Grundsätzliche Frage zwecks Womo-Zulassung

Moin moin. Wir überlegen uns einen Transporter zu kaufen und ihn dann anschließend auch zum Campen zu nutzen., soll heißen er soll auch mal transportaufgaben übernehmen. Jetzt die Frage: Lkw zulassung mit Möbel als Ladung sollte gehen. Wie sieht es nun rein rechtlich aus wenn wir das als Womo umschreiben lassen mit festen Möbeln? In wie weit darf man das noch als Transporter nutzen?

Als Hintergrundinformation: Entweder soll ein alter RTW als Basis dienen oder ein Daily/Crafter in ganz lang( so etwa 7 meter länge).

Kennt sich da jemand mit aus? Ich hab mir schon die Finger Wund gegoogelt aber keine Antworten drauf gefunden.

Mfg Nico

Servus!

Etwas Offtopic: Ich bin Ehrenamtler beim Roten Kreuz. Nicht im Rettungsdienst tätig. Aber einen gebrauchten RTW würde ich mir nicht ans Bein binden wollen. Evtl. einen gebrauchten KTW …
Begründung: So ein RTW hat (wie der KTW) keine festen Fahrer, wird also von vielen Fahrern gefahren. Findet nicht jeder Gebrauchtkäufer gut. Der Unterschied zwischen RTW und KTW liegt in ihren Einsätzen. Ein KTW fährt - mehr oder weniger - wie ein Taxi. Ein RTW wird im Einsatzfall gestartet und muss dann auch wenn er noch kalt ist Leistung bringen. Vorgewärmt stehen eher weniger RTWs. Das geht auf das Material.

Gruß - HMSmily
ps: Das letzte Mal als ich mich mit dem Thema beschäftigt habe war der Unterschied LKW / Wohnmobil für die Zulassung eine „wohnliche Ausstattung“. Was immer man darunter auch versteht.

Danke für deinen Einwand. Darüber nachgedacht habe ich schon. Ich entscheide das je nachdem was der Hauptzweck werden soll. Mir ging es eher um das rechtliche. Einen Pferdeanhänger mit grüner nummer darfst du zb. nicht für andere Dinge benutzen als für den transport von Oferden oder grundsätzlich andere Sportgeräte weil es sonst Steuerhinterziehung ist. Ubd darauf ziehlt meine eigentlich frage eigentlich ab.

Zu der Zeit als ich mich dafür interessiert habe, war der Stand wimre: LKW-Zulassung umgebaut zum Camper = Steuerhinterziehnung
Wobei die Definition des Campers mit „wohnlicher Ausstattung“ hinreichend schwammig war. Ich hoffe das man das mittlerweile klarer definiert.

Mein letzter stand ist: wenn das mobilliar Werkzeuglos entfernbar ist, zählt es als Ladung. Deshalb gibt es einige Firmen die ganze Module für die kastenwagen verkaufen, die nur mit Spanngurten befestigt sind.

So kenne ich das auch, ich kann mir nicht vorstellen , dass es bei den laufenden Kosten ein großer Unterschied ist.

Man muss eher an die Plakette denken , die Camper afaik nicht brauchen .

Das stimmt auch nach meiner Erinnerung so, aber bei LKW hast du ganz andere Kosten als bei einem WoMo. Angefangen von der jährlichen HU bis zu Mautkosten usw. Da muss das Ding schon laufen damit sich der Unterschied rentiert.
Da ist es rechtlich auch mit der WoMo Nutzung etwas einfacher wenn dann dort vereinzelt nicht gewerblich Sachen transportiert werden.
Wenn man den Ausbau einigermaßen clever macht klappt das auch ganz gut die Vorgaben zu erfüllen und trotzdem noch eine vernünftige Ladefläche zu haben.
Allerdings musst du unbedingt auf die Gewichtsklassen achten. So Ausbauten mit Schränken sind durchaus recht schwer und man hat dann u.U. sehr wenig Zuladung. Alternativ kann der Crafter auch über 3,5 t aufgelastet werden, hat aber dann höhere Kosten im laufenden Betrieb (Maut, Stellplatz etc.) und kann nicht mehr mit jedem Klasse B gefahren werden. Kleiner Tip falls das nötig ist: Auflastung bis 4,25t, da eine Änderung im Führerscheinrecht geplant ist.
KTW ist ein guter Tip. RTW sind meist recht fertig und lange Crafter laufen oft im ersten Leben bei den Paketdiensten. Wenn du die schon live erlebt hast lässt du davon auch die Finger.
Mittlerweile bekommt man auch teilweise Behörden- oder Kommunenfahrzeuge. Bei uns ging kürzlich ein Gemeindebus mit 6m und Fenstern weg der keine 50.000 km auf der Uhr hatte.

Moin,
also nennenswerte Unterschiede zwischen WoMo und LKW gibt es wohl erst, wenn man die 3.5to knackt.
Daher lohnt es sich meiner Meinung nach, wenn man drunter bleibt. Beim LKW sind schon mal die 24 Monate HU und der klassische Führerschein B ein wichtiger Punkt.

Mein T6 läuft als LKW und hat einen Ausbau, den ich werkzeuglos rausnehmen kann. Dauer 15 Min, dann ist die Karre leer. Mit der Lösung bin ich sehr happy, frist nicht die Haare vom Kopf, ist universell einsetzbar und erfüllt genau das, was ich brauche.
Aber andere Leute, andere Vorstellungen/Ansprüche/Nutzung.
Sowas ist individuell zu betrachten.

Gruß
Meschi

Hallo Chaot. Mit LKw war eher die Gattung gemeint( also Sprinter/Crafter usw bis 3,5 Tonnen mit Lkw Zulassung).

Zumal die nächste Frage: Gilt für die Transporter auch das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger?( Simultan wäre die Frage auch zu klären bei z.B 6 tonner privat genutz wegen Sonntagsfahrverbot mit Anhänger)

Und genau diese Frage würde mich im Vorfeld natürlich interessieren da sie grundsätzlich die Fahrzeugauswahl beeinflusst…

Wenn du dir da ganz sicher sein willst würde ich mal bei denen anfragen die dich im Zweifelsfall rauswinken:

Wenn du von denen was schriftlich hast kannst du dich dann ja auch darauf berufen.
Wie gesagt ist nach meinem Kenntnisstand ein vereinzelter Materialtransport im Wohnmobil zulässig. Also deinen Umzug solltest du damit schon fahren dürfen.
Aber ich denke wenn du bei der BAG eine Mailanfrage stellst wie weit das Zulässig ist wirst du sicher eine vernünftige Auskunft bekommen. Ich habe bisher von dort nur vernünftige Antworten bei meinen Anfragen bekommen.
Das mit dem LKW habe ich dann falsch verstanden. Bei uns fährt ein Gartenbaubetrieb einen 3,5 t LKW mit einer Wechselpritsche. Also Kipper oder Wohnaufbau. Deshalb war ich gedanklich da so in der Richtung unterwegs.

Diese einjährige HU (und eventuelle Führerscheinthemen) sind WIMRE (unter den 3,5t) nur bei gewerblicher Nutzung relevant. Der Berlingo meiner Eltern mit LKW-Zulassung musste nur alle 2 Jahre zur HU.
Wenn sich da nichts geändert hat, ist die Nummer mit dem LKWewehchen und dem Anhänger Sonntags tatsächlich vom Fahrverbot betroffen. Auch in privater Hand. Aber da kann ich mich irren, meine Info ist da arg veraltet.
Meine Kollegin baut ihren (zur Zeit als LKW zugelassenen) Caddy zum Microcamper aus. Sie hat keine AHK und auch keine Bestrebungen Eine nachzurüsten. Sie rechnet gerade durch was die Versicherung und die Steuer jeweils kostet, und dann wird nach der preiswerteren Variante ausgebaut. :slight_smile:

Ich hatte früher einen gewerblich betriebenen LT28 mit LKW-Zulassung, mit dem ich auch unseren privaten Wohnwagen zog. Das gab öfter mal Schimpfe, am Schluß mit Androhung lustiger Ordnungswidrigkeitsgelder. Ich hätte dafür eine Sondergenehmigung gebraucht, die zu bekommen kein Problem gewesen wäre. Aber halt Kosten von damals 450 Euro/Jahr.

Ich habe msl ne Anfrage an die bag gestartet. Mal schauen was da kommt.

Das BAG ist nicht zuständig, das es sich beim Güterkraftverkehr (im Sinne des BAG) per Definition um den gewerblichen Transport handelt.
Mit der LKW-Zulassung als Privatmann bekommst Du Deinen Stress von den ganz normalen Sreifenpolizisten und beim Grenzübertritt vom Zoll oder Bundespolizei. Da bin ich nicht so trittfest.

Die BAG ist aber zuständig wenn du im Wohnmobil Ladung transportierst. Deshalb habe ich die hier empfohlen.
Wenn das privat ist sind sie nur da um festzustellen das es eben nicht gewerblich ist, aber zumindest kennen die sich mit der Zulässigkeit eher aus als ein normaler Streifenpolizist.
Die kontrollieren übrigens auch auf den Autobahnen an Autos mitgeführte Anhänger. Habe ich selbst schon gesehen. Auto mit Hänger ohne irgendwelche Firmenkennzeichnung in einer BAG Kontrolle.

Die Frage ob LKW oder Womo hatte ich mir selbst gerade gestellt.
Daher meine Sicht:
Erstmal würde ich vom Crafter die Finger lassen. Die rosten einfach zu stark. Der Ducato und seine baugleichen Geschwister Jumper und Boxer sind immerhin verzinkt. Leider musst du bei den letzten beiden aufpassen dass sie nicht den „Puma“-Motor von Ford haben. Die verrecken früher oder später alle.
Was verstehst du unter „als Transporter nutzen“? Wenn die Ladungssicherung gegeben ist und die Transporte privater Natur sind ist es meiner Meinung nach nichts anderes wie wenn du deinen PKW z.B. für einen Umzug und nicht zum Personentransport nutzt. Die Womo-Ausstattung muss dazu halt drin bleiben.
Gewerblich sieht das aber anders aus. Daher bleibt mein Ducato auch ein LKW. Das alleine schon, da er nicht unter die 1% Regelung fällt.
Private Fahrten dürfen damit ja auch gemacht werden. Da greift auch seit ein paar Jahren das Anhängerverbot an Sonntagen nicht mehr.

verkehrsordnung - § 30 Abs. 3 und 4 StVO

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

Quelle: Straßenverkehrsrecht - Auszug aus der Straßenverkehrsordnung - § 30 Abs. 3 und 4 StVO - Bundesamt für Güterverkehr
Und nochmals erklärt:
Lkw-Fahrverbot: Für wen gilt das Sonntagsfahrverbot? | ADAC

Tüv bleibt bei unter 3,5t bei 2 Jahren, egal ob Womo oder LKW solange das Fahrzeug nicht vermietet wird.
Wenn es mal ums auflasten geht ist auch wieder der Ducato mit dem Heavy-Fahrwerk interessant. Die zulässigen Achslasten geben das ohne technische Änderung schon her.
Dann ist aber eine jährliche HU Pflicht.

Gegen Rost hilft frühzeitige Vorsorge, das war vor 40 Jahren so und ist heute wieder genauso nötig wie damals