Hallo,
ich habe 2 Sharans von Händlern im Auge, aber bei Beiden ist es irgendwie mit der Gewährleistung „komisch“:
Der eine sagt, er verkauft den Wagen nur im Auftrag „eines Freundes“ und kann daher keine Garantie geben. Mmh, vom Händler auf dem Händlerplatz inseriert, vom Händler angeboten und vorgeführt - und dann solche Sachen? Ist das seriös?
Zweiter Fall: Wagen steht beim Händler, wird vom Händler auch verkauft - aber Gewährleistung?
„Garantie und Inzahlungnahme bieten wir auch an.“ steht da.
Ich habe leider vergessen, den Verkäufer zu fragen (und nun ist erstmal WE) - aber sollte Garantie bzw. Gewährleistung nicht vorgeschrieben sein?
Was meinen die Rechtsexperten ?
Gruß
Volker