Hinweise zum Copyright etc.

Moin,

denke, ein neuer thread ist hier ok.

Nachdem ja einige ganz Schlaue und einige andere auf sehr ´subtile´ und anonyme Weise ihr Verstaendnis zum Thema Urheberrecht, Copyright etc. verdeutlicht haben, empfehle ich nur mal schnell einen Link. Die momentan im Bundesrat zur Anhoerung anstehenden Aenderungen sind unter ´Info-Richtlinie´ zu finden.

Ist zwar Gesetztestext und daher sicher nicht allgemein verstaendlich, andererseits kann man gut erkennen, dass auch das Internet alles andere als rechtsfreier Raum ist.

Die gedruckte Fassung lese ich seit einiger Zeit aus Berufsgruenden peu a peu abends, nette Bettlektuere …

NDausTue
derauchnichtallessoengsiehtabertrotzdemvorsichtigist

P.S. ach ja, in der ´alten´ Fassung sind u.a. Teil II, Abschn. 1, & 96 und Teil IV, Abschn. 6, § 87a die Grundlage fuer Regelungen im WWW

#1

>P.S. ach ja, in der ´alten´ Fassung sind u.a. Teil II, Abschn. 6, § 87a und Teil IV, Abschn. 1, § 96 die Grundlage fuer Regelungen im WWW

#2

Hallo NDausTue,

wir haben ja schon gemailt wegen der Sache, trotzdem ist eines nicht ganz klar: Wenn die Pläne, die ich anscheinend habe, offiziell auf einer Homepage von VW zum Download standen, wenn auch nicht mit Absicht, dann dürfte an der Weitergabe dieser Pläne nichts auszusetzen sein.

Ich habe jetzt Deinen Link noch nicht weiter verfolgt, nachdem Du dieses ja aber abends noch im Bett liest, weißt Du vielleicht mehr. Ist bestimmt auch interessant für die anderen.

Gruß
Axel

#3

>Wenn die Pläne, die ich anscheinend habe, offiziell auf einer Homepage von VW zum Download standen, wenn auch nicht mit Absicht, dann dürfte an der Weitergabe dieser Pläne nichts auszusetzen sein.

Ist das Wissen, dass die auf einer authorisierten Site verfügbaren Pläne frei zugänglich waren / gewesen sein sollen, eigene Erfahrung oder hörensagen?!

Wenn es sich um den „Russenserver“ als Quelle handeln sollte, glaube ich weder an eine genehmigte noch an eine versehentliche „Freigabe“.

Und, um das Buch nochmals als Beispiel aufzugreifen, wenn ich ein Buch irgendwo versehentlich liegen lasse, gibt das irgend jemandem das Recht, Seiten daraus zu veröffentlichen, ohne sich das Einverständnis des eigentlichen Rechteinhabers einzuholen, weil „lag da ja rum“ ?

Ich kann nur empfehlen bei diesen Dingen SEHR vorsichtig zu sein…

Uli.