Guten tag an alle. Bin neu hier im Forum jnd hoffe bin richtig hier. Ich besitzte ein sharan 2002 bj 1.9 115ps.
Nun brauche ich neue Sommerreifen und bin da auf eine Anzeigr gestoßen. Continental reifen mit der größe 195 60 r16 H XL . Nun meine Frage ist ob man diese benutzen kann weil sonst brauch man ja die 95 oder höher.
Wenn du dein Profil vollständig ausfüllst (insbesondere den Motorkennbuchstaben) kann dir hier auch detailierter geholfen werden.
Bei der Reifengröße ist aber nach meinen Informationen ein C-Reifen nötig und müsste auch so in deinen Papieren eingetragen sein. Die fangen bei einer Traglastzahl von 98 an.
Die Traglastzahl 95 gilt nur bei 195/65R15 die du nicht fahren darfst.
Bei den von dir gewählten Conti müsste auch noch unbedingt die Traglastzahl stehen. Ohne die ist die Aussage „XL“ sinnlos. Allerdings vermute ich das das Reinforced mit einer Traglastzahl von 93 sind.
Nach allgemeinem Forenverstöndnis ist es doch völlig egal, welche Reifentraglast in den Papieren eingetragen sind. Die aufgezogen Reifen müssen die Achslast tragen können, mehr nicht. Die Reifengröße ist allerdings nicht egal, und ein SGA2 braucht 195/65 R16 …
Die ersten Faceliftmodelle hatten noch die kleineren Bremsen vom SGA I drin und hatten noch die 15" Bereifung. Erst mit dem Wechsel auf die größeren Bremsen war die kleinste Größe 16" in 195/205/215.
Mein alter Passat hat 15 Zoll, der Sharan 16 Zoll. Da hab ich mal bei der Winterreifenmontage die Räder verwechselt (war der gleiche Reifentyp drauf). Der Passat war schon fertig, als das erste Rad nicht auf den Sharan wollte. Ich hätte ich die 15er auf den Sharan auch draufgedengelt, wenns denn irgendwie gegangen wäre. Ging aber nicht, also mussten auch alle Räder vom Passat wieder runter.
#1
Diese Aussage entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage. Mit anderen Worten, sie ist unrichtig.
Es gibt überhaupt keine Vorschrift, die an einem PKW C-Reifen vorschreibt.
#15 Dann diskutier das mit unserem TÜV Prüfer aus. Der hat kürzlich einen Sharan mit RF nicht durchgelassen weil nur C freigegeben waren.
Laut seiner Aussage benötigt er eine Freigabe der Reifen vom Hersteller wenn er RF fahren will.
Das habe ich zwar auch nicht ganz glauben wollen, aber der Kollege von der DEKRA hat dann das Gleiche erzählt. Gefunden habe ich recht wenig darüber: www.reifensuchmaschine.de/reifen/reifen-c-kennzeichnung.htm
Andererseits haben die von ihm erwähnten Conti laut meinen Recherchen einen LI von 93 und die darf er dann ohnehin nicht fahren oder siehst du das anders?
Wenn du aber Belege findest die die Behauptung von unserem Prüfer widerlegen wäre ich dir recht dankbar für einen Link oder eine Vorschrift. Aus persönlichen Gründen würde ich dem gerne mal
Am Anfang des Seat-Serienreifenkatalogs in der gutachterlichen Stellungnahme hinsichtlich der Zulässigkeit der serienmäßigen Bereifung, steht auf Seite 2:
Und die Frage, ob C oder nicht C scheint auch von der Reifengröße abzuhängen. Ich nehme an, das ist bei Ford und VW genauso.
Und zu guter letzt: Bei meinem Galaxy ohne Anhängerkupplung darf ich auch einen 93er Lastindex fahren.