Garantie?

So, nun ist es endlich soweit. Mein Galaxy ist jetzt über zwei jahre alt. Habe beim Kauf eine Garantie fürs dritte Jahr abgeschlossen. Laut Verkäufer eine umfassende drei Jahres Sorglosgarantie. Naja, durfte mich kürzlich davon überzeugen.

Nach zwei Jahren ist bei mir die Heckscheibe undicht geworden und löst sich langsam aber sicher ganz raus. Desweiteren haben beide Rückleuchten Wasser gezogen. Fahre also zwei kleine Miniaquarien spazieren :smiley:

Laut Werkstatt handelt es sich bei beiden Geschichten um sogenannte Trimmteile, welche von der Garantie im dritten Jahr ausgeschlossen sind! Die Garantie im dritten Jahr bezieht sich nur auf Motor und Getriebe, demnach bin ich bei Vertragsabschulss wieder einmal abgezockt worden!

Ich finde es nur merkwürdig das sowas genau nach Ablauf der zwei Jahre passiert. Hab noch nie von einer Heckscheibe gehört die sich löst, schon gar nicht nach zwei jahren.

Das mal eine Rückleuchte undicht wird kann ja mal passieren, aber gleich zwei zur selben Zeit halte ich für unwahrscheinlich!

Das riecht nach Abzocke!

#1

Ja, der Beigeschmack bleibt. Deswegen ist es wichtig, die Gebrauchtwagengarantiebedingungen (nichts anderes ist es ja…) genau zu studieren und heraus zu finden, was drin ist und was nicht.

#2

Das hab ich ehrlich gesagt noch nicht gemacht, da mir mein Verkäufer ja seiner Zeit vermittelt hat das drei Jahre lang alles abgesichert wäre. Naja, sowas kommt dabei raus wenn man zu gutgläubig ist und seinem Verkäufer blind vertraut

#3

Ich gehe mal davon aus das deine Werkstatt und der Verkäufer dem gleichen Haus angehören, dann würde ich mir den Guten mal beiseite nehmen und ihm ein paar Takte dazu erzählen. Sowas gehört dann über Kulanz geregelt, ich sehe sowas auch nicht als gewöhnlichen Defekt.

#4

Hallo,

ich habe 2007 eine Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung für 2 Jahre abgeschlossen.

Da steht unter Garantieversicherungsausschlüssen u.a.:

Alle Rahmen-und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und aussen.

Wobei man trefflich darüber streiten könnte, ob bei einer sich herauslösenden Heckscheibe nicht doch der Versicherungsschutz greift. Oder aber die Werkstatt macht Dir ein Kulanzangebot.

Schöne Grüße vom Bodensee

Rolf

:seat:

#5

Ich hoffe ich poste hier nicht komplett ins falsche Thema, aber es past ein wenig zu Garantie.

Ich hab nen Galy als Jahreswagen gekauft, das ist nun fast 2 Jahre her, der hatte 5500 km. Er wurde mir mit Garantiebverlängerung auf 4 jahre verkauft.

Ich hatte dann auch ein paar Garantiedinge, die alle kostenlos behoben wurden.

Die Sache ist die, dass ich niemals eine Quittung oder irgend eine Art von Beleg, Bestätigung o. ä. erhalten habe.

Jetzt ist es so, dass ich ein Problem habe, also nicht ich, das Auto, welches bis heute nicht gelöst wurde/werden konnte.

Es handelt sich um fehlermeldungen im BC. Mal wurde mir der Lichtschalter getauscht, mal war meine Batteriespannung zu niedrig. Batterie und LiMa sind angeblich ok, im Fehlerspeicher finden sich meist keine Einträge. Ich benutze seit dem letzten Werkstattaufenthalt keine Sitzheizung und keine Scheibenheizung mehr, weil die angeblich zu viel verbrauchen!

Dennoch zeigt er am zweiten Tag nach der Werkstatt wieder Fehlermeldunge wie „Beleuchtung vorne gestört“, „vorderes rechtes Rad defekt“, „Handbremse erneut anziehen“, „Alarmanlage muss gewartet werden“.

Ich habe den Wagen, bei jetzt 28.000 km ein oder zwei mal in Inspektion gehabt, sonst bestimmt 8 mal wegen Garantie, die Sache mit dem BC war bestimmt 4-5 mal dabei.

Nun habe ich die Schnauze voll und würde gerne an Ford direkt gehen, aber ich habe ja keine Belege. Ist das normale Praxis?

Ach so, bei 28.000 km ist jetzt meine Kupplung durch! Am Tel sagte man mir, ich hätte sie wohl durchgefahren!

Hat jemand einen Tipp wie ich weiter vorgehe?

Ach so, ich wollte schon zu einem anderen Händler, der sah mir aber nicht tauglich aus. Erzählte gleich von „Auto mind. eine Woche in Werkstatt lassen“, „evtl. ist Problem gar nicht lösbar“, „das müssen Sie vielleicht selbst zahlen und geht nicht über Garantie“, „die was in den Foren Schreiben haben alle keine Ahnung“…

Da hab ich es dann gelassen!

#6

Hallo Stecky2000,

es ist üblich, von den erteilten Aufträgen eine Bestätigung zu bekommen. Dein Freundlicher scheint nicht seriös zu sein.

Wenn ich es richtig verstanden habe, erscheinen Meldungen über Fehler, die gar nicht vorhanden sind.

Such Dir für die bevorstehende Kupplungs-Reparatur eine vertrauensvolle Ford-Werkstatt und lass dort prüfen, ob Rückrufe und Service-Aktionen offen stehen.

Zwar heißt es: „Never change a running system“, jedoch scheint das bei Dir nicht der Fall zu sein.

Leider weiß ich nicht, ob die verlängerte Garantie auch für Verschleißteile gilt. Vom Gefühl würde ich eher auf nein tippen und wie mit der Kupplung vor Deinem Besitz umgegangen wurde, wirst Du vermutlich nicht wissen. Ich denke, dass Dein Etat belastet wird.

MfG

#7

Wollte nur mal kurze Rückmeldung geben.

Habe heute Wagen aus Werkstatt geholt, wo er 2 Wochen stand.

Elektronik-Probleme auf den ersten Blick alle behoben, wobei mir mitgeteilt wurde, dass das Problem mit der BC-Meldung „Beleuchtung vorne gestört“ laut Ford z. Z. nicht gelöst werden kann: „Stand der Technik“.

Für die anderen Fehlermeldungen, speziell die mit dem Luftdruck, wurden „viele“ Massepunkte überprüft, Steckverbindungen überprüft und eine neue Batterie auf Anweisung von Ford eingebaut, trotz Prüfergebnis, dass die alte Batterie Ok sei.

Und die Sache mit der Kupplung ist so ausgegangen, dass sie auf Garantie ging. Juhu:smiley: :smiley:

Warum? Weil schon beim Ausbau des Getriebes zu sehen war, dass es öl-verschmiert war. Es hat sich heraus gestellt, dass ein Dichtring defekt war und Öl an die Kupplung kam, wodurch sie in hohen Gängen durchrutschte. Sie war übrigens, laut Werkstatt, nicht besonders verbraucht, sondern so wie man das bei 28.000 km erwartet.

Also, schauen wir mal positiv in die Zukunft und hoffen, dass das jetzt alles war.

#8

Servus,

Ich habe einen sog. Jahreswagen gekauft, dabei bekam ich sozusagen als Zugabe noch eine Garantieverlängerung. Dies steht im Kaufvertrag, einen weiteren Beleg habe ich bisher aber nicht bekommen. Der (weit entfernte) Händler schuldet mir allerdings auch noch anderes.

Meine Frage: Auf welche Art wird üblicherweise die Garantieverlängerung bestätigt (belegt)?

Viele Grüße

Sam

#9

Hallo Sam,

habe die Garantieverlängerung für das 3. Jahr/bis 60.000 km vom FFH dazubekommen.

Das Ding nennt sich „FordProtect“ und ist auf einem DIN A 4 Blatt ausgedruckt. Auf der linken Seite stehen die Kundendaten, rechts die Annahmebedingungen und die Händlerdaten. Auf dem zweiten Blatt werden die Garantiebedingungen ausgedruckt. Es steht auch der Hinweis darauf, dass der Schutzbrief im Fahrzeug aufzubewahren ist.

Ach übrigens, wegen meines Problems mit der Ölvermehrung bin ich überhaupt auf Deine Frage hier gestoßen. In diesem Zusammenhang habe ich am 06.03. zuerst beim FFH nachgefragt, welcher Umfang der Garantieschutzbrief hat. Antwort: Wie die Neuwagengarantie!

Gleiche Frage an den Kundenservice in Köln: Lediglich eine Schutzbriefversicherung mit Ausschluß einer Vielzahl von Teilen (z. B. Auspuffanlage, Stoßdämpfer, Federbeine etc.)

Wenn Du das Ding sehen willst, PN an mich mit Deiner Fax Nr. und ich schicke es Dir zu!

VG

Fossi