Getrickse bei Gewährleistung Hdl.Gebr.Wagen - worauf achten?

Hallo,

ich habe 2 Sharans von Händlern im Auge, aber bei Beiden ist es irgendwie mit der Gewährleistung „komisch“:

Der eine sagt, er verkauft den Wagen nur im Auftrag „eines Freundes“ und kann daher keine Garantie geben. Mmh, vom Händler auf dem Händlerplatz inseriert, vom Händler angeboten und vorgeführt - und dann solche Sachen? Ist das seriös?

Zweiter Fall: Wagen steht beim Händler, wird vom Händler auch verkauft - aber Gewährleistung?

„Garantie und Inzahlungnahme bieten wir auch an.“ steht da.

Ich habe leider vergessen, den Verkäufer zu fragen (und nun ist erstmal WE) - aber sollte Garantie bzw. Gewährleistung nicht vorgeschrieben sein?

Was meinen die Rechtsexperten ?

Gruß

Volker

#1

Hallo kenny63,

von dem 1. Wagen solltest Du die Finger lassen, weil der Wagen im Auftrag verkauft wird.

Klick mal auf das blaue Wort Gewährleistung.

#2

HI

Du musst dir klar darüber werden was du kaufen willst, Garantie, Gewährleistung oder aber ein Auto?

Garantie ist eine freiwillige Leistung die ein Händler geben kann, die bezahlst du dann extra und musst nach den Bedingungen handeln.

Gewährleistung ist seit 2002 eine gesetzliche Vorschrift, Händler die sich davor drücken sind lt. vielen Leuten grundsätzlich Betrüger die dem Käufer das Fell über die Ohren ziehen wollen, blos weil sie aus reinem Überlebenswillen manche Autos nur ohne Gewährleistung verkaufen.

Ich ziehe es vor weder das eine noch das andere zu kaufen, sondern entscheide mich immer wieder dafür einfach ein Auto zu kaufen, ich fahre es zur Probe, besichtige es ausgiebig und wenn der Preis passt dann schlage ich zu.

Meist habe ich ohne Gewährleistung soviel Geld gespart das mich ein evtl.Schaden nicht gleich umbringt, oder dazu zwingt zum Anwalt zu rennen blos weil sich der Händler (auch VW Händler praktizieren das) vor der Gewährleistung drücken wollen.

Aber entscheiden muss jeder selbst was er kaufen will

mfg HH

#3

Hallo Michael,

es ist richtig, dass sich viele Händler vor der Gewährleistungspflicht drücken wollen und auf die Unkenntnis der Kunden bauen. Deshalb weisen wir ja auch immer wieder darauf hin.

Im Gegensatz zu Dir sind die allerwenigsten hier in der Lage umfassende Reparaturen selbst durchzuführen. Sie sind darauf angewiesen dass der Händler spätestens dann einlenkt, wenn er mit einer gerichtlichen Klage bedroht wird.

#4

Halo Dieselsmell,

Deine Infos über Garantie/Gewährleistung habe ich übersehen - sufu… :oops:

Dann gibt „mein“ Händler also Gewährleistung und Garantie gegen Aufschlag. Da sollte Gewährleistung reichen.

Eigentlich habe ich bis jetzt grds. alles an meinen Autos selber gemacht. Allerdings waren/sind das ein Kadett C, ein 83er Polo und (noch) ein T3 Multivan. Bei diesen Fahrzeugen ist (fast) alles in Eigenregie zu machen. Da gibts kaum Eletronik, keine Klima, keine ZV, kein Servo, e.FH und e.ASP sind gänzlich unbekannt.

Und wenn ich jetzt privat einen Sharan kaufe und mir geht eben dieses Krams kaputt - und ich habe nunmal (noch!) keine Ahnung davon, wäre das echt blöd. So denke ich, habe ich ein bißchen Sicherheit und vor allen Dingen Zeit, mich z.B. an eine OBD und VW-viacom Sachen zu gewöhnen und zu lernen.

