Hallo, der Sicherungskasten vor der Batterie ist verschmort und muss ersetzt werden.
Ich habe die Ford a1 Garantie aber mein Händler sagt das diese sache nicht unter die Garantieleistung Fällt. Ich verstehe das nicht ganz da die Elektrik doch auch versichert ist.
kann mir einer fon euch helfen und mir mitteilen, das das doch in dieser Garantie mit inbegriffen ist, damit ich meine Werkstatt davon überzeugen kann.
wozu hat man denn solch eine Versicherung abgeschlossen.
Wenn man dem glauben kann ist es eigendlich klar und der Unfreundliche will sich wieder mal drücken
Und sollte der kauf noch keine 6 Monate her sein so ist auch nichts zuzuzahlen, dann trägt diese Kosten der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung bzw Gewährleistung 8)
Händler benutzen solche Garantieversicherungen gerne, um die Kundschaft in Sicherheit zu wiegen und deren Bedenken beim Gebrauchtwagenkauf zu zerstreuen.
Sicher hat so eine Garantie ihre Berechtigung, in den ersten sechs Monaten nach Kauf allerdings nur für den Händler, da dieser sich Reparaturkosten u.U. von dieser Versicherung erstatten lassen kann.
Es ist aber gesetzlich geregelt (und daher geht diese Gesetzesregelung über irgendwelche Garantien), dass ein Händler, wenn er auf seinen Namen Gebrauchte verkauft (Händler muss als Verkäufer im Vertrag stehen und nicht der Vorbesitzer), für die Sachmängelhaftung einstehen muss. In der Praxis bedeutet das, dass in den ersten sechs Monaten (Zeitpunkt bis zur sog. Beweislastumkehr) sämtliche Reparaturen für den Kunden absolut kostenfrei durchzuführen hat, sofern es sich nicht um klassische Verschleißgeschichten handelt! Dabei ist es völlig egal, ob es irgendwelche Garantien gibt oder nicht! Es gilt erstmal die Sachmängelhaftung, daher würde ich nicht groß mit dem Händler zanken sondern ihn direkt auffordern, das Problem im Rahmen der Sachmängelhaftung zu beseitigen. Garantiebestimmungen hin oder her!
Wie bereits erwähnt müssen die Bedingungen erfüllt sein: Kauf darf nicht länger als sechs Monate her sein und der Händler steht als Verkäufer im Vertrag!
Wenn Du auf das blaue Wort Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung klickst, gibts mehr zu lesen.
Halt das dieses kein Garantiefall ist sondern selbst bezahlt werden muss. der Wagen ist ca. 10 Monate in meinem Besitz und hat ca, noch 13 Monate Garantie.
Das ist so nicht richtig. Wenn der Händler sich gegen sein Risiko der Sachmängelhaftung absichern möchte, dann kann er gerne selber einen Vertrag abschließen. Der Kunde könnte aus Kulanz und da bin ich mir gar nicht sicher, wie das genau rechtlich aussieht, die Versicherung für seinen Verkäufer zur Seite ziehen.
„Meinen“ Vertrag würde der jedenfalls, wenn er sich schon wegen so eines relativ preiswerten Teiles anstellt, niemals sehen.
Trotzdem bleibt uns der TE die Antwort auf die Frage offen, wann er das Auto gekauft hat. :-k
nochmal: Wenn der Kauf nicht länger als sechs Monate her ist und der Händler offiziell im Kaufvertrag als Verkäufer steht, dann interessieren keine Garantiebedingungen sondern die Sachmängelhaftung, denn die ist gesetzlich geregelt!
Eine Zusatzgarantie ist ein nettes I-Tüpfelchen und wird für den Käufer i.d.R. erst mit dem siebten Monat nach Kauf interessant.
Gruß
Meschi
EDIT: Das ging alles ziemlich schnell, es ist ja erst seit gaaanz kurzer Zeit klar, dass der Kauf schon älter ist.