Hauptuntersuchung und Bremsbeläge

Hallo Freunde des SGAF

(und alle anderen Auto-Experten),

ich brauche mal Euren Rat!

Das Thema „nicht bestandene Hauptuntersuchung wegen abgefahrener Bremsbeläge“ hatte wir hier ja schon mal - nun hat es mich auch „erwischt“.

Mein :vw: ist 5 Jahre alt und hat 58.000km runter. Normalerweise war nun der Besuch beim TÜV angesagt, aber ich bekam ein spezielles August-Angebot von meinem VW-Freundlichen im Ort: DEKRA-HU und AU für €69,- .

Ich bin bei solchen Angeboten grundsätzlich skeptisch (da oft „Koppelgeschäfte“ erhofft werden), aber da mein Auto nach dem Urlaubsputz wie neu da stand und von mir (KFZ-Ingenieur) penibelst überprüft wurde, erhoffte ich ganz bequem ein paar Euros zu sparen (beim TÜV kosten HU+AU bei uns derzeit ca. €85,-)

Es kam wie es kommen musste: Mittags der Anruf vom Freundlichen: „DEKRA bemängelt Bremse hinten, Bremswirkung gut aber Beläge sind runter - sollen wir die gleich machen?“

Ich sagte, dass mir bewust sei, dass die Beläge nicht mehr neu sind, aber die Verschleißgrenze m.E. noch nicht erreicht sei und auch die Verschleißanzeige (16´´-Bremse hat an jedem Rad ein Belag mit Sensor) bislang nicht angesprochen hätte (d.h. üblicherweise noch mehr als 4mm Belagstärke).

Ich bat darum, den DEKRA-Prüfer zu überzeugen, dass der Verschleißzustand der Bremse dem Besitzer des top-gepflegten Wagens bekannt sei und dass die Beläge beim Erreichen der Verschleißgrenze selbstverständlich erneuert würden. D.h. Hinweis auf Bremsenverschleiß im Protokoll, aber Plakette bitte zuteilen.

Nach wenigen Sekunden der erneute Rückruf: „Keine Plakette, der Prüfer besteht auf Erneuern, ein Belag ohne Verschleißanzeiger sei unter der Verschleißgrenze des Herstellers. Sollen wir das erledigen?“

Ich verneinte, da ich dies mit einem befreundeten KFZ-Meister selber erledigen kann.

Nun das Problem: Ich habe neue Beläge verbaut und die alten vermessen. Ergebnis: Alle vier Beläge der HA sehr gleichmäßig abgenutz auf ca. 5mm (Belag ohne Rückenplatte), weshalb auch die Verschleißanzeige noch nicht aktiv geworden ist.

Keine Spur von einem Belag, der unter der Verschleißgrenze des Herstellers (2-3mm) ist.

Was kann man gegen so ein HU-(Fehl-)Gutachten tun?

Ich bin echt sauer darüber, denn es bleibt der Verdacht, dass hier im Sinne der Werkstatt versucht wurde, Mängel zu finden, die das Fahrzeug gar nicht hat.

Besonders die Nachprüfung und deren Kosten (ca. €15,-) nerven mich, da ich der Meinung bin, dass der Ermessensspielraum des Prüfers hier überschritten wurde.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. weiß Rat was man in so einem Fall tun kann ?

Viele Grüße und Dank für Antworten,

Harald

#1

Da Du vom Fach bist, und Beweise hast, sprech den Dekra- Prüfer direkt an. Wenn er dir die Kohle zurückgibt bzw die Plakette erteilt ist alles in Butter.

Erzähl Ihm das Du andernfalls ein richtiges Faß aufmachst, inkl. Betrugsanzeige. Weder Er noch sein Arbeitgeber werden ein Interesse daran haben vor Gericht oder einer einschlägigen Autozeitung namentlich erwähnt zu werden.

Die Dekra-Prüfer leben von den Werkstätten, die sie anfordern.

Das die bei HU+AU für 69€ keine Kohle machen ist auch klar. Aber warum bist Du nicht zum TÜV gefahren, wenn Du sicher warst das alles o.k. ist? Die sind mittlerweile recht handzahm, seit sie echte Konkurenz haben.

Mit freundlichem Gruß

Christian

#2

Hallo Christian,

bei dem Angebotspreis war in erster Linie die AU sehr günstig, da auf der Rechnung die DEKRA-HU mit immerhin €54,- vermerkt war (=AU für €15,-).

Beim nächsten Mal werde ich aber sicher wieder die 25km Entfernung zum TÜV und die dortigen €85,- HU/AU-Gebühren investieren … .

Viele Grüsse,

Harald

#3

… das stimmt :?

Der TÜV-Prüfer hatte bei meinem 17Jahre alten Golf nur eine NEbelschlußleuchte ohne Funktion, ein defektes Gelenk an der Spurstange und eine einseitig wirkende FESTSTELL-Bremse bemängelt (90 zu 110Nm ???) sonst nichts… KEINE Plakette…

Zur Nachuntersuchung zur DEKRA, da ich gerade fertig war mit der Rep. und bei ATU der Pfüfer war. Und???

Der Aggregateträger total verrostet und eingerissen( dieser Aggregateträger hält die beiden Vorderräder und die Motor-Getriebeeinheit nebst Lenkung), Querlenkerlager ausgerissen… wieder keine Plakette… UND DAS IST GUT SO!!!

Bei einem derartigen „handzahm“ sein, verzichte ich zukünftig auf einen TÜV-Besuch.

Lt dem DEKRA-Menschen ist das eine typische Golf II-Schwäche (er hat ca 15 Golf bisher beanstandet) und letztendlich auch immer das Aus für einen, der seine Autos in der Werkstatt machen lassen muß.

Nur nochmal erwähnt, dieser Träger entscheidet beim Versagen ev. über Leben und Tod(!), nicht aber eine Feststellbremse die 90 zu 110 zieht …

wie gesagt soviel zum Thema „handzahm“…

Bisher war ich immer der Meinung der TÜV ist die „bessere“ Instanz, bisher…

aber BTT :

Ich halte das Verhalten des Prüfers für korrekt, schließlich geht es nicht um irgendein Blinkerbirnchen, sondern um die Bremsen.

Die 3mm bis zur Herstellerverschleißgrenze bzw der 1mm bis zur Verschleißanzeige machen das Kraut nicht fett, zudem sich die HA-Bremse sowieso schneller abschleift(nach Erfahrungen aus unserem Forum), als die vorderen.

Ich finde es nicht schlimm, dass du 15Euro Nachuntersuchung zahlen mußt, wenn du bei einer Rep in Eigenregie mehrer hundert gespart hast… Sonst hättest du´s ja auch gleich in der VW-WS machen lassen können 8)

Meiner Meinung nach stehen die 15 Euro in keiner wirklichen Relation zum Rep-Preis in der VW Werkstatt…

Dem Prüfer kannst du sicher nicht ans Bein xxxxx, weil er nach seinem Ermessen entscheidet (in seiner Verantwortung und Aufgabe!!), nachdem eine Verschleißanzeige auch ganz einfach mit VAG-Com (STG 17, Softwarecode um -1 änderen, ganz simpel und ohne VAG-COM ist die Deaktivierung nicht sichtbar!!!) wegcodiert sein kann, ist das keine Sicherheit, dass eine abgefahren Bremse auch erkannt wird!!!

Ich weiß mein Posting istnicht in deinem Sinne, aber denke bitte einmal von der anderen Seite über diese Sache.

Es gibt nämlich auch Schlamperer unter den Autofahrern (Du bist nicht gemeint) und für die muß die Werkstatt und der Prüfer „mitdenken“, auch wenn´s manchmal nicht ganz uneigennützig ist…

sharibo

#4

Du wirst doch nicht allen Ernstes wegen 15Euro Nachuntersuchung, jemanden „Betrug“ o.ä. vorwerfen wollen.

Dein Ärger wäre vielleicht berechtigt, wenn du sofort anschliessend zum TÜV wärst, und der hätte dir eine gute Bremsen attestiert, aber das hätte dich wieder 54Teuros gekostet 8) (Bei uns übrigens nur 49.-) und vielleicht auch keine Plakette…

„Betrug“ wäre wohl eher gewesen, wenn der dir die Weiterfahrt untersagt hätte, für den Fall du läßt die Bremsen nicht SOFORT und hier machen…

sharibo

#5

Ganz meine Meinung,

das hat allerdings nix mit tüv oder dekra , sondern mit dem Prüfer zu tun. (der wird halt selber nen Golf 2 mit identischem Schaden gehabt haben und achtet jetzt drauf.

Prinzipiell ist es eigentlich immer „schlecht“ für HU bestehen, wenn der Prüfer sich mit dem Auto zu gut auskennt. Ihm sind dann Schwachstellen bekannt, die er bei anderen Autos nicht kennt.

z.B. Achtet jeder bei der HU beim kleinen Renaults und 3er BMW auf gebrochene Federn, bei anderen Fahrzeuge weniger.

Bremse 90:110 ist ein geringer Mangel, erheblicher Mangel ist die ausgeschlagene Vorderachslenkung. bei der Wiedervorführung müssen aber alle Mängel auch die geringen behoben sein.

Rein juristisch hätte der Prüfer bei der Nachuntersuchung auch nur die Behebung der festgestellten Mängel prüfen dürfen.

Andreas

#6

Hallo Sharibo,

die €15,- sind sicher nicht das Problem, sonst sollte man besser keinen Sharan fahren … . :wink:

Das man bei Bremsen eher auf die „sichere“ Seite gehen sollte, ist ja auch in Ordnung.

Aber: in meinem Fall gab es ja nach der telefonischen Rücksprache die Aussage, dass drei Beläge hinten noch i.O. sind, aber bei einem (innen!) die Verschleißgrenze des Herstellers erreicht sei, so dass die Beläger erneuert werden müssten. Weiterhin wurde gesagt, dass dieser verschlissene Belag keine Verschleißanzeige hätte, so dass das nichtansprechen der Verschleißanzeige ohne Bedeutung sei.

Nach der Demontage der Beläge zeigte sich aber, dass alle vier Beläge die gleiche Stärke von ca. 5mm aufweisen und auch der bemängelte Belag rechts innen sehr wohl mit einem Verschleißanzeiger ausgerüstet ist und dieser erkennbar noch nicht freigelegt war.

Wahrscheinlich ist es verletzte Eitelkeit, dass MEIN top-gepflegter Sharan nach 5 Jahren mit erheblichen Mängeln durch die HU gefallen ist … :wink: , aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass das erstellte Gutachten nicht zutreffen war.

Gruß

Harald

#7

Sehe ich auch so,

aber ich will ja von der HU wissen, ob meine Karre verkehrssicher ist…

Natürlich ist ein lascher Prüfer angenehmer für den Geldbeutel…

Ich habe die TÜV-Mängel nicht in fragegestellt (auch nicht den TÜV, aber zu dieser Zweigstelle werde ich nicht mehr gehen…) finde aber, dass die Feststellbremse mit 90/110 in der groben Toleranz unterliegt, die Betriebsbremse ist ja gleich gewesen, aber egal neue Belege/Seil und gut…

Leider habe ich kein Bild vom Träger gemacht, dass kann bzw darf nicht übersehen werden, zudem der erste Prüfer bestimmt 5 Minuten unter dem Auto verbracht hat…

sharibo

so wieder ab BTT

#8

Jo, ich würde von diesem AUTOHAUS Rechenschaft fordern nicht vom Prüfer.

Bzw dieses Autohaus meiden, falls bekannt ist, dass solche Machenschaften an der Tagesordnung stehen…

Falls eine Verschelißschleife im Belag angekratzt gewesen wäre, hättest du es im KI gesehen!!!

sharibo

#9

Hallo,

also ich persönlich finde es schon gut, wenn der Prüfer mal etwas genauer hinschaut und Defekte (sofern sie wirklich welche sind) auch erkennt und bemängelt.

Ich kümmere mich selber nach bestem Wissen und Gewissen um die Wartung, Funktion und Sicherheit meines Galaxy. Aber es ist ganz gut, wenn auch mal ein Prüfer das Auto mal genau unter die Lupe nimmt. Der findet vielleicht doch mal was, was ich vielleicht übersehen habe. Und das ist mir meine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer schon Wert.

Dazu gehe ich aber grundsätzlich nicht mehr zum Freundlichen! Leider machte ich da mit mehreren Fahrzeugen bei unterschiedlichen Freundlichen durchwegs NUR schlechte Erfahrungen. Ich wollte früher auch immer mit diesen „günstigen Komplettangeboten“ sparen. Wurde im Nachhinein immer teurer.

Und da halt keiner was umsonst machen kann, wird eben mit den Reparaturen abkassiert. Ist doch in der heutigen Zeit leider schon fast zum ungeschriebenen Gesetz geworden.

In Deinem Fall bzgl. des Bremsbelages würde ich ein wirklich sehr ernsthaftes Wort mit dem Freundlichen sprechen. Wenn er nicht „freiwillig“ einlenkt, würde ich mit entsprechenden Maßnahmen drohen.

Hier gehts nämlich auch ums Prinzip! Die Werkstätten müssen eben auch merken, dass es so nicht geht!

Und natürlich wäre das dann mein letzter Besuch bei diesem Freundlichen. Wer weiß, was der sonst noch alles treibt?

Mitleid habe ich mit den Leuten, die sich leider nicht selbst helfen können. Wenn einem das Hintergrundwissen fehlt kann man die Diagnosen und Arbeiten halt nicht kontrollieren. Aber deswegen geht man dann ja zur Werkstatt.

Ich für meinen Teil denke mir eben, dass es auf Dauer nicht teurer kommt bei einer wirklich berechtigten Nichtzuteilung der Plakette eine Reparatur ausführen (lassen) und nochmals vorstellig zu werden.

Gruß

Falti

#10

… um das Thema zum Abschluß zu bringen:

Ich war mittlerweile zur „Nachprüfung“ und habe dem Prüfer (war wieder der gleiche) mein Unverständnis über das HU-Gutachten geäußert.

Er ließ sich alle vier Bremsbeläge zeigen und war etwas „betroffen“, dass ja doch alle 4 noch ganz gut aussehen ("…in eigebautem Zustand ist das ja so schwer zu beurteilen …, da habe ich mich wohl getäuscht …, …"). Er hat sich höflich entschuldigt und die Plakette gabs nun umsonst (was wohl eigentlich nicht zulässig sei) … .

Was mir auffiel: Vom Service-Personal des Freundlichen (die ich ja 2x telefonisch gebeten hatte, den Prüfer vom meines Erachtens i.O.-Zustand der Bremsbelagstärke zu überzeugen) war plötzlich keiner mehr zu gegen … .

Gruß und Dank für Eure Kommentare

Harald

#11

Moin,

genauso hätte ich es auch gemacht. Die ausgebauten Beläge bei der Nachuntersuchung vorgezeigt und um eine Stellungnahme gebeten.

Auch wenn es hier im die Bremse geht, sollte nicht alles „auf Verdacht“ getauscht werden. Wo soll das dann enden?

Irgendwie scheinen da wohl tatsächlich andere Interessen eine starke Rolle gespielt zu haben. Dass es nun die Plakette umsonst gab, ist ja wohl das Mindestmaß an Wiedergutmachung.

Das von der Werkstatt niemand was zum Thema sagen wollte, ist ein Armutszeugnis. Da würde ich mein Auto nie wieder abgeben.

Täuschen kann sich jeder mal, aber wie kann es sein, dass alle Beläge die gleiche Reststärke haben und nur einer bemängelt wird? Wenn alle Beläge bemängelt worden wären, würde ich dem Prüfer die Täuschung noch eher abnehmen…

Gruß

Meschi