Ford a1 Garantieleistung

Hallo, der Sicherungskasten vor der Batterie ist verschmort und muss ersetzt werden.

Ich habe die Ford a1 Garantie aber mein Händler sagt das diese sache nicht unter die Garantieleistung Fällt. Ich verstehe das nicht ganz da die Elektrik doch auch versichert ist.

kann mir einer fon euch helfen und mir mitteilen, das das doch in dieser Garantie mit inbegriffen ist, damit ich meine Werkstatt davon überzeugen kann.

wozu hat man denn solch eine Versicherung abgeschlossen.

#1

Hi

Wann wurde das Auto gekauft?

Was steht in den Garantiebedingungen?

mfg HH

#2

Geh einfach mit den Garantiebedingungen zum Händler und lass dir den Passus zeigen, welcher nach Meinung des Händlers die Garantie ausschließt.

Falls dann noch Fragen sind, kannst Du ja noch mal hier posten.

Gruß

t.klebi

#3

Hier mal click.gifen

Wenn man dem glauben kann ist es eigendlich klar und der Unfreundliche will sich wieder mal drücken :twisted:

Und sollte der kauf noch keine 6 Monate her sein so ist auch nichts zuzuzahlen, dann trägt diese Kosten der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung bzw Gewährleistung 8)

#4

Ahoi,

Händler benutzen solche Garantieversicherungen gerne, um die Kundschaft in Sicherheit zu wiegen und deren Bedenken beim Gebrauchtwagenkauf zu zerstreuen.

Sicher hat so eine Garantie ihre Berechtigung, in den ersten sechs Monaten nach Kauf allerdings nur für den Händler, da dieser sich Reparaturkosten u.U. von dieser Versicherung erstatten lassen kann.

Es ist aber gesetzlich geregelt (und daher geht diese Gesetzesregelung über irgendwelche Garantien), dass ein Händler, wenn er auf seinen Namen Gebrauchte verkauft (Händler muss als Verkäufer im Vertrag stehen und nicht der Vorbesitzer), für die Sachmängelhaftung einstehen muss. In der Praxis bedeutet das, dass in den ersten sechs Monaten (Zeitpunkt bis zur sog. Beweislastumkehr) sämtliche Reparaturen für den Kunden absolut kostenfrei durchzuführen hat, sofern es sich nicht um klassische Verschleißgeschichten handelt! Dabei ist es völlig egal, ob es irgendwelche Garantien gibt oder nicht! Es gilt erstmal die Sachmängelhaftung, daher würde ich nicht groß mit dem Händler zanken sondern ihn direkt auffordern, das Problem im Rahmen der Sachmängelhaftung zu beseitigen. Garantiebestimmungen hin oder her!

Wie bereits erwähnt müssen die Bedingungen erfüllt sein: Kauf darf nicht länger als sechs Monate her sein und der Händler steht als Verkäufer im Vertrag!

Wenn Du auf das blaue Wort Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung klickst, gibts mehr zu lesen.

Gruß

Meschi

#5

Was genau hat der Freundliche denn dazu gesagt?

Ein wenig präzisere Angaben wären schon nicht schlecht.

Hinter der A-1 Garantie von Ford steckt übrigens die Car Garantie.

Siehe auch hier: click.gif

LG

Don

#6

hallo,

aus diesen Garantiebedingungen werde ich nicht schlau.

Da steht was von Sicherungsdose SAM drin aber sonst sichts.

Elektrik algemein ist da so nicht beschrieben. Zündanlage, Kraftstoff Anlage und so aber nichts was mit dieser sicherungsdose zu tun hat.!!

#7

Halt das dieses kein Garantiefall ist sondern selbst bezahlt werden muss. der Wagen ist ca. 10 Monate in meinem Besitz und hat ca, noch 13 Monate Garantie.

#8

Das ist so nicht richtig. Wenn der Händler sich gegen sein Risiko der Sachmängelhaftung absichern möchte, dann kann er gerne selber einen Vertrag abschließen. Der Kunde könnte aus Kulanz und da bin ich mir gar nicht sicher, wie das genau rechtlich aussieht, die Versicherung für seinen Verkäufer zur Seite ziehen.

„Meinen“ Vertrag würde der jedenfalls, wenn er sich schon wegen so eines relativ preiswerten Teiles anstellt, niemals sehen.

Trotzdem bleibt uns der TE die Antwort auf die Frage offen, wann er das Auto gekauft hat. :-k

#9

Edit: Jetzt weiß ich es…Überschneidung!

#10

Moin,

nochmal: Wenn der Kauf nicht länger als sechs Monate her ist und der Händler offiziell im Kaufvertrag als Verkäufer steht, dann interessieren keine Garantiebedingungen sondern die Sachmängelhaftung, denn die ist gesetzlich geregelt!

Eine Zusatzgarantie ist ein nettes I-Tüpfelchen und wird für den Käufer i.d.R. erst mit dem siebten Monat nach Kauf interessant.

Gruß

Meschi

EDIT: Das ging alles ziemlich schnell, es ist ja erst seit gaaanz kurzer Zeit klar, dass der Kauf schon älter ist.

#11

sorry, ich dachte da in meinem Blog 11.2008 Steht, das es reichen würde.

Die 6 Monate sind also schon länger überschritten.

Ich habe aber 24 Monate Garantie Ab Kaufdatum.

#12

Also, der Dicke ist seit 10 Monaten im Besitz des Threaderöffners.

Also Sachmängelhaftung ist leider nicht mehr.

Ich hätte mich mit der Begründung vom Freundlichen nicht zufrieden gegeben.

Das hätte ich mir sehr genau erklären lassen.

Also nochmal hin, und die Begründung geben lassen.

Ich finde nirgends im www die Garantiebedingungen. Hat jemand einen Link?

LG

Don

#13

dann würde ich einfach mal bei Ford in Köln anrufen, oder noch besser bei der Versicherung selbst

#14

Ich bleib dabei, kleinermax hat zu seiner Garantie auch die entsprechenden Vertragsbedingungen in Schriftform bekommen.

Mit diesem Vertrag zum Händler und zeigen lassen, welche Klausel nach Auffassung des Händlers zum Ausschluss der Garantie führen soll.

Nur wenn das im Vorfeld geklärt ist, lohnt es sich weiter zu diskutieren.

Gruß

t.klebi

#15

Ich war heute ich anderer Angelegeheit beim Freundlichen meines Vertrauens.

Ich habe ihn darauf angesprochen, und er meinte der Fall wäre klar im Rahmen der A-1 Garantie abgedeckt.

LG

Don

#16

Hallo,

Ich habe den Meister darauf erneut angesprochen.

Er wird jetzt, nachdem ich mit der Garantiestelle gesprochen habe einen Antrag auf Garantie stellen und ich hoffe nun, das dieser durch geht.