Hallo zusammen,
zunächst einmal ein großes Lob an die Runde. Dieses Forum ist einfach spitze. Gerade mir als Leie hilft es ungemein, Durchblick zu erlangen.
Ich habe mit meinem Sharan V6 BJ 2004 folgendes Problem:
Der Wagen wurde von mir im November 2009 gebraucht bei einem freien Kfz-Händler/Autowerkstatt erworben. Im Februar 2010 ging die gelbe Motorleuchte an und der Motor rasselte. Der Kilometerstand war ca. bei 65.000 KM.
Die Fehlerananalyse beim Händler ergab ein Problem mit der Steuerkette/Kettenspanner. Das Problem wurde zunächst im Rahmen der Gewährleistung behoben. Wie genau, wurde mir nicht schriftlich mitgeteilt. Ich nahm natürlich an, dass Kettenspanner, Kette und Gleitschienen ersetzt wurden.
Pünktlich nach Ablauf der einjährigen Gewährleistung ging nun Anfang Dezember nach nur 12.000,- gefahrenen Kilometern (Stand 77.000 KM)wieder die gelbe Motorleuchte an.
Die Fehlernalyse dirket beim VW-Händer ergab diesmal „falsche Zuordnung Nockenwellenssensor Bank2“ oder so ähnlich.
Dies weist laut VW wieder auf ein Problem mit der Steuerkette hin. Artikel in diesem Forum bestätigen dies ebenfalls.
Der Analyse durch VW lag bereits ein Kostenvoranschlag über ca. 1.100,- EUR zwecks Wechsel Steuerkette bei.
Ich möchte diese Reparatur natürlich im Rahmen der Gewähreistung für die erste Reparatur im Februar 2010 durch den Autoverkäufer durchführen lassen.
Auf diesen Sachverhalt angesprochen gab der Autohändler an, bei der ersten Reparatur nur den Kettenspanner ersetzt zu haben, nicht aber Gleitschienen und Steuerkette. Ein Austausch der Steuerkette im Rahmen Gewährleistung für die vorangegangene Reparatur lehnt er zunächst ab.
Mir drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass die erste Reparatur nur notdüftig und preiswert durchgeführt wurde, in der Hoffnung, dass dies für die Gewährleistungsfrist von einem Jahr Bestand hat. Dennoch habe ich den Wagen heute dortgelassen in der Hoffnung eine Regelung zu finden.
Meine Frage:
Ist es üblich und sachlich fachlich zu vertreten, dass bei rasselnder Steuerkette und gelber Motorleuchte Anfang 2010 nur der Kettenspanner gewechselt wurde. Oder hätten im Rahmen einer sachgerechten Reparatur auch die Steuerkette/Gleitschienen getauscht werden müssen?
Wenn dies so ist, ergibt sich aus meiner Sicht der Anspruch auf Gewährleistung.
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen.