Hallo Leute, ich habe heute zum erstenmal einen Wohnwagen gezogen.
Was auffällt ist das der WoWa nach hinten hängt.
Ich habe den Wohnwagen gemessen der Kopf hat wenn er nach Augenschein wagrecht frei steht ca 38 cmhöhe dann wäre er " im Wasser"
Wenn ich meinen 2,0 Sharan auf ebener Strasse messe komme ich auf ca 50 cm Höhe
Alledings leer und ohne hintere Sitze nur einer ist hinter dem Fahresitz.
Ist das normal?
Will in den Urlaub nach Kroatien da wird einiges reingepackt geht er dann soweit runter?
Den Wohnhagen will ich auch etwas nach „vorne“ laden passt das dann?
Wer hatte schon mal das Problem, wie wurde es gelöst?
Soll ich etwa die AHK umbauen?
Ist schon 12 Jahre dran und mir beim PKW Anhängerziehen nicht sonderlich aufgefallen.
Bin für jeden Tipp Dankbar.
Mit sportlichen Grüßen Thomas
#1
Hi
Den Wohnwagen darfst du nach vorne nur mit soviel beladen was deine Stützlast ausmacht, müssten 85kg sein, am besten auf einer Personenwaage im abgekoppelten Zustand nachwiegen
Und das der WoWa nich „in Waage“ ist liegt wohl daran das die Proportionen nicht zusammen passen, stört doch keinen, wird zum schlafen eh abgehängt
mfg Gg
#2
Guten Morgen Gg
Es geht darum das bei einer Senke z.b „Rampe“ oder so die Bodenfreiheit nach hinten zu niedrig ist und im äußersten Fall man sich die einfefahrenen Stützen bzw den Aufbau an oder aufreisst.
Ausserdem fahrtechnich ist schiebt er dann beim Bremsen eher nach oben als wagrecht aufs Zugfahrzeug zu.
Schönes WO MfG
#3
Du solltest den kompletten Wohnwagen mal leer wiegen, damit Du ein Gefühl dafür bekommst, wieviel Du noch im Wohnwagen zuladen darfst. Manchmal ist das erschreckend wenig. Als nächstes den Wohnwagen so beladen, dass eine Stützlast an der Deichsel von 70-85 kg herauskommt. Den Wohnwagen korrekt zu beladen ist manchmal garnicht so einfach. Eine zu geringe Stützlast ist genauso schlecht wie eine zu hohe.
Wenn Du dann, alles was nicht mehr in den Wohnwagen passt, im Sharan verstaut hast und die Familie Platz genommen hat, wirst Du feststellen, dass der Wohnwagen ziemlich waagerecht liegt.