Gasanlage übernehmen in anderes Fahrzeug

Hallo @Galaxy.v6.2001,

in www.sgaf.de/node/449187 schreibst du, dass du die Gasanlage übernehmen möchtest in ein anderes Fahrzeug.

Mein Frage dazu bitte: Wie macht man das in so einem Fall mit den Papieren? Die vom Galy gelten ja nicht für das neue Auto, richtig? Die sind auf die VIN des Galy ausgestellt, denke ich.

Danke.

#1

Wichtig ist nur das Abgasgutachten das zum neuen Auto passen muss, ansonsten ist es ja nicht die Gasanlage sondern zugelassenen Einzelkomponenten welche der Prüfer nach fachgerechtem Einbau und Dichtheitsprüfung einträgt

#2

Hallo Uborka.

Es ist so, wie Tornador schreibt. Die Komponenten der Gasanlage sind nicht fahrzeugspezifisch. Man benötigt darum je nach Fahrzeug und Abgasschlüsselnummer entweder ein R115-Gutachten (ab Euro3) oder bis Euro2 sowie Importfahrzeuge ohne „Schlüsselnummern zu 3“ (000) ein Abgasgutachten, in dem genau die Komponenten der Gasanlage benannt sind und durch das bestätigt wird, dass das Abgasverhalten des damit nachgerüstet Autos sich nicht verschlechtert.
Aufgrund der saubereren Verbrennung auf LPG im Grunde ja eh Humbug, das überhaupt als Gutachten zu fordern, aber so haben die Bürokraten das eben bescchlossen.
Da mein anderes Auto (Passat V6 Syncro bj. 1999) Euro 2 ist kann ich das machen.

Anschließend muss der TÜV eine Einbauabnahme machen mit Dichtheitsfest.

Aber ich muss klar sagen, wenn Du nicht die entsprechenden Kenntnisse und die Ausrüstung hast und auch weißt wie die Anlage im Anschluss eingestellt wir, dann ist das nichts für den Heimwerker.???

#3

Danke für eure Infos.

Doch, doch. Da hätte ich schon Lust drauf. Und ich denke ich kriege es auch hin (technisch - zeitlich eher :ohnmacht: )
Meine Idee: erst im 97er W202 einbauen (und lernen), um die Anlage dann in den 99er W202 zu übernehmen, sobald der TÜV uns scheidet.

Für ersteren müsste mich mir dann die Papiere kaufen und würde dann keine neuen benötigen?
Was, wenn ich Teile ersetze, z.B. den Tank?

Edit: Tornador schreibt, „das zum neuen Auto passen muss“ -> Eben. Wie kann dann vom Galy zum Passi übernommen werden?

#4

Bekommt man überhaupt noch Abgasgutachten? Die R155 macht es zwar auch dem letzten möglich eine Anlage zu verbauen der auch eine IKEA-Bauanleitung versteht, ansonsten war die alte R67.01 für eine Eintragung einfacher. Auch konnte damit einiges besser gemacht werden als es vermutlich in manchen Anleitungen nach R115 vorgesehen gewesen wäre.

Wenn ich da an meinen Umbau am Grand Cherokee denke. Dank Eigenbau-Drosselklappenspacer konnten die Rails ohne zusätzliche Bohrungen am Ansaugkrümmer verbaut werden. Die Gasleitungen vom Rail bis zum Ansaugkrümmer waren dadurch nur 5cm lang.

#5

Ich wähne mich aktuell noch im vor-R115-Zeitalter.
(Ich hoffe ich liege da nicht falsch. Muss mal in die Fahrzeugscheine schauen.)

#6

Tipp: Zuerst das ganze mit dem Tüv Prüfer besprechen der das ganze eintragen soll, der kann viel monieren bei der Eintragung

Ich hatte sowas auch schon im Kopf als in 2008 die Dieselpreise bei >1,50 Euro/ltr lagen, habe mich aber doch entschieden bei TDI zu bleiben, wenn dann kauft man ein Auto wo eine LPG Anlage funktionstüchtig und eingetragen verbaut ist, dazu sollte es auch eine Steuerung von bekannten Marken wie z.B. Prins sein, und wenn man ein Auto mit Euro IV oder besser hat, dann muss die Anlage auch an das Auto angepasst werden, und da muss man einen fähigen Umrüster in der Hinterhand haben

Bei einer Gebrauchtanlage kann man auch nicht sicher sein das man alles übernehmen kann, muss dann evtl passende Komponenten teuer zu kaufen sofern überhaupt verfügbar

Ein weiteres KO Kriterium war die meist nicht mehr vorhandene Vollgasfestigkeit, da muss man dann wieder Flash Lube Einspritzung nachrüsten und selbst dann können Einlassventile durchbrennen

Denk richtig und lange drüber nach, unterhalte dich mit einem Tüv Prüfer deiner Wahl und treffe dann die richtige Entscheidung

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