu viele km auf der Uhr.

#8

Stellen Sie sich bitte einmal vor, daß Sie an einer Hauptverkehrsstraße wohnen. Nachts um drei Uhr fährt - mit TatüTata und Radau - die Feuerwehr, der Rettungsdienst, das THW oder eine der anderen Hilfsorganisationen mit ihren größtenteils freiwilligen und somit “unbezahlbaren” Helfern an Ihrem Haus vorbei. Sie werden sofort wach und denken eventuell…

… “Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig?”

oder

…“Na ja, nach §38 StVO muß der Fahrer ja mit Blaulicht und Martinhorn fahren”

oder (am wahrscheinlichsten)

…”Müssen die Idioten wieder so einen Krach machen?”

Aber haben Sie schon einmal daran gedacht,

daß diese Idioten vor fünf Minuten noch genauso friedlich in ihrem Bett schlummerten wie Sie?

daß diese Idioten auch um sechs Uhr früh wieder raus müssen wie Sie?

Aber

daß diese Idioten, wenn sie nach zwei oder drei Stunden wieder ins Bett fallen, sowieso nicht mehr schlafen können, weil man halt nicht so gut schläft, wenn man gerade einen Menschen aus einem brennenden Haus oder verunfallten Fahrzeug gerettet hat?

Aber wahrscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht auf Sie trotz §38 StVO das Martinshorn auslassen,

oder weil Sie nicht an einer Hauptverkehrsstraße wohnen. Dann haben Sie eben Glück und brauchen sich nicht über die “Idioten” von der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, dem THW oder von anderen Hilfsorganisationen aufregen.

… Außerdem denken die inzwischen schon selbst:

“WARUM MACHE ICH IDIOT DAS EIGENTLICH ?”

#9

[quote=„Wizzaro“]JA JA JA der Liebe Düf, an deiner Stelle hätte ich den schalter schon vor der ersten begutachtung ausgebaut.

Ich war davon ausgegangen, dass mit Abbau vom Blaulichtbalken das Ding ohne Funktion ist. Und so ein Loch in der Mittelkonsole ist auch nicht schön.

Vorgefahren bin ich beim TÜV mit 04-Kennzeichen.

#10

Hallo

ganz so ist es nicht:

§52 (3) 4. …

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

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