Habe leider keine Mechatronik Ausbildung erlebt … :lol:

Gruß

Volker

#5

Unter den ganzen Plastikabdeckungen befindet sich immer noch ein Motor mit 4 Zylindern. Das mein Auto über drehbare Vordersitze, einen Ölkühler und einen AGR-Kühler verfügt, habe ich auch erst aus dem Forum gelernt. :smiley:

#6

Hallo,

selbst im 1. Fall hast Du automatisch eine Sachmangelhaftung. Wenn das Auto auf dem Hof eines Händlers steht und es Dir der Händler verkauft (als Person gemeint) hast Du rein juristisch gesehen eine Sachmangelhaftung. Ob im Kundenauftrag oder nicht. (Das zählt als arglistige Täuschung) Sollte der Händler mit Dir kein Wort reden, sondern der Besitzer oder Eigentümer selbst und das Auto steht an der Straße dann hast Du kein Recht mehr. Habe diesbezglich einige Lehrgänge besucht.

#7

Zum Glück.

Ich habe mir einen 3 Jahre Alten Focus Gekauft im März, und am Preis war KEIN einziger Euro zu Verhandeln

(da der Wagen mal nen Leichten Frontschaden hatte, war er Recht Günstig)

Hier meine Mängelliste

MängelCheckliste

1 Motorhaube Stößt an Kotflügel

2 Frontstoßstange Links Lackabplatzer, Rost Drunter

3 Teppich Beifahrerseite Rutscht aus der Verkleidung

4 Heckstoßstange steht Rechts an , lackabplatzer

5 Zuheizer/Standheizung

6 Turverkleidungsteil Fahrertür Austauschen. Gebrochen!!!

7 Totalausfall der Klima Komplettreperatur

8 Scheinwerfer einstellen. Sind zu hoch eingestellt

9 Kühlergrill ersetzen…Hält nicht (vermute Schlecht repariertem Unfallschaden)

10 Radkasten Fahrerseite Scheuert Verkleidung an Falz des Kotflügels. (vermute Schlecht repariertem Unfallschaden)

11 Zweimassenschwungrad-Ausrücklager-Druckplatte-Kupplungsscheibe

12 Neueste Software aufspielen, sonst gibt es Probleme mit dem neuen ZMS

13 Handschuhfach schließt nicht Richtig, dadurch licht an , und entläd Batterie.

Wie schon gesagt, es muß jeder für sich entscheiden, ob dioe Gewährleistung was Bringt, und ob man Sie Braucht.

Wenn man Sie nicht Brauchr, kann man ja von Privat Kaufen (würde ich NIEMALS machen)

Gruß Andy

#8

Wenn er es im Auftrag von wem auch immer verkauft, wird er den Namen dieses Phantoms in den Kaufvertrag einsetzen und schon ist er aus dem Schneider.

#9

Hallo Dieselsmell,

Du weist zwar viel aber nicht alles. Sorry! Aber ich weis das ich im Recht bin. Du kannst mich jetzt steinigen aber es ist so. Es ist aber nicht schlimm. Man kann halt nicht in jeden Gebiet gut sein.

#10

Hallo sivi,

Rechthaberei ist nicht mein Ding und wenn ich alles wüsste, würde mich hier im Forum langweilen.

Wenn ich einen Vertrag mit einer Privatperson eingehe und dieser die Sachmängelhaftung ausschliesst, habe ich Pech gehabt, auch wenn sich der Vertragsgegenstand auf dem Gelände eines Händlers befand.

Wenn ich einen Vertrag mit einem Händler eingehe, so kann dieser die Sachmängelhaftung nicht ausschliessen.

#11

Das stimmt so nicht.

  1. Das Fahrzeug darf laut dem neuen Verbraucherschutzgesetz nicht auf dem Gelände eines Autohändlers stehen.

  2. Wenn es im Kundenauftrag verkauft werden soll darf der Autohändler für den Verküfer keine beratende Täigkeit ausführen. Es muss im Fahrzeug die Telefonnummer des Auftraggebers stehen diesen muss der evtl. Käufer ( Interessent) dann anrufen um näheres zu erfahren, sich beraten zu lassen oder den Kaufvertrag abzuschließen.

Sollte dieses beides nicht eingehalten werden und der Autohändler verkauft Dir das Fahrzeug im Kundenauftrag (auch mit einem anderen Namen im Vertrag) ist er zur Sachmangelhaftung verpflichtet. Der Verbraucher kann einfach davon ausgehen das wenn er ein Fahrzeug bei einem Autohändler kauft und auch noch auf dem Gelände des Autohändlers von einem Automobilverkäufer beraten wird, dieser ggf. noch die Schlüssel hat und zur Probefahrt einlädt dieses auch der offizielle Verkäufer ist. Deshalb auch Verbraucherschutzgesetz.

Wenn dieser Händler dann noch Sachmangelhaftung ausschließt (was er weder kann noch darf) tritt automatisch das EU Recht in Kraft und der Verbraucher hat eine 2 Jährige Sachmangelhaftung.

Eine Sachmangelhaftung für einen Gegenstand der Gebraucht ist läuft wie bei einem Neuteil automatisch 2 Jahre. Bei einem gebrauchten Gegenstand kann der verkäufer die sachmangelhaftung im einverständnis des Kunden auf 1 Jahr herabsetzen. Vielen Käufern wird verucht so den Wind aus den Segeln zu nehmen um irgendwie aus der Sachmangelhaftung raus zu kommen. Dieses ist jedoch reine Einchschüchterei.

Ich gebe jedoch zu das es nicht viel Sinn macht das Fahrzeug bei so einem Händler zu Kaufen. Da es um einen Rechtstreit in Fall des Falles nicht herumkommt.

Dieser Beitrag soll nicht rechthaberisch sein. Dieser Beitrag soll lediglich zur Aufklärung dienen. Ich denke das dafür ein Forum da ist. Man fragt etwas bis andere jemandem mit Ihrem Wissen helfen können. Man kann zwar Vermutungen stellen, sollte aber auch mal Leuten vertrauen die diesbezglich ein Wissen haben.

Ich war selbst 10 Jahre lang als Automobilverkäufer tätig und musste auf Grund dessen mehrere Lehrgänge seit 2002 absolvieren.

@dieselsmell,

sollte es in meinen Postings irgendwie so rübergekommen sein das ich Dich angreife oder ähnliches, bitte ich Dich um Entschuldigung und hoffe Du nimmst sie an. Dieses war nicht meine Absicht und Sinn der Sache.

#12

Hallo sivi,

das sind sehr interessante Ausführungen. Und ja, das wusste ich bisher nicht. Könntest Du mir bitte noch die Stellen aus dem Gesetz, auf die Du Dich beziehst, hier einkopieren? Dann würde ich Deinen Beitrag in den KB-Artikel einbauen, wenn Du nichts dagegen hast.

Nicht nachvollziehbare Behauptungen aufstellen oder eine andere Meinung vertreten und sie so gut begründen, wie Du das jetzt getan hast sind 2 paar verschiedene Schuhe. Von zweiterem lebt unser Forum und dafür muss man sich auch nicht entschuldigen :smiley:

#13

Hallo,

da hab ich ja mit meiner Frage was angerichtet :oops:

Aber am Ende habe ich eine Menge gelernt, so muß das in einem Forum sein! Und wenn noch was für die KB dabei rauskommt - gehts garnicht besser, oder?

Erstmal meinen Dank - und Respekt! - für Sivi und Dieselsmell.

Sehr gute Info´s und gutes Miteinander - das habe ich in anderen Foren schon ganz, ganz anders erlebt

:evil:

Ich werde auch den Quasi-im Auftrag-Verkäufer links liegen lassen und lieber mit dem Händler weiter reden, der mir eine gesetzl. Gewährleistung einfach mitgibt. Ob ich auf sein - sicherlich kostenbringendes - zusätzlichen Garantieangebot eingehe, weiß ich noch nicht. Kommt auf den Preis an. Aber ich denke, ein top-1a scheckheftgepflegter Sharan aus 1. (Frauen)hand mit 100.000 kM - da reicht die gesetzl. Gewährleistung.

Nochmal - meinen Dank und einen schönen Sonntag noch aus der Südheide!

Volker

#14

Hallo Gemeinde,

habe nach einiger Suche das Richtige dazu gefunden. Glaube ich zumindest.

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Ich hoffe das dieses einigen weiterhilft. Gesetzestexte sind glaube ich für viele (mich inbegriffen) nicht einfach zu lesen oder zu verstehen. Falls wir hier noch einen RA haben der dieses bestätigt wäre das für alle von Vorteil.