Garantieanspruch ja oder nein, Reperatur vor 18 Monaten

Hallo zusammen,
Auto hat Tüv alles gut, allerdings habe ich mit meinen Schlosser gesehen, das der Kurbelwellensimmerring nicht ganz dicht ist, nun habe ich erstmal Leckstop reingemacht, denn wie jeder weiß kostet die Reparatur etwas mehr…

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage:
Vor knapp 18 Monaten hatte ich bereits einen stark verölten Motor, da ich noch mehr Mängel am Fahrzeug gefunden habe ließ ich es also auf Gewährleistung alles reparieren. Bekam jedoch dann nur einen Zettel auf den lediglich zu jeden Punkt stand --> Instandgesetzt, was genau gemacht wurde stand nicht drauf, dummerweise habe ich mich darauf verlassen.
Als ich dann aber den Niveausensor bei mir wechseln mußte und der Unterfahrschutz ab mußte, sah ich wieder alles voll Öl, dann also zu meinen Schlosser des Vertrauens.

Nun frage ich mich wenn die wirklich angebelich den Simmerring gewechselt (Instandgesetzt) haben, habe ich dann jetzt noch einen Garantie Anspruch?

Falls dies der Fall wäre würde ich bei den Händler anrufen und ihn das melden.
Dummerweise weiß ich ja nur nicht genau was am Motor/Getriebe damals gemacht wurde. Allerdings müßte es darüber ja eine Rechnung oder ähnliches geben oder wie?

Der Händler ist leider knapp 3,5 Stunden von mir entfernt (Berlin) kann da also nicht einfach so hinfahren.

#1

Die Gewährleistungsfrist auf eine gekaufte Sache verlängert sich üblicherweise nicht durch eine durchgeführte Reparatur. Die 12 Monate Gewährleistung auf das gebrauchte Auto sind damit vorbei.

Oliver

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#2

Aber gibt es nicht auf eine Reparatur auch eine Gewährleistung kratz.gif

#3

Ja genau 12 monate. Auf Ersatzteile gibt es 2 Jahre. Aber nach 18 monaten muss man dem Händler erstmal nachweisen

was er damals ersetzt hat. Also in den sauren Apfel beissen und den Dichtring ersetzen. So teuer is das auch nicht.

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#4

Das Frage ich mich ja gerade auch, oder wie verhält es sich mit der Garantie von 24 Monaten? Wobei ich denke das man dann nur Anspruch auf einen neuen Simmerring hat und man selbst auf den Arbeitskosten sitzen bleibt…

#5

Der Simmerring nicht, aber der Aus und Einbau ist nicht billig das sind gute 6-7h Arbeit

Wieso muss ich das den Händler nachweisen? Er hat mir ja niemals eine Rechnung gegeben, so das ich nachvollziehen konnte was er wirklich gemacht hat. Krass gesagt könnte er ja auch einfach mit Bremsenreiniger alles sauber gemacht haben und fertig.
Also sollte ich doch mal anrufen und er detailierte Aufschlüsselung verlangen was damals alles konkret gemacht wurde.

#6

Hast Du eine 24 Monatige Garantie vom Händler erhalten, wenn ja mit welchem Umfang?

CU
redjack

#7

Nochmal, ganz langsam:

Ich habe es so verstanden, daß du das Auto gebraucht gekauft hast. Innerhalb der Gewährleistungszeit für das gebrauchte Auto von 12 Monaten wurde der Ring undicht, und der Mangel wurde auf Gewährleistung behoben. Dafür hast du nichts bezahlt, und es gab es auch keine Rechnung.

In diesem Fall verlängert sich die Gewährleistungfrist auf das Auto nicht, auch nicht auf den behobenen Mangel, und es gibt auch keine weitere Reparatur-Gewährleistung. Wenn der Ring sofort wieder undicht gewesen wäre, dann hättenser Händler nochmal nachbessern müssen, aber jetzt nach 18 Monaten wird es das gewesen sein.

Anders wäre es, wenn du das Auto für eine ganz normale Reparatur in die Werkstatt gebracht hättest. Dann gäbe es 24 Monate Gewährleistung, die allerdings auf 12 Monate verkürzt werden kann. Das stünde dann auf der Rechnung. In deinem Fall trifft das aber alles nicht zu.

Oliver

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#8

Wie gesagt ich hatte mehrere Punkte auf einen sepearten Zettel geschrieben was gemacht werden soll, dahinter wurde dann immer nur instandgesetzt geschrieben und unten dann halt unterschrieben.
Was also nun wirklich alles gemacht wurde kann ich nicht sagen, aber müßte der Händler nicht eigentlich eine Rechnung/Werkstattbericht oder etwas ähnliches haben?

#9

Nein muss er nicht und selbst wenn, was erhoffst Du dir davon?

Nein.

CU
redjack

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#10

Naja nehmen wir mal an er hat wirklich den Motor nur mit Bremsenreinger sauber gemacht, hat er den Mangel ja nicht abgestellt.
Die Gasanlage wurde zb. auch erst in einer Fachwerkstatt korrekt eingestellt, die Kosten habe ich selbst getragen, die hatten da festgestellt das sie auf 5 Zylinder eingestellt wurde statt auf 6 Zylinder
Dies hatte ich zuvor auch auf dem Zettel vermerkt, da frage ich mich was denn da instandgesetzt wurde, Fehlercode löschen und gut?

Naja ich habe mich schon damit abgefunden und muss nun halt dann selber zahlen.

Habe wenigstens eine Lehre daraus gezogen, beim nächsten mal werde ich ein Auto ganz peniebel kontrollieren und ich weiß wo ich nie wieder ein Auto kaufen werde.

#11

Die Gewährleistung ist eigentlich de facto 6 Monate bis zur Beweislastumkehr.

#12

Das wäre so, nur beweis das jetzt mal.

Oliver

#13

Nur mal gesponnen: Es könnte ja sein, dass die damalige Ölundichtigkeit ihre Ursache an einer anderen Stelle hatte. Vielleicht Ventildeckeldichtung oder so. Wenn der Händler damals repariert hat, dann war ales okay.
Wenn nun der Simmerring im Eimer ist, wäre das ein neuer Mangel, der u.U. erst nach der Fahrzeugübergabe entstanden ist und somit streng genommen nicht in die Gewährleistung fällt.

Das ist nur ein angenommenes Szenario, aber möglich.
Problem ist, dass Du keine Infos zu den damals durchgeführten Infos hast, dass die 12 Monate überschritten sind usw.
Daher wirst Du hier wohl selber in die Tasche greifen dürfen.

Gruß
Meschi

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