Hat schonmal jemand die Luftausströmer beleuchtet?

Hallo, hab neulich in ner Zeitschrift gesehen, wie einer bei seinem BMW die Luftauslässe im Armaturenbrett mit LEDs beleuchtet hat.

Hat mir ganz ut gefallen und würd es auch gerne bei meinem :vw: einbauen.

Hat das vielleicht schon mal einer von euch ausprobiert?

Bin mit dem anschließen von LEDs nicht so vertraut, brauch ich da irgendnen Widerstand wenn ich die auf die Innenraumbeleuchtung anschließe?

#1

Die Beleuchtung der Ausströmer ist bei einigen Modellen serienmäßig verbaut.

Zur Nachrüstung empfehle ich Dir folgende Lektüre:

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und

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Gruß

Don

#2

Und Grundlagen für LED´S löten findest Du hier

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gruß

#3

ich hab eigentlich gemein, dass der Lüftungskanal hinter den Gittern (also der Raum, aus dem die Luft kommt) beleuchtet wird.

Hat das schon mal einer gemacht?

#4

#-o [-X [-( Ich denke wenn du damit einer grün weißen Streife auffälst dann ist dein Dicker ganz schnell stillgelegt.

Denn nur die fahrzeugeigenen Lichter dürfen vn außen zu sehen sein. nichts anderes. Will heißen damit hast Du keine Zulassung nach der STVO

Gruß Frank

#5

Also bei innenbeleuchteten Luftkanälen ist die Abstrahlung nach außen wohl vernachlässigbar - da dürfte die Rennleitung auch bei einer Kontrolle überhaupt nicht drauf anspringen. Ausnahme: 500W-Flutlichter :smiley:

#6

@Thwfrank

Hast Du für deine Aussage auch eine Quelle.

Ich hab in der StVZO über Innenbeleuchtungen von Pkw nichts gefunden.

Ich denke die Innenbeleuchtung fällt nicht unter lichttechnische Einrichtungen anPkw.

Solang die Sicht des Fahrzeugführers nicht beinträchtigt wird (analog § 54a StVZO) und keine Verwechslungsgefahr mit den lichttechnischen Einrichtungen besteht, seh ich kein Problem, oder?

Gruß

t.klebi

#7

Zum Thema Innenbeleuchtung gibts in der StVZO auch nichts. Deswegen kann man ja da machen, was man will, solange daraus eben keine Außenbeleuchtung wird - sprich: Der Lichtschein nach draußen so hell wird, daß es andere stört bzw. zu Verwechslungen und Gefahren führt. Und das wiederum ist Ermessenssache von TÜV und Rennleitung.

#8

Wenn es keine Maßnahmen bei StVO gibt, wieso darf man dann keine blaue Innnenraumbeleuchtung haben?

#9

Man darf keine blaue Innenbeleuchtung haben? :shock: Aus welcher Vorschrift soll sich denn dieses Verbot ableiten?

Gruß

t.klebi

#10

Klar kannst Du eine blaue Innenraumbeleuchtung haben. Du kannst die sogar während des Fahrens einschalten - solange die o.g. Regeln eingehalten werden.

#11

Klar kann ich !

§§49a bis 54b StVZO

Genau durchlesen.

meine Blaue hatte auch schon mal Augenmerk der POL nachsichgezogen.

Nachdem ich beim TÜV war und der Mann mit einem Lichtmeßgerät im DUNKLEN Raum meine LED`S gemessen hatte konnte ich mit Freifahrtschein weiter fahren.

Anders jedoch damals im Polo wo genau ich die Lüftungskanäle beleuchtet habe.

Ebenfalls mit blauen und roten LED`S jenach einstellung warm und kalt. :smiley:

naja das wiederum fand der Tüv Mann nicht so prickelnd und ich durfte die weider ausbauen. :twisted:

naja nur bis zum Termin :smiley: Danach mit Zusatzschalter.

gruß frank

#12

Habe ich kann bilder morgen reinstellen wenn du magst

#13

Sorry, aber der einzige Hinweis auf Innnebeleuchtungen in o.g. Paragraphen bezieht sich auf Omnibusse. Der Rest behandelt lichttechnische Einrichtungen an Pkw.

Du hast persönlich TÜV-Erfahrungen in dieser Angelegenheit gesammelt und offensichtlich gibt es da ein gewisses Konfliktpotential. Nur würde mich intereressieren, auf welche Vorschriften sich der TÜV gestützt hat.

Es gibt ja auch Beispiele für Meinungen Vieler, die einer Überprüfung nicht standhalten (z.B. Lastindex des Reifens muss mindestens dem im Fahrzeugschein entsprechen oder Fahrradfahren mit Kopfhörern ist verboten)

Gruß

t.klebi


#14

Auf die Vorschrift das die Beleuchtung nach außen hinnicht störbar für andere sein darf.

Mach dir mal eine Neonröhre in den Beifahrerfußraum und düs los.

Sieht eine Pol das von außen bist du reif . in krassen Fällen bleiben die Fahrzeuge an Ort und Stelle stehen.

gruß Frank

#15

Was Frank schreibt scheint richtig zu sein:

Quelle: click.gif

Eine Stellungnahme der Dekra zu diesem Thema:

oder der TÜV Nord: click.gif

Ich habe jetzt eine ganze Zeit gesucht, aber nirgends eine klare Regel gefunden, was erlaubt ist und was verboten.

Es scheint also eine Auslegungssache zu sein.

Gruß

Don

#16

ich hab auch noch ein wenig recherchiert.

Die Vorschriften scheinen wohl nicht direkt aus der STVZO zu stammen, sondern aus entsprechenden EU-Richtlinien.

§49a STVZO

„Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates … zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 … bezieht“

Dort sind auch diverse Innenbeleuchtungen beschrieben.

Gruß

t.klebi

#17

Also man darf doch blau im Innenraum leuchten??

#18

Ja aber nun mal nicht die Luftschächte.

Gruß

#19

Und woher nimmst Du dieses Wissen?

Da steht alles mögliche drin, nur eben dieses habe nicht wirklich gefunden.

Gruß

Don