Hallo an alle Wissenden und Interessierten…
habe mir hier von einem Forumsmitglied 18" Felgen gekauft (und voreilig in meinem Album auch schon verewigt…) - war nun beim Tüv-Gutachter, da der Verkäufer kein Gutachten dafür hatte (fuhr so durch die Gegend).
vorerst zur Felge: FK-Edition I 8 x 18 - Reifen 235/40-18 (Triangle Talon). Hersteller: FK-Automotive - hat keine Teilegutachten, nur Festigkeitsgutachten zugeschickt.
damit wäre ich nun beim TÜV angekommen:
-hat mörderische Runden auf dem Platz gedreht, sodaß mir die Hoffnung auf etwas Restprofil fast dahinschmolz, war dann in der Halle der Meinung : da scheuert irgendwo Etwas ein wenig… stellte sich dann als etwas überschüssiger Unterbodenschutz raus. Stellte seinen Gutachterauftrag dann ein, als er keine vollständige Einstanzung der Felgenbezeichung fand (fk1808 war da, jedoch kein c5 - das bezeichnet, gemäß Festigkeitsgutachten, die Felge 5-loch und Lochkreis 112) - 5 Schrauben zählen und 112 mm Lochkreis messen ist nicht seine Aufgabe, das muß der Hersteller einstanzen.
also schickt er mich nach Hause, erst wenn die Einstanzung da ist soll ich wiederkommen…
mein Reifenhändler wußte mehr - haben einen Gutachter der sich auskennt:
-der fährt also keine mörderischen Runden, sondern stellt den Wagen auf 2 flach gelegten Reifen auf (vorne rechts und hinten links), nun hängt der voll in den Federn am Anschlag und es paßt nur noch sein Kugelschreiber zwischen Radlauf und Reifen. das geht so nicht - ich soll die Radläufe umbördeln und den Kunststoffhalter der hinteren Stoßstange wegnehmen…
verweist mich noch auf ein Alternativ-Gutachten einer ABT-Felge wo diese Sachen aufgeführt sind…
also sitze ich jetzt wieder hier und habe mir ein Ronal Gutachten für diese Felgengröße mit ET 35 und 235/40-18 Reifen besorgt.
keine Auflagen !?! - gehe ich jetzt damit zum Nächsten? als Vergleichsgutachten?
also wie macht Ihr das bei einer Einzelabnahme nach §… oder § … oder § … - ich weiß irgendwie nicht mehr so recht weiter.
vielen dank vorab für Tips und Tricks
wie schön war das früher noch mit 50,-DM im Kfz-Schein zur Abnahme