Fragen zur Übergabe von EU-Importen - Was tun bei Mängeln?

Hallo zusammen,
in Kürze werde auch ich endlich ein „echter“ Alhambra-Fahrer sein (und nicht länger nur Probefahrer). Da ich mir einen EU-Import bestellt habe, würde mich mal interessieren, wie Ihr bei der Übergabe verfahren seid:

Habt Ihr den Wagen schon vor der Übergabe zugelassen (also wurde Euch der Brief vorab zugeschickt) oder habt Ihr den Wagen mit einer roten Nummer abgeholt (Gibts überhaupt rote Nummern mit Vollkasko?)?

Und was ist, wenn bei der Übergabe Probleme auftreten (Ausstattung nicht wie zugesagt, Lack beschädigt, zu wenig Öl, o.ä.) haftet dann der Händler oder SEAT? Vor allem was passiert in so einem Fall, wenn ich den Wagen schon zugelassen haben sollte, kann ich dann immer noch vom Vertrag zurücktreten, oder habe ich mit der Zulassung des Fahrzeugs z.B. eine abweichende Ausstattung schon stillschweigend akzeptiert?

Für einen Rat wäre ich echt dankbar.

Gruß

Hardi

#1

Hallo,

du solltest den Wagen spätestens 6 Monate nach Brief-Übergabe abholen. Denn danach muß du beweisen, dass der Wagen einen Mangel hat davor, muß der Händler beweisen, das der Wagen Mangelfrei ist.

Um genau zu sein. Ich würde davon ausgehen, dass die Garantie von dem Tag an läuft, von dem du den Brief bekommen hast, weil Brief gleich Besitzurkunde. (Die meisten Händler sind Kulanter und nehemen den Tag der Erstzulassung). Einen Mangel kannst Du aber erst geltend machen, wenn du von diesen Endeckst und das ist frühestens bei der Übergabe.

Wenn z.B. das Radio, welches du bestellt hast, nicht eingebaut ist, dann muß du halt das Radio reklamieren. Dann hat der Händler nach neuem BGB die Möglichkeit nach zubessern, d.h. das Radio einzubauen. Ist dies nicht Möglich, so müßt ihr euch einigen ob er Ersatz liefern soll (einen anderen mangelfreien Wagen) oder vom Vertrag zurrücktreten.

D.h. bei Übergabe, würde ich mich immer an den EU-Händler wenden. Der ist dein Vertragspartner und der haftet für Transportschäden und Fertigungsschäden. Seat haftet nicht für Transportschäden vom Vertragshändler zum EU-Importeur und jetzt beweise du wo der Transportschaden entstanden ist. Wenn der sich rausreden will, würde ich nicht darauf eingehen und ihm mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt drohen.

Wie man in der zwischen Zeit verbleibt, weis ich nicht. Am besten Wagen beim Händler stehen lassen und bis zur Klärung des Falles warten, wenn das nicht geht, dann unter dem Vorbehalt mitnehmen (am besten schriftlich), dass das noch zu klären ist.

Gruß Uwe

>Hallo zusammen,
>in Kürze werde auch ich endlich ein „echter“ Alhambra-Fahrer sein (und nicht länger nur Probefahrer). Da ich mir einen EU-Import bestellt habe, würde mich mal interessieren, wie Ihr bei der Übergabe verfahren seid:
>Habt Ihr den Wagen schon vor der Übergabe zugelassen (also wurde Euch der Brief vorab zugeschickt) oder habt Ihr den Wagen mit einer roten Nummer abgeholt (Gibts überhaupt rote Nummern mit Vollkasko?)?
>Und was ist, wenn bei der Übergabe Probleme auftreten (Ausstattung nicht wie zugesagt, Lack beschädigt, zu wenig Öl, o.ä.) haftet dann der Händler oder SEAT? Vor allem was passiert in so einem Fall, wenn ich den Wagen schon zugelassen haben sollte, kann ich dann immer noch vom Vertrag zurücktreten, oder habe ich mit der Zulassung des Fahrzeugs z.B. eine abweichende Ausstattung schon stillschweigend akzeptiert?
>Für einen Rat wäre ich echt dankbar.
>Gruß
>Hardi