Frage zur AU nach TÜV

Hallo

unser Dicker hat heute morgen seinen TÜV bestanden ohne Mängel ( JIPPII )

Im AU Bericht steht Bestanden, mit dem Vermerk:

Vorhandene Mängel behoben, Nr.4.4 der AU-Richtlinie (Mängel-NR.813)
Erkannte aber nicht behobene Mängel nach Nr. 5.3 der AU-Richtlinie

Der Prüfer hat nichts gesagt, Ich konnte aber auch nicht mehr nachfragen,
mir ist das erst zuhause aufgefallen

Kann das jemand erklären?

Danke

#1

Normalerweise sieht die Zeile anders aus:

Vorhandene Mängel behoben, Nr.4.4 der AU-Richtlinie (Mängel-NR.813)__________________Nein (oder #)
Erkannte aber nicht behobene Mängel nach Nr. 5.3 der AU-Richtlinie __________________keine (oder #)

Das ist Teil des Prüfprotokolls und muss nach AU-Richtlinie explizit aufgeführt werden